Rechte und Pflichten zum Thema Wohnrecht: Welche Rechte hat der Bewohner mit Wohnrecht und welche Pflichten hat der Hauseigentümer?

Folgender Sachverhalt: Meine Oma hatte drei Kinder, zwei Töchter und einen Sohn. Sie besaß ein kleines Haus mit Keller sowie Anbau, Garten, Scheune und Hof. Ihr letzter Wille: Die Töchter sollen die gesamte Immobilie samt Grundstück erben, aber ihr Sohn hat ein Wohnrecht im Anbau sowie Nutzungsrecht von Keller, Scheune, Hof und Garten. Das Haus lassen die Töchter leer stehen, da der Bruder keine Mieter akzeptiert und mit Ärger droht. Damit kann man leben. Aber: Der Bruder meint nun seine Schwestern seien seine Hausmeister und müssten renovieren, Schnee im Hof schaufeln, die Strassenfront räumen und kehren, sowie diverse Neckereien wie: die Türklinke wackelt, das Hoftor klemmt, der Baum im Hof muss gestutzt werden usw.t Er droht: Wenn die Immobilie nicht in Schuss gehalten würde, ziehe er auf ihre Kosten ins Hotel und das müssten die Schwestern dann bezahlen. Falls er jemals in ein Pflegeheim käme würde sein Wohnrecht in Geld bewertet und die Schwestern müssten dann auch für eine Unterkunft in einem Pflegeheim aufkommen.

Ist das richtig so?

Meine Eltern leben noch und haben ihr Erbe bereits vor Jahren mit warmer Hand verteilt. Meine Brüder wurden ausbezahlt. Ich habe das Elternhaus überschrieben bekommen. Meine Eltern ließen sich ein Wohnrecht eintragen. Wenn die Sache oben stimmen würde, müsste ich später für meine Eltern den Hausmeister spielen (ich wohne 500km entfernt) und eine Unterkunft im Pflegeheim alleine bezahlen.

Mein Rechtsempfinden sagt, dass das so nicht stimmen kann.

Wer weiss sicher was das Wohnrecht wert ist und welche Pflichten der Hauseigentümer hat?

Wohnrecht, Mietrecht, Erbrecht
Darf das Ordnungsamt "einfach so" Fotos von meiner Immobilie machen?

Ich habe zwei grössere Immobilien in einer Kreisstadt in Rheinland-Pfalz. Meine Mieterin hat mir gesagt, dass vor einigen Tagen ein Fahrzeug mit der Aufschrift Ordnungsamt die Strasse lang gefahren ist und aus dem Fahrzeug heraus Fotos von meinem Gelände und allen Gebäuden gemacht hat. Zwei Tage zuvor waren 2 1/2wöchige Bauarbeiten abgeschlossen worden. In dieser Zeit war vier mal der Zoll und zwei mal die BG Bau auf dem Gelände. Zu beanstanden gab es nichts. Nur meine Handwerker waren nach so vielen Kontrollen völlig verärgert.

Heute bin ich zum Ordnungsamt der Stadt gefahren und habe gefragt, warum sie Fotos gemacht haben. Der Beamte hat angegeben, dass sie regelmässig von allen Immobilien der Stadt (knapp 20.000 Einwohner) Fotos machen - insbesondere von Hausnummer (ob korrekt angebracht), Briefkasten und Klingel (ob korrekt beschriftet). Dieses Vorgehen wäre normal und üblich. Woanders wäre das auch so.

Ich finde das Vorgehen des Ordnungsamtes äusserst seltsam. Die Begründung, dass sie immer von allen Immobilien Fotos machen, scheint mir nicht glaubhaft.

Bin ich auf Grund der vielen anderen Unannehmlichkeiten zu sensibel, oder scheint diese Kreisstadt was gegen meine Baumassnahmen (neues Dach + PV-Anlage ist genehmigungsfrei) zu haben?

Darf das Ordnungsamt meine Immobilien ungefragt fotografieren und die Bilder archivieren oder nicht?

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Ich weiss von einem Bekannten, dass er einmal ein Haus fotografiert hat und deshalb eine Vorladung zu Polizei bekommen hat; Strafanzeige wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Gilt das nur für Privatpersonen?

Foto, Recht, Stadt, Ordnungsamt, Verwaltung
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