Hallo Community, habe bis Juni 2014 Hartz IV bezogen und bin nun wieder berufstätig (Teilzeit-Job + Mini-Job). Muss das Jobcenter die Betriebskostenabrechnungb aus 2013, die von meinem Vermieter schriftlich angekündigt wurde (mit erheblicher Erhöhung zwischen 200 - 400 € pro Haushalt!), die Kosten übernehmen, wenn ich 2013 und bis Juni 2014 Hartz IV bezogen habe?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

SilverMagic