Am Tag der Wohnungsbesichtung wurde mir verschwiegen das in der Küche nur ein Kaltwasseranschluss vorhanden ist und deshalb ein Untertischgerät benötigt wird.

Es war meine erste eigene Wohnung und ich hatte in meiner WG-Wohnung und der Wohnung meine Eltern noch nie ein solches Gerät gesehen und folglich nicht drauf geachtet, dass in der Küche nur !ein Kaltwasseranschluss! vorhanden ist. Deshalb hab bei der Besichtung den fehlenden Anschluss in der Küche und die benötigten Geräte für Warmwasser nicht angesprochen ...

Das ich ein Untertischgerät benötige habe ich erst über dem Mobelkundenberater erfahren! Nachdem ich den Vermieter deswegen angesprochen habe, behauptet dieser natürlich, dass er mir das gesagt hätte. Er ist der Meinung das ich ein solches Gerät selber kaufen muss.

Stimmt das? Im Mietvertrag steht in keinem Wort, das ein solches Gerät fehlt. Kann mir jemand sagen wer das den nun bezahlen muss, Mieter oder ich?