Guten Tag. ,

Uns hat man gesagt wir müssen einen Luftentfeuchter in den Nebenkosten mitbezahlen . Wir haben eine Wohnung 88m2 gemietet ohne Kellerraum . Wir haben aber in den Raum der inoffiziel mitbenutzt werden durfte feuchtigkeitsunempfindliche Sachen gelagert gehabt . Jetzt ist mir aber erst nach 1,5 Jahren aufgefallen das da ein Luftentfeuchter installiert ist der 500watt die Stunde zieht . Also knapp 12kw pro Tag . Laut Maklerin müssen wir den mitbezahlen im den Stromnebenkosten für das Haus . Meiner Meinung nach ist erstens der Kellerraum nicht mitvermietet wurden und ich denke das das Haus vor Schimmel zu schützen Doch im Interesse des Vermieters liegt . Wie ist da die Rechtslage muss ich den Luftentfeuchterstrom bezahlen ? Da man uns extra sagte der Kellerraum wird nicht mitvermietet wegen feuchtigkeitsproblemen darf aber genutzt werden wer will . Wir Wohnen in der ersten Etage und sind eine von 4 Parteien im Haus . Kann ich gegen die Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen ?