Die Frage steht bereits da. Hier noch ein paar Eckdaten: Es handelt sich um eine Forderung des Vermieters als Voraussetzung für die Unterzeichnung eines Mietvertrages. Die Person ist krank geschrieben und noch nicht gesund geschrieben. Was, wenn etwas dazwischen kommt. Sagen wir, die Person wird nicht gesund geschrieben? Ist man dann haftbar? Muss man nachträglich vielleicht einen Gehaltszettel als Beweis der Richtigkeit abgeben?

Danke für die Hilfe schonmal.