Hallo !
Wir haben am 01.02.2019 eine Wohnungabnahme mit unserer Mieterin gehabt.
Die Wohnung wurde bevor diese eingezogen ist , Kernsaniert. ( Fertigstellung 30.12.2017 , sie ist eingezogen am 1.1.18)
Sie hat also genau 13 Monate in dieser Wohnung gewohnt.
Diese Mieterin hatte einen Hund , der aber scheinbar wenig bis garnicht stubenrein war.
Im Abnahmeprotokoll habe ich schon notiert gehabt, dass dort Beschädigungen am
Boden existieren und diese vermeintlich durch Flüssigkeiten hervorgerufen sind.
Desweiteren hat sie hier Müll hinterlassen , den sie noch abholen wollte und in diesem Zuge auch ein paar kleine Mängel beseitigen wollte - heute ist der 12.
Die Abnahme ist also schon ein paar Tage her.
Wie verhalte ich mich zwecks des Bodens hier jetzt korrekt.
Mich ärgert es , dass der Boden - in meinen Augen - „kaputt“ ist.
Die Mieterin ist ziemlich uneinsichtig was das angeht.
Muss ich mir einen kostspieligen Gutachter ins Boot holen oder reicht eine zweite Meinung eines Bodenlegers/ Schreiners etc ?
Dass ich das mit der Kaution verrechnen kann ist mir klar , aber die reicht dafür nicht aus.