Eigentümergrundschuld Anforderung nach Rechtskräftige Zuschlag?

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich habe eine Frage zu einem Betrag, den ich an die Erbengemeinschaft zahlen soll, von der ich ein Haus im Rahmen einer Teilungsersteigerung gekauft habe. 

Die Rechtslage ist mir nicht klar und daher bitte ich Sie hiermit um Rat. 

Zum Sachverhalt: 

Ende 2017 habe ich im Rahmen einer Teilungsversteigerung ein Haus von einer Erbengemeinschaft ersteigert. Bei der Versteigerung war keine person v. Erbengemeinschaft, kein Gläubiger anwesend, also, nur ich und die Rechtspflegerin.Die Rechtspflegerin, die die Versteigerung durchführte, benannte im Versteigerungstermin, dass es im Grundbuch ein bestehen bleibendes Recht in der Abt.x zugunsten eines Bank (Gläubiger) in Höhe von 30t€ gäbe. Laut telefonische info hat die Rechtspflegerin erfahren das die Schulden beglichen, aber, noch im Grundbuch eingetragen sind. Natürlich kann sie darüber kein Sicherheit geben. Neben dem höchsten Gebot (Kaufpreis des Hauses) sei dieser Betrag dazugerechnet worden. Zuschlag+ 30t€ also. Angefordert wurde von mir nur der Betrag des höchsten Gebots. Diesen hatte ich vor dem Verteilungstermin an das Gericht überwiesen. Den Beschluss mit der „Bestehen bleibende Rechte an XY Gläubiger“ habe ich bekommen und es ist mittlerweile Rechtskräftig. Habe d. „Grunderwerbsteuer“ bezahlt und warte auf den Grundbucheintrag. Die Gläubiger (Bank) haben mir mittlerweile bestätigt das es SCHULDENFREI ist und ich ein 2. Löschungsbewilligung bekommen kann. Die Schuld wurde von den Vorbesitzern bereits voll getilgt, aber die Löschung im Grundbuch NICHT durchgeführt. Die Löschungsbewilligung ging vor Jahren an die Kreditnehmer/in per Einschreiben.

Gestern erhielt ich vom Rechtsanwalt Parteien der Erbengemeinschaft eine Zahlungsaufforderung (€ 30t ). 

Der Rechtsanwalt formuliert:…es handelt sich um sogenannte Eigentümergrundschulden, die durch die Versteigerung für Sie wieder Fremdgrundschulden geworden sind…Der Erbengemeinschaft steht daher der Betrag von € 30t zu. „Meine Frage lautet: ist dies rechtens? Habe ich den Betrag zu bezahlen? 

1-Dürfen/KÖNNEN die den Grundschuld NACH dem ZUSCHLAG auf Egentümergrundschuld umschreiben???

2-Heute haben wir den Grundbuchauszug bekommen. im Grundbuch ist ein "REICHHEIMSTÄDTE" eingetragen. Dies soll ein grosser Vorteil für uns sein...Was wir nicht verstehen ????3-Im Grundbuch : "Löschungsbewilligung..." aber nicht i Ab IV gelöscht

3- unser RA hat die mit d Hinweis auf RHStaedte angeschrieben. Jetzt, besteht d Gegner trotzdem a. 30t€. Mit der begrundung "Zuzahlungspflicht §50 RVG".

Denn meines Laienwissens nach muss hinter einer Grundschuld eine offene Forderung stehen. Bin jedoch im Zweifel ob die Erbengemeinschaft Anspruch auf diesen Betrag hat.Wie soll ich mich im einen, wie im anderen Fall verhalten? 

Vielen Dank im Voraus und 

Mit freundlichen Grüßen 

Recht, Erbengemeinschaft, Grundschuld., Teilungsversteigerung, Wirtschaft und Finanzen
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