In meinem Mehrfamilienhaus gibt es eine "Haustür"(dort ist die Klingelanlage) und eine "Hintertür" (Richtung Hinterhof)

Nun ist ja allseitz bekannt das die Zitat "Haustür zwecks Fluchtwegsicherung nicht abgeschlossen werden darf"

Wie sieht das mit der Hoftür aus? Zählt diese auch als "Haustür" und darf somit nicht abgeschlossen werden? Oder darf Sie im Wechsel verschlossen werden? (Also eine Tür muss auf sein entweder vorder oder hinter)

Nun liebe Gemeinde, Euer Turn ;)

Gruss