Hallo. Mein Partner hat sich von mir getrennt vor knapp vier Wochen. Ich bin noch in der selben Nacht mit der Bahn zu meinem Bruder gefahren.( Baden Württemberg), wo ich ursprünglich herkomme.Mein Ex hat sofort verlangt ihm die Schlüssel auszuhändigen. Den gemeinsamen Mietvertrag habe ich zum 30.11. gekündigt,aus dem ich aber auch nur rauskomme, wenn mein Expartner zustimmt. Den Stromvertrag hab ich mit sofortiger Wirkung gekündigt da er auf mich lief. Nun ist es so,dass ich keine Wohnung bekomme da gemeinsame Mietschulden bestehen durch Nebenkosten und ich auch nicht doppelt Miete bezahlen kann. Bei meinem Bruder kann ich nicht mehr lange bleiben, was mich somit obdachlos macht. Mein Expartner hat mich blockiert überall. Seine letzten Worte waren,dass ich nie wieder in die Wohnung reinkomme. Ich möchte aber zwangsweise bis zur offiziellen Mietkündigung Ende November( wenn ich bis dahin überhaupt aus dem Mietvertrag rauskomme) wieder in die Wohnung zurück ziehen.( Brandenburg) Muss er mich reinlassen? Und wenn ja wie bekomme ich Zutritt wenn er sich weigert ? Falls es wichtig ist: Er wohnt seit 2000 dort, ich bin 2016 mit eingezogen ebenfalls als Hauptmieter. Habe ich nun mein Wohnrecht verwirkt weil ich ihm die Schlüssel gegeben, Strom abgmeldet und Nachsendeantrag gestellt habe? Und gesagt habe dass er die Wohnung übernehmen soll?Oder darf ich trotzdem darin wohnen bis ich selbst was finde bzw. aus dem Mietvertrag raus bin? Ich zahle ja immer noch Miete und bin auch noch offiziell dort gemeldet.In Brandenburg habe ich auch die besseren Chancen auf eine günstige Wohnung.