Guten Tag,

wir haben im letzten Jahr eine Wohnung im Landkreis Ludwigsburg angemietet mit einem 200m² Gartengrund. Hier haben wir eine Feuerschale am Ende des Gartens installiert. Aufgrund der Rauchentwicklung bei Grillen/Feuer mit Holz hat sich der Nachbar aus dem 1.OG beschwert das dies unzumutbar sei und er seinen Eigentümer informieren möchte. Er hat bereits Videos und Fotos von unserer Grillstelle gemacht.

Laut Hausordnung ist das Grillen in Ausnahmefällen erlaubt sofern keine Belästigungen auftreten.

a) was heisst in Ausnahmefällen? z.B. 1x im Monat

b) Ist es verboten mit Holz ein Feuer zu machen?

c) was ist eine zumutbare Belästigung, die der Nachbar ertragen muss?

Danke für Eure Hilfe