Muss Jobcenter Betriebskostennachzahlung für Vorjahr mit Bezug übernehmen, wenn jetzt berufstätig?
Hallo Community, habe bis Juni 2014 Hartz IV bezogen und bin nun wieder berufstätig (Teilzeit-Job + Mini-Job). Muss das Jobcenter die Betriebskostenabrechnungb aus 2013, die von meinem Vermieter schriftlich angekündigt wurde (mit erheblicher Erhöhung zwischen 200 - 400 € pro Haushalt!), die Kosten übernehmen, wenn ich 2013 und bis Juni 2014 Hartz IV bezogen habe?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!
SilverMagic
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