Ein Vermieter will seine Wohnung vermieten am besten mit den alten Möbeln und stellt dem potentiellen Mieter in Aussicht, falls er diese Möbel nicht möchte, diese einzulagern. Jedoch mit der Bedingung, dass der Mieter dann auch die montalichen Kosten der Einlagerung trägt. Darf der Vermieter diese Einlagerungskosten vom Mieter verlangen ?