Wer hat Anspruch auf Mieteinnahmen... Der Insolvenzverwalter oder der Eigentümer?
Hi zusammen,
kurze Schilderung des Sachverhaltes: eine Firma hat verschiedene Räumlichkeiten in einem fremden Gebäude angemietet. Die Räume, die nicht selbst gebraucht wurden, wurden untervermietet. Mit Einverständnis des Eigentümers. Der Hauptmieter hat nun Insolvent angemeldet. jetzt 2 wichtige Fragen:
- Sind die Untermietverträge jetzt unwirksam?
- Wer hat jetzt Anspruch auf Erhalt der Mietzahlungen aus den Untermietverhältnissen? Der Eigentümer oder der Insolvenzverwalter?
Bitte nur hilfreiche Beiträge... :-) Danke schon mal im Voraus
Insolvenz,
Mietrecht