Darf ich ein Mietshaus oder eine Wohnung neu vermessen und dies im Mietvertags ändern und im gleichen zu die Miete erhöhen/senken?

Hallo Community !

Meine Frau vermietet ein Eigentumshaus , die Familie die darin wohnt, verwohnt das haus total( als beispiel : Laminat auf die Holzdielentreppe geschaubt , Wände herausgenommen , ohne abstimmung oder genhemigung , Türen und Zargen sind total vermackt und zerkratzt ...usw.) und ständig sind Kloschüsseln gesprungen , die Heizung defekt oder es gibt irgendwas anderes , weswegen Sie meinen müssen die Miete einzuhalten.

In dem Mietvertrag steht , dass das Haus eine größe von 103m² hätte - es hat aber garantiert mehr. Schätzungsweise mind. 140m² in wie fern , kann man terassen und Kellerräume dazu zählen ?

Kann man den Mietvertrag ändern lassen und die Miete anheben ?

Kann man für die Vergangene Zeit , rückwirkend Geld einfordern ?

Oder bindet meine Frau sich das selbst ans Bein - quasi "selber schuld" ?!

Wir stehen ständig mit der besagten Familie in Gerichtsverfahren, haben auf Eigenbedarf geklagt , doch das ganze zieht sich schon zwei Jahre.

Wenn die Familie irgendwann mal daraus ist , kann man gut und gerne erstmal 30.000 € in die Hand nehmen und Fenster , Türen , Böden und Bäder erneuern , da sie starke raucher sind und das ganze Haus am, stinken ist.

für aussagekräftige Antworten wäre ich sehr Dankbar !

Mit freundlichen Grüßen

Robin

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Wohnungseigentumsgesetz
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