Vermieter teilt Übergabetermin nicht mit. Was kann ich tun?

Hallo zusammen,

vor kurzem bin ich aus der gemeinsamen Wohnung vom damaligen Lebenspartner ausgezogen. Wir beide sind im Mietvertrag (zu gleichen Rechten, anteilige Kaution etc.) eingetragen. In Kürze soll ein Termin zur Wohnungsübergabe anstehen, da es schon zum 01.12 Nachmieter geben soll, was ich jedoch nicht vom Vermieter, sondern vom ehemaligen Lebenspartner erfahren habe. Eigentlich soll das vertragliche Mietverhältnis zum 31.12 enden.

Problematisch ist, dass ich vom Vermieter nicht über den Tag und die Uhrzeit informiert wurde. Mehrmalige Versuche (per Mail, telefonisch und Handynachricht) den Vermieter zu kontaktieren, um den Übergabetermin zu erfahren, sind gescheitert, da dieser mich ignoriert. Da mein ehemaliger Partner ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter hat, kennt er den genauen Termin bereits. Ich wiederrum erhalte keine Auskunft.

Schon in der Vergangenheit hat sich der Vermieter gerne um seine Pflichten gedrückt, z.B. gab es mehrere Wochen kein warmes Wasser und keine warme Heizung, nur um hier Beispiele zu nennen.

Ich befürchte, dass in meiner Abwesenheit die Kautionsrückgabe zu meinen Ungunsten geregelt wird (mutmaßliche Beschädigungen oder Instandsetzungsarbeiten auf mich abgewälzt werden) und mir der Vermieter meine anteilige Kaution nicht zurückgeben möchte.

Kann ich dem Vermieter eine Frist setzen bis wann er mir den Termin zur Wohnungsübergabe mitteilen soll?

Wie soll ich mich verhalten? Soll ich schon gleich einen Anwalt nehmen?

Danke für Euren schnellen Rat.

 

 

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Wohnungsübergabe
Mietminderung durch Bautrockner nach Wasserschaden?

Hallo,

vor etwa 3 Monaten ist den Parteien unter meiner Wohnung aufgefallen, dass Wasser von oben durch die Wände läuft. Als der Klempner bei mir war, hat er festgestellt, dass mein Wannenabfluss überdreht und damit undicht war. Dadurch war das ganze Dusch- und Badewasser unter die Wanne gelaufen und durch die Wände auch in die zwei Wohnungen unter mir. Den Abfluss hat er nach 3 Tagen wieder repariert.

Es dauerte fast 2 Monate, bis dann mal jemand da war, um einen Bautrockner in alle 3 feuchten Badezimmer zu stellen. Nach 2 Wochen war jemand da, um die Messwerte zu nehmen. Die waren aber noch knapp über dem Normalwert. Also musste das Gerät noch länger bleiben.

Mittlerweile steht dieser Trockner schon 4 Wochen in meinem Bad. Der Raum ist natürlich kaum noch zu gebrauchen. Meine Katzen können nicht rein, da sie die Rohre zerlegen würden und ich kann mich auch kaum bewegen. Jetzt habe ich natürlich mal grob errechnet, was mich der Spaß an Strom kostet und bin fast in Ohnmacht gefallen. Diese Firma meldet sich einfach nicht, wegen einem Termin zum abbauen und dieser Stromfresser saugt fröhlich weiter an meinen Kosten.

Ein Freund meinte mal kurz, ich könnte Mietminderung verlangen. Stimmt das? Oder kann ich andere Ansprüche geltend machen? Immerhin muss ich ja auch am Ende des Jahres diese horrende Geldsumme zahlen.

Schonmal danke für die Antworten.

Mietrecht, Mietminderung, Wasserschaden
Loch in Decke - wie vorgehen?

