Fotografie Nebengewerbe - noch mehr zu beachten?

Hallo,

ich bin in Vollzeit Berufstätig und möchte nebenbei mit meinen Hobby der Fotografie etwas Geld dazu verdienen.

Ich habe mich schon umfangreich belesen und auch schon Sachen umgesetzt habe jedoch noch ein bis zwei Fragen welche offen geblieben sind.

Also wie gesagt ich bin Vollzeit Berfustätig und möchte nebenbei mit meinen Hobby etwas dazu verdienen. Es wird nichts extra wegen dem Nebenverdienst angeschafft alles ist durchs Hobby vorhanden und ich möchte mich nur rechtlich absichern und Rechnungen schreiben dürfen. Das gante läuft auch unregelmäßig. Mal mach ich was mal nicht!

Zunächst habe ich auf der Gemeinde ein Gewerbe angemeldet und auch mit dem Finanzamt alles abgeklärt. Das ganze läuft nun nach Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuerfrei und bei der Lohnsteuerjahreserklärung muss ich eine kleine Gewinnermittlungsrechnung abgeben.

Da Fotografie ein Handwerk ist muss ich in die Handwerkskammer schreiben lassen - ist auch erledigt!

Nun wäre da noch die Berufsgenossenschaft in meinem Falle die BG ETEM. Man kann sofern man unter 100 Tagen zu 8 Std im Jahr arbeitet sich von deren Beitragspflicht befreien lassen! Muss ich mich jetzt bei denen melden oder nicht?

Wie gesagt es gibt keine "Firmenanschrift" oder "Geschäftsräume" etc pp. Ich will einfach nur bei Bedarf Rechnungen schreiben und stelle meine Produkte sprich Bilder alle selber her und verarbeite nichts von Dritten.

Ist jetzt soweit alles i.O. oder muss ich noch etwas dringendes Beachten ich möchte später kein böses Erwachen haben!

Für hilfreiche Antworten bin ich ausgesprochen DANKBAR!

Bilder, Fotografie, Nebenjob, Gewerbe
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.