Welche Flächen sind bei der Ermittlung des Miteigentumsanteil in einer Wohnungseigentümerwohnanlage zu berücksichtigen?
Kann mir jemand die Frage beantworten, ob es bei der Berechnung der Miteigentumsanteile richtig ist, die Flächen der Wohnung (Sondereigentum) und die Flächen des PKW-Stellplatzes im Freien (Sondernutzungsrecht, somit Gemeinschaftseigentum) zu berücksichtigen ?
Die ebenfalls im Sondereigentum stehenden Kellerflächen (Abschließbarer Raum) werden hingegen nicht berücksichtigt, obwohl diese Kosten verursachen wie Gebäudeversicherung, Treppenhausstrom, Feuerlöscher im Keller usw. .
Ich weiß, der ein Bauherr Spielraum bei der Festlegung der MEA hat, aber er darf doch keine Gemeinschaftsflächen berücksichtigen, oder ?
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