Wir hatten aufgrund eines Missverständnisses eine nicht ganz 1-Monatige Erdgas-Sperre an unserem Zähler in unserer alten Wohnung. Dort wohnen wir zwar nicht mehr, sind offiziell jedoch noch bis Ende des Monats Mieter.

Heute ist ein E.on Handwerker gekommen und wollte die Sperre aufheben, da die Zahlung eingegangen ist. Jedoch musste er dabei feststellen, dass die Leitung undicht ist.

Die Sperre darf unter diesen Umständen nicht entfernt werden. Den Entsperrungsauftrag haben selbstverständlich wir bezahlt.

Unser Vermieter möchte nun jedoch, dass wir auch die Kosten für das Dichten der Leitungen (was er in Auftrag gegeben hat) übernehmen, weil er behauptet, dass die Sperre die Leitung undicht gemacht hätte. Kann das Einsetzen eines Schlosses die Leitung überhaupt undicht machen? Falls ja, ist es doch die Schuld des Handwerkers? Wer muss also zahlen?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.