Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Ich wohne in einer Mietwohnung in einem 5 Parteienhaus und habe einen kleinen Hund. Es ist eine erdgeschoß Wohnung mit Garten. Wohne hier nun seit 1,5 Jahren. Der Garten ist aufgeteilt für alle Parteien. Vor meiner Terrasse ist natürlich mein Teil. Ich habe damals den Vermieter gefragt ob ich einen Zaun zum linken Gartenabteil ziehen darf damit mein Hund nicht abhauen kann (habe ihm gleich gesagt das ich mir nur dann einen Hund hole). Diesem hat er dann zugestimmt und dies habe ich auch schriftlich. 

Nun nachdem ich aus meiner eigenen Tasche einen Zaun gekauft und aufhebaut habe, will er das ich den Zaun wieder abbaue, da er sonst nicht jederzeit den Garten besichtigen kann.

Ich habe auch bereits mit den anderen Mietern gesprochen und diese wollen auch unbedingt das der Zaun stehen bleibt. Dies habe ich dem Vermieter auch bereits mitgeteilt aber es interessiert ihn nicht.

Auf die Frage wie ich meinen Hund dann in den garten lassen soll sagte er nur das ich ihn ja jedesmal anbinden kann. 

Nun meine Frage ist ob er den Abbau einfach wieder verlangen kann?

Er sagte auch das wenn der Zaun in den nächsten 14 Tagen nicht weg ist wird er ihn auf meine Kosten entfernen lassen

Gruß 

Manu