Kann mir jemand die Frage beantworten, ob es bei der Berechnung der Miteigentumsanteile richtig ist, die Flächen der Wohnung (Sondereigentum) und die Flächen des PKW-Stellplatzes im Freien (Sondernutzungsrecht, somit Gemeinschaftseigentum) zu berücksichtigen ?

Die ebenfalls im Sondereigentum stehenden Kellerflächen (Abschließbarer Raum) werden hingegen nicht berücksichtigt, obwohl diese Kosten verursachen wie Gebäudeversicherung, Treppenhausstrom, Feuerlöscher im Keller usw. .

Ich weiß, der ein Bauherr Spielraum bei der Festlegung der MEA hat, aber er darf doch keine Gemeinschaftsflächen berücksichtigen, oder ?