Gibt es im Mietrecht ein Sonderkündigungsrecht wenn man erst bei Übergabe der Whg feststellt, dass die Breite einer Zimmertür zu schmal ist und die Möbel nicht reinpassen?

Ich habe kürzlich eine Whg angemietet die ich zuvor zwar besichtigt habe, wobei mir aber nicht aufgefallen war dass die eine Zimmertür gute 15cm schmaler als die restlichen, weil ich ja selbst sehr schlank bin. Ich wurde auch nicht darauf hingewiesen und die Verwalterin der Whg hat es angeblich auch erst dann bemerkt. Nach gründlichem messen habe ich dann festgestellt, dass meine Möbel gar nicht durch passen und habe die Wohnung dann noch vor Mietbeginn gekündigt. Von der Verwalterin kam der Vorschlag neue schmalere Möbel zu kaufen, was ich ziemlich dreist fand. Ich muss nun trotzdem für 3 Monate die volle Miete zahlen für eine Whg die ich nicht nutzen kann. Gibt es bei sowas keine Sonderregelungen bezüglich Rücktritt, Sonderkündigung oder Mietminderung?