Ich bin mit meiner jetzigen Küche nicht ganz so zufrieden und würde gerne nur die Küchenschränke ersetzen, da die Elektrogeräte einwandfrei funktionieren. Die Küchenschränke sind bestimmt schon ca. 20 Jahre alt. In meinem Mietvertrag steht folgendes:

"Die vorhandene Einbauküche wird nicht mitvermietet. Sie wird dem Mieter nur zur Nutzung überlassen. Eventuelle Neuanschaffungen oder Reparaturen gehen zu Lasen des Mieters. Die Küche verbleibt im Eigentum des Vermieters."

Ist diese Klausel zulässig? Einerseits sagt der Vermieter damit, dass die Küche ihm gehört und nicht einfach ausgewechselt werden kann und auf der anderen Seite soll ich dafür haften, wenn etwas kaputt geht.