Darf Vermieter das Aufstellen einer Sat Schüssel auf Balkon verbieten obwohl nicht auf Fassade montiert und der Anblick der Hausfront nicht gestört ist?

Ein ausländischer Mieter hat auf seinem Balkon seit 20 Jahren eine Satteliten Antenne stehen zum empfang von Programmen in seiner Muttersprache. Die Befestigung der Antenne beschädigt nicht die Bausubstanz und ist auch von Außen kaum Wahrnehmbar weil der Balkon eine 1 Meter hohe Betonwand hat und keine Metallgitter. Des weiteren befindet sich gegenüber kein Nachbarhaus und auch kein Fußgängerweg wo jemand auf den Balkon im 3. Stock schauen könnte, diese Hausseite ist komplett von einem berg mit Wald umgeben und nicht einsehbar.

Seit kurzer zeit hat sich die Wohnungsgesellschaft die für diese Wohnanlage zuständig ist geändert, und nun möchte man den Mietern die Sat-Antennen auf dem Balkon verbieten und Mieter sollen diese kurzfristig entfernen, sonst werde man es Gerichtlich erzwingen. Selbst das aufstellen einer Sat-Antenne auf dem Balkon ohne Befestigung wird nicht gestattet.

Darf Vermieter mir vorschreiben was ich auf meinem Balkon aufstelle ( Tisch, Wäscheständer, Sonnenschirm, Sat-Antenne) schließlich bezahle ich auch für den Balkon Miete?

Niemand kann die Sat-Antenne von Außen sehen (außer Vögel) und keiner kann durch den Anblick gestört sein, da nichts zu sehen ist durch dichten Wald vor dem Haus.

Da die neue Hausverwaltung stärke zeigen möchte, ist der gang vor Gericht nicht abwendbar, welche Rechte und Chancen stehen auf Seite des Mieters um erfolg zu haben?

20 Jahre hat sich niemand daran gestört und jetzt gibt es keine Kompromisse, nur entfernen?

Mieter, Mietrecht, Gericht, Balkon
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