Ich habe sowohl die Nebenkostenabrechnung per WEinschreiben von 2014 u. 2015 eingefordert/ angemahnt. Die Schreiben kamen zurück weil unzustellbar obwohl mir von der Erbengemeinschaft die Adresse angeben wurde. Ich habe keinen Wärmezähler an den Heizkörpern, keinen Warmwasserzähler, keinen Stromzähler, Alter 63 jahre und nicht geeicht, so wie kewinen Wasserzähler. Kann ich jetzt die Nebenkosten zurück fordern? Zur Erklärung, ich habe mit der verstorbenen Vermieterin eine mündliche Absprache wegen der Nebenkosten getroffen. Die Erbengemeinschaft hat mir alle mündlichen Vereinbarung widersprochen z.B. parken auf dem Grundstück etc. weil ich es nicht beweisen kann da nur mündlich vereinbart. Ich habe 7 Jahre auf dem Grundstück geparkt.