Bei baulichen Veränderungen ist es dem Bauherren ja gelegen das einheitliche Bild der Immobilie (Immobilien bei mehreren) beizubehalten. An unserem Haus sollen im Laufe diesen Jahres (Baubeginn ab 04/17) Balkone angebaut werden, das Schreiben dazu erhielt ich am Dienstag den 10.01.2017. Unter dem Gesichtspunkt des einheitlichen Bildes aller zusammengehörigen Häuser in unserer Strasse die auch der selben Gesellschaft gehören würde ein solcher Anbau aber bedeuten, das nur an der schmalen Seite unseres Hauses ein Balkon angebaut wird, da alle anderen Häuser desselben Vermieters in der selben Strasse die einen Balkon haben diesen jeweils an der schmalen Seite (links bzw. rechts) des Hauses haben. Dies bedeutet weiter, das nur die drei Wohnungen (drei Mietparteien) die an der äusserst rechten bzw. linken Seite des Hauses sich befinden Zugang zu den Balkonen haben (welcher Mieter oder Eigentümer lässt schon seinen Nachbarn in die Wohnung – es sei denn es ist ein langjähriger Freund oder ein Familienmitglied). Das würde weiter bedeuten die Wohnungen an der Voder und Rückseite des Hauses würden keinen Balkon bekommen und haben folglich keine Verbesserung der Mietqualität (hier Erhöhung der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnungen) zu erwarten. Ein Zugriff auf den neuen im Rahmen der "Modernisierungsmassnahme" zu bauenden Balkon ist auch nicht möglich (der Zugang zum Balkon erfolgt über die entsprechende Fremdwohnung). Nur die drei Mietparteien an der späteren Balkonseite (schmale Seite des Hauses) könnten den Balkon vollumfänglich nutzen und hätten somit auch mehr Wohnfläche zur Verfügung. die restlichen nicht (Meine Wohnung gehört zu den letzteren (Längsseite des Hauses - Vorne)Unser Vermieter hat schon über eine Mietpreiserhöhung nach Ende der „Modernisierungsarbeiten“ von 60€/Monat wegen den Baukosten in Höhe von rund 79tsd Euro für den Balkon schriftlich informiert (Es sollen mehrere Häuser derart "modernisiert werden"). DIe Erhöhung der Mietkosten soll von allen Mietparteien getragen werden - auch von denen die aufgrund der Tatsache das Ihre Wohnung nach hinten oder vorne gelegen sind nicht an der Seite keine Balkone bekommen (Alle Mieter haben das selbe Schreiben erhalten mit den Angaben zur zu erwartenden Mietpreiserhöhung) Da ich den Balkon folglich nicht nutzen kann bezahle ich für meine 47qm Wohnung trotzdem 60€/monatlich mehr als bisher obwohl ich nicht mehr Wohnraum zur Verfügung, folglich keine Verbesserung der Wohnverhältnisse zu erwarten habe (bei mir bleibt alles beim alten) Muss ich dann trotzdem die 60€/Monat Mieterhöhung zahlen meine nach den Baumassnahmen zu zahlende Miete beträgt nach dem Ende der Massnahme statt bisher € 462,72 (w +NK) dann 522,72 (w+NK) also € 11.12 je Quadratmeter (das ist in Dortmund schon fast der Preis für eine Gewerbeimmobilie im unteren Preissegment) - die Baumassnahme ist ja als "Modernisierungsmassnahme" angekündigt. Oder kann ich dagegen (erfolgreich) Widerspruch einlegen. Vielen Dank für Eure Antworten.