Hallo zusammen,

darf man in einer EG Wohnung (Balkongeländer endet auf Standhöhe, aus dem Garten betrachtet) in einem Mehrparteienhaus einen Unterstand für ein Fahrrad anbauen? Der Unterstand ist dabei nur an dem Geländer befestigt.

Ich habe öfters gelesen, dass eben auf Balkonen so etwas nicht geht, ausser wenn gewährleistet werden kann, das nichts herunterfällt (blumentopf etc.). Das wäre aber an einem fast ebenerdigen Balkon nicht der Fall? Wie ist hier die Rechtslage, wenn sonst nichts anderes festgelegt wurde?

DAnke für die Antworten.