Unser Vermieter tauscht die Schlüssel der Tiefgarage aus. Der Fahrradkeller ist über diese Tiefgarage erreichbar. Die neuen Schlüssel sollen aber nur die Mieter erhalten, die einen Tiefgaragenstellplatz haben. Für uns, die keinen haben, soll das heißen, wir müßten unser Fahrrad durch den Hausflur über mindestens 20 Treppen und durch zwei Türen schleppen! Darf der Vermieter uns das zumuten?
Unser Vermieter verweigert uns den Tiefgaragenschlüssel, zu der Tiefgarage, die auch zum Fahrradkeller führt?
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