In meiner Mietwohnung ist bei der Dusche diese Halterung für den Duschkopf abgebrochen. Ich habe aber nichts besonderes getan, nur normale Benutzung. Ich nehme den Kopf nicht mal in die Hand, der hängt bei mir einfach immer in der Halterung.
Der Duschkopf ist eines Tages einfach beim duschen runter gefallen, weil das Ding beim duschen kaputt ging.
Gilt das nun als normaler Verschleiß und muss vom Vermieter bezahlt, bzw. ersetzt werden, oder muss ich dafür aufkommen?
Danke im Voraus!