Hallo,
ich möchte gerne in eine Wohnung ziehen, die über einen Makler vermittelt worden ist.
- Frage: Darf man eine Mindestmietzeit verlangen? Ist das rechtens?
Die Maklerin hatte im Vertrag festgelegt das ich mich dazu verpflichte 3 Jahre in der Wohnung zu bleiben. Mit reden konnte ich das auf 2 Jahre 'runterhandeln'.
2 Frage: Die Maklerin meinte das wenn ich innerhalb dieser 2 Jahre ohne Grund ausziehen sollte muss ich für die nächste Vermittlung die Provision übernehmen da die Vermieterin keine Lust hat jedes Jahr aufs neue den Markler zu bezahlen. Falls ich mit einem sehr wichtigen Grund ausziehen sollte z.B. ich werde schwanger und deswegen wird die Wohnung für mich viel zu klein oder ich muss meinen Job in eine andere Stadt wechseln dann muss ich nur die Hälfte sprich ca 650 € zahlen und wenn das eben nicht gegeben ist ca 1300 €. Selbst dann wenn ich einen geeigneten Nachmieter für die Wohnung finde!
Ich kann mir nicht vorstellen das das rechtens ist. Kann mir da jemand weiterhelfen, evtl mit Paragraphen?
Vertrag ist noch nicht unterschrieben!
Vielen Dank im Voraus! :)