Folgendes Problem. Über eine ZA Firma bin ich an einen Betrieb verliehen worden als Schweißer. Im Einsatzauftrag steht der Ort und Zeit des arbeitsbeginns. Nun soll ich vom Betrieb mit fahren in den tagebau Fahrzeit je 2 Std. Hin und zurück. Gilt dies dann als arbeitszeit? Da mir gesagt wurde von den festangestellten das dies nicht bezahlt wird. Gibt es da Urteile etc. Danke
Ab wann gilt arbeitszeit?
Zeitarbeit,
Fahrzeit
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