Guten Morgen, folgende fiktive Situation: Mieter A wohnt in einer WG zur Untermiete und der Hauptmieter (wohnt nicht im Haushalt) hatte sich aus freien Gründen die Wohnung angeschaut als niemand zu hause war, ohne vorherige Absprache. Das scheint wohl gang und gebe zu sein (A ist neu in der WG). Für ihn ein unangebrachtes Verhalten! Nun steht im Untermietvertrag aber folgende Bedingung stehen: "§ 8 Zugangsberechtigung 1. Der Hauptmieter, der Vermieter oder von diesen Beauftragte dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des Untermieters ist Rücksicht zu nehmen. 2. Bei längerer Abwesenheit hat der Untermieter sicherzustellen, dass die Rechte des Hauptmieters nach Absatz 1 ausgeübt werden können." Schließt das eine fristlose Kündigung aus oder nicht? Immerhin hat keine Absprache stattgefunden. Mit freundlichen Grüßen T. B.