Mir ist vor 3 Tagen aufgefallen, dass der innere Türschlosszylinder sich immer verschiebt und dreht, sodass manchmal beim Auf- und Abschließen der Schlüssel klemmt. Ich habe dem Vermieter dies sofort gemeldet, der nun erstmal in 3 weiteren Tagen (!) sich das erst ansehen will, es also noch nicht mal repariert wird. Kann mir jemand einen Paragraf nennen oder eine gesetzliche Frist, bis wann ein Vermieter so einen Fall reparieren MUSS...?