Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand eine Info dazu geben. Wir haben im Februar 2016 eine Mieterhöhung vom Vermieter bekommen. Diese sollte ab März 2016 erfolgen. Wir haben sie zurück gegeben wg der 3 monatigen Frist die er einhalten muss. Ab Juni 2016 erfolgte dann die Mieterhöhung. Höhe der neuen Miete war rechtens. Wir haben es unterschrieben. Im Mai 2016 kam die Vermieterin auf uns zu und hat uns mündlich die Kündigung wg Eigenbedarf ausgesprochen mit flexiblem Auszugstermin. Heute haben wir die schriftliche Kündigung vom Rechtsanwalt bekommen mit Auszugstermin 28.02.2017. Ist die Mieterhöhung dann rechtens gewesen? Auch wenn die Vermieter schon wussten, dass sie uns wg Eigenbedarf kündigen? Und können wir die Mieterhöhung noch rückgängig machen?

Danke schonmal für die Antworten!