Überlassungsvertrag Immobilie nichtig, aber nicht informiert worden?

Also, zu erstmal Glaube ich das meine Familie mich über Tisch ziehen will und der Notar da mit drinne hängt. Ich werde auf jeden Fall diese Woche noch zum Anwalt gehen, aber vllt könnt ihr mir helfen das ich bis dahin ruhiger schlafen kann.

Und zwar geht es um folgendes: Im Juni letzten Jahren haben mein Bruder und ich einen Überlassungsvertrag beim Notar aufsetzen lassen, in dem ich meine Rechte an einer Immobilie Ihm überschrieben habe. Meine Großmutter, welche uns die Immobilie im Jahre 99 überschrieben hat, war zu dem Zeitpunkt anwesend und im Raum.

Jetzt kam gestern Abend eine Rückerlassung des 99'er Vertrages in dem steht das ich das hätte nicht Veräußern dürfen und sie das somit berechtigt das Haus zurückzufordern, da sie dem ganzen nicht zugestimmt hat. Ich soll sämtliche Kosten tragen (auf gut deutsch: die kriegen das Haus und ich die ganzen Schulden).

Jetzt war mir aber zum Zeitpunkt der Überlassungsvereinbarung die Schenkung von 99' nicht bekannt und meine Oma hat auch nichts dazu gesagt, das ich das nicht darf.

Hat sie somit Vorsatz begangen (ja sie ist im besitzt ihrer vollen geistigen Kräfte) und vorallem, hätte ich nicht darüber benachrichtigt werden müssen, das der Überlassungsvertrag bei Gericht (Grundbuchamt) nicht vollstreckbar ist?

Mich fuckt das ziemlich ab und wenn ich mal eben auf die Schnelle frei kriegen könnte auf Arbeit würde ich morgen schon zum Anwalt rennen da mein Bruder auch ne Falsch Aussage getätigt hat (das steht aber auf einem anderen Blatt)

Recht, Gericht, Familienstreit, Notar
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