Mieter A. hat mit Hinweis auf seinen Staffelmietvertrag die Modernisierungsumlage nach Aufzugsinstallation verweigert. Nach mehr als 3 Jahren wünscht Mieter A. nunmehr doch die Aufzugsnutzung und erklärt seine Bereitschaft, die seinerzeit berechnete monatliche Modernisierungsumlage zu zahlen. Der Mieter A. ist weder älter noch behindert, die Fortsetzung des Mietverhältnisses ist somit nicht von der Aufzugsnutzung abhängig. Der Zugang zum Aufzug erfolgt mittels Schlüssel. Hat Mieter A. Anspruch auf die gewünschte Aufzugsnutzung oder können wir als Vermieter ihm Schlüssel und somit den Zugang verweigern.