Mein ehemaliger Vermieter schrieb mir diese Nachricht per Email, nachdem die Wohnungsübergabe mit dem Nachmieter statt fand:

[...] Die Wasserarmaturen im Bad sind so schmutzig ,daß die Nachmieter das so nicht hinnehmen. Die Brauseschlauch ist ohne Dichtung,mit Hilfe einer Zange so festgeschraubt,daß er nicht abgeschraubt werden kann. Bitte kümmern Sie sich umgehend um die Mängelbeseitigung. Oder möchten Sie, daß wir einen Handwerker auf Ihre Kosten beauftragen? [...]

Während der Übergabe wurde nichts angesprochen. Ist es rechtens, solche Forderungen in diesem Tonfall zu stellen?