Hallo,

ich wohne in einer Mietwohnung. Mein Vermieter ist dabei über uns den Speicher als Wohnraum aufzurüsten. 1. Ist es ziemlich laut. 2. Habe ich jetzt in meinem Bad ein fast 10 cm großes Loch in der decke. Die haben ohne Ankündigung die Decke durchgebohrt von oben. Ich wurde am selben tag angerufen und der Handwerker hat mir mitgeteilt, dass sie da durchgebohrt haben, die wohnung über uns an die Abwasserleitung zu verbinden. Außerdem wurde ich vorgewahnt, dass ein „paar Steinchen und Krümmel“ in meinem Bad liegen. Als ich den Tag nach hause kam, war das ein viel größeres Ausmaß als ich gedacht habe. Der komplette Raum war voll mit staub und überall war Schutt. Sogar echt große Steine. Die sind natürlich auch auf die Toilette gefallen und der Deckel hat jetzt einen kleinen Riss. Wohne in einer WG.. was wäre passiert, wenn jemand genau in dem Moment auf Toilette gesessen hätte…

Hab dann nochmal den Handwerker angerufen und für den nächsten Tag einen Termin vereinbart, bei dem er den ganzen Dreck weggeräumt hat (wobei immer noch alles verstaubt war) und das Loch mit so einer Folie zugeklebt hat. Natürlich hat die Folie sich beim nächsten Duschen gelöst.

Jetzt werden sich die Handwerker nochmal melden, um das Loch wieder richtig zu zuspachteln.

Habe alles mit Fotos dokumentiert. Werde auf jeden Fall einen Beschwerdebrief an meinen Vermieter schreiben. Ist sonst noch was möglich bzw. wie würdet ihr vorgehen?

Mietwohnung, Mietrecht, Modernisierung, Vermieter, Reparatur, Handwerker
Mieter Unbekannt verzogen. Briefe und Rechnungen häufen sich.Meldeamt kann und möchte auch keine Auskunft geben?

Hallo liebes GF Nutzer,

abgesehen davon das der Mieter mir einen Berg an Spermüll hinterlassen hat und die letzte Miete nicht gezahlt häufen sich nun die Briefe und Rechnungen des Mieters der Unbekannt verzogen ist. Das Bürgerbüro/Meldeamt hat keine Einträge und würde diese mir auch nicht nennen. Ich war bereits da

Versicherung 6000 Euro, Telekom 400 Euro, Krankenkasse usw. Gerichtsbriefe Es hört nicht auf mit seinen Briefen.

Mehrfach hatte ich Ihn vor Auszug drauf hingewiesen einen Nachsendeantrag der Post zu stellen und auch sich rechtzeitig abzumelden und mit der neuen Adresse anzumelden. Anscheinend ist dem alles egal gewesen.

1.) Was kann ich als Vermieter tun? Ich werde mich mit Sicherheit nicht um seine Briefe kümmern. Sollte ich lediglich einen einen Zettel an den Briefkasten kleben mit Name XXX unbekannt verzogen. Bitte keine Zustellung.

2.) Wir haben 2 neue Mieter. Die sind jedoch der deutschen Sprache nicht mächtig und es erfordert viel Hilfe von mir als Vermieter. Mit dem unverschämten spurlosen verschwunden Mieter habe ich immerhin eine Schlüsselübergabe gemacht und auch die Zählerstände für Strom Gas und Wasser am Tage des Auszuges notiert und festgehalten.

Die Mieter werde ich erstmal rückwirkend in die Grundversorgung anmelden. Was passiert wenn der Ex Mieter jetzt auch bei Gas Strom und Wasser nicht gekündigt hat und ich diese Rechnungen in Zukunft wieder im Mietsobjekt im Postkasten erhalte? Und was ist mit der Telekom? Mieter haben kein Telefon und auch kein Internet daher können sie ohne das Passwort icht rein. Im Telekom Brief steht das er demnächst gekündigt wird wegen offenen Rechnungen

3.) Ich bin nicht Vertagsinhaber und auch werde ich mich mit Sicherheit nicht um seine Briefe kümmern. Er ist 100 Prozent ins Ausland verschwunden. Habt ihr einige Tipps für mich??

Vielen Dank

Rechnung, Umzug, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Gerichtsvollzieher, BGH, Bürgerbüro
Vermieter entsorgt Eigentum?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich weis nicht so recht an wenn ich mich wenden kann ich hoffe ich bin bei Ihnen richtig. 

Ich lebe mit meinen beiden Kindern in einer Mietwohnung. Ich hatte im Keller im Elektroraum wo die Zählerstände sind ein Sofa zwei Teppiche sowie ein Fernsehgerät stehen, da in meinem Kellerabteil kein Platz mehr war und ich mich erst um ein Auto kümmern musste was groß genug ist um die Sachen zu transportieren. Ich hatte einen Zettel mit meinem Namen auf die Sachen gekleppt.

Nun sind die Sachen weg. Ich habe beim Hausmeister und bei der Hausverwaltung nachgefragt wo den meine Sachen sind. Keiner wusste etwas. Der Hausmeister stritt alles ab, und wisse angeblich nichts von einem Sofa.

Da ich aber vermutete das es der Hausmeister war, habe ich Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Ich habe dies auch dem Hausmeister und der Hausverwaltung mitgeteilt, mit der Möglichkeit die Anzeige eventuell zurück zu ziehen wenn zugegeben wird das meine Sachen entsorgt wurden. Daraufhin gab der Hausmeister zu das Sofa entsorgt zu haben.

Die Hausverwaltung meldete sich dann bei mir und sagte mir das die Sachen versehentlich entsorgt wurden. Die Hausverwaltung sagte mir ich solle alles aufschreiben was fehlt und den Wert der Gegenstände nennen.

Dies habe ich auch getan, es entstand ein Schaden in Höhe von 970€. 

Heute schrieb mir die Hausverwaltung das sie den Schaden nicht bezahlen werden, da ich keine Genehmigung dafür hatte die Sachen in den Zählerraum zu stellen. Ganz im Gegenteil ich soll jetzt auch noch für die Entsorgen des Sofas bezahlen. Von 2 Teppichen und einem Fernsehgerät wissen beide angeblich nichts. Was soll ich den jetzt tun? Ich habe der Hausverwaltung eine Frist gesetzt den Schaden bis zum 30.10.2018 zu bezahlen da ich es sonst von der Miete abziehen werde.

Darf die Hausverwaltung oder der Hausmeister einfach Sachen von mir weg schmeißen? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen ich bin sehr verzweifelt. Vielen lieben dank schon mal im voraus 

Mieter, Recht, Mietrecht
Darf meine Vermieterin die Indexmiete rückwirkend anwenden?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Anliegen.

Mein Mietvertrag besteht seit 1. Augutst 2011. Bis jetzt gab es keine Mieterhöhung. Im Mietvertrag steht eine Indexklausel.

Auszug Mietvertrag vom 01.08.2011:

"Gemäß § 557b BGB wird die Miete durch den vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt. Die Miete bleibt abgesehen von Erhöhungen nach § 559 bis 560 BGB jeweils mindestens ein Jahr unverändert."

Nun möchte meine Vermieterin die Miete aufgrund dieser Indexklausel anwenden und zwar rückwirkend. Als Basisjahr wird bei der Berechnung das Jahr 2010 angegeben.

Nun meine Fragen:

  1. Ist diese Klausel rechtens, denn es ist weder ein maßgeblicher Index noch ein Basisjahr angegeben.
  2. Wenn die Klausel rechtens ist, darf die Miete dann rückwirkend (mit Basis 2010) angehoben werden. Wenn nicht, was ist dann das Basisjahr und wie sieht die Berechnung aus.

Da ich momentan noch unter dem aktellen Mietpreisspiegel meines Ortes liege, ist eine Indexmiete wohl besser für mich.

Mietspiegel liegt bei 11,96€ pro qm - ich zahle momentan 8,83€ pro qm.

Außerdem ist die Mieterhöhung nur an mich gestellt worden. Mein Partner ist 2015 ausgezogen. Er steht aber immer noch im Mietvertrag, da meine Vermieterin ihn nicht rausnehmen wollte. Sie hatte Bedenken, daß ich die Miete alleine nicht zahlen kann.

Ich bedanke mich schonmal bereits im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

S.H.

Miete, Recht, Mietrecht, Indexmiete, Wirtschaft und Finanzen
Heisswasser ausgefallen - Reparaturfrist?

Hallo liebe Community,

wer kann mir hier was Konkretes sagen, da ich nur widersprüchliche Infos ergoogeln konnte.

Also: Gestern um 16 Uhr war einer da, um den Warmwasserzähler auszutauschen, dabei ging eine marode Dichtung am Abstellhahn kaputt und nun habe ich kein heißes Wasser mehr. Der Handwerker, dem das