Verteilerschlüssel geändert und Hausgeldabrechnung laut TE und Beschluss falsch?

Hallo zusammen,

die Hausverwaltung welche unsere ETG verwaltet hatte wurde letztes Jahr verkauft. Die erste Abrechnung der Neuen Verwaltung welche wir nun erhalten haben stimmt nicht mit der Abrechnung der Vorjahre überein. Eine ETV hat wegen Corona bisher nicht stattgefunden.

Aussage Hausverwaltung: Die Verteilerschlüssel wurden aufgrund gesetzlicher Vorschriften und der Teilungserklärung geändert. 

Teilungserklärungen zu lesen und auszulegen ist ja bekanntlich nicht immer einfach. Deshalb habe ich mal den gesamten Wortlaut hier eingestellt.

Folgende Punkte sind mir besonders wichtig:

  1. Seit 1999 wurde in der Heizkostenabrechnung Kaltwasser für Warmwasser abgerechnet.

Dies wurde jetzt geändert und das gesamte Kaltwasser und Abwasser werden nach qm-Wohnfläche (lt. TE qm-Wfl. i.O.) umgelegt. Laut Aussage der HV ist dies rechtens, da in den Wohnungen keine Kaltwasserzähler eingebaut sind.

In der TE von 1972 steht folgender Passus:

durch Mehrheitsbeschluss kann der Umlageschlüssel für A (ist u.a. Wasser und Abwasser) geändert werden.

B (ist Umlage für Warmwasser)

im Jahr 1999 gab es einen Beschluss, welcher mehrheitlich genehmigt wurde.

Die ETG beschließt, dass rückwirkend ab 1.1.1999 der verbrauchte Frisch- und Abwasseranteil im Rahmen der Heizkosten- und Warmwasserabrechnung nach cbm Verbrauch Warmwasser umgestellt wird, da bisher nur der Energiekostenanteil für die Erwärmung des Kaltwassers berücksichtigt wurde. Die Gesamtkosten für Wasser und Abwasser werden dementsprechend reduziert.

In der gesamten Anlage existieren in jeder Wohnung Warmwasserzähler.

2.Laut TE - evtl. Umlage für Hausmeister und Hausreinigung nach Einheiten.

Laut HM-Vertrag werden nicht nur Arbeiten in den Häusern, sondern auch Arbeiten in der dazu gehörigen TG ausgeführt. Außerdem noch Reparaturarbeiten.

Bisher wurde von den Gesamtkosten ein gewisser Anteil der nicht umlagefähigen Kosten abgezogen. Danach wurden 2,45% der Gesamtkosten für die Umlage auf die Stellplätze der TG und Garagen angesetzt. (49 Stellplätze) Die Restsumme wurde auf die 108 Einheiten verteilt.

In der jetzigen Abrechnung werden die Gesamtkosten auf alle MEA Anteile verteilt.

Wie würdert ihr die TE lesen? Was heißt Einheiten? Sind damit nur die Wohnungen gemeint oder auch Garagen und Tiefgaragen.

Ich bedanke mich schon mal über fachkundige Kommentare!

Lg Haesilein

Betriebskostenabrechnung
hoher Heizungsverbrauch - Zweifühler-Messgeräte?

Liebe Forumsmitglieder,

eine Bekannte von mir hat mich gebeten, dass ich ihre Heizkostenabrechnung anschaue.

Ich bräuchte deshalb mal Hilfe bei der Ermittlung welche Ursachen es haben kann, dass der Heizungsverbrauch so hoch ist.

Die Wohnung liegt im 1.OG. in einem Mehrfamilienhaus und hat 36 qm. Heizkosten für 2017 waren 650,00 €, davon Grundkosten 130€, Verbrauch 520€. (Fernwärme)

Dies ist für so eine kleine Wohnung im 1.OG schon extrem hoch.

Der Verbrauch wird durch Ista Zweifühler-Messgeräte Doprimo 3 erfasst.

Ich möchte ihr gerne helfen und habe dazu einige Fragen.

Sicherlich ist auch immer der individuelle Verbrauch ausschlaggebend. Nach ihrer Aussage, hatte sie aber die Heizkörper entweder gar nicht (Küche) oder nur wenig aufgedreht. Wie kann ein so hoher Verbrauch zu Stande kommen??

Folgende Fakten:

Sobald sich die Heizung anschaltet, werden die Zulaufrohre warm. (Dies ist m.E. normal)

Es werden aber auch die Heizkörper warm, obwohl nicht aufgedreht. (Also nur Frostschutz).

Weiß jemand ob dies sein kann oder welche Ursachen dies haben kann.

Anscheinend sind die Thermostatventile von der Hausverwaltung schon mal angeschaut worden.

Hat es einen Einfluss, wenn der Fußboden warm wird, weil im Boden Rohre durchlaufen. Wie wirkt sich dies auf die Messung aus. Also die Raumluft erhöht sich. Aber wie ist dies dann mit dem Unterschied zwischen Heizkörpertemperatur und Raumluft.

Dann hört sie noch ein Rauschen im Heizkörper. Hier ist wahrscheinlich ein Heizungsinstallateur gefragt!

Die Hausverwaltung stellt sich da etwas quer und behauptet nichts machen zu können.

Was kann Sie vom Vermieter verlangen??

Danke schon mal für konstruktive Anworten.

Mietrecht, Heizung, Haustechnik, Heizkostenabrechnung, Sanitär, thermostatventil, Heizungsinstallateur
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