Hallo, ich befinde mich derzeit in einem zeitlich befristeten Mietvertrag, welcher bis Ende August diesen Jahres befristet ist, d.h. ich kann laut dem Vertrag nicht vor dieser Frist aus dem Mietverhältnis raus. Ich habe dem zugestimmt, da ich nur so eine Wohnung rechtzeitig finden konnte. Da ich jedoch nun aus gegebenen Umständen umziehen muss, möchte ich den Vertrag kündigen.

Meine Frage daher: Ist so ein Vertrag rechtlich überhaupt möglich, welcher mir vorschreibt erst ab einem bestimmten Datum ausziehen zu dürfen? Ergeben sich dann einfach die normalen Fristen oder Rechte für eine Kündigung?

Der Vertragstext lautet wie folgt:

§ 5 Mietdauer

1) Der Mietvertrag beginnt am [...] und endet zum [August 2017]. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monaten zum Monatsende. Eine Verlängerung des Mietvertrag ist möglich. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Freimachung der Räume durch den bisherigen Mieter, sofern ihn hieran kein Verschulden trifft.

2) Einer Fortsetzung des Mietvertrages nach Beendigung wird widersprochen. § 545 BGB wird abbedungen. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter den Gebrauch an der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fortsetzt und keine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt.

Ich bedanke mich für Antwort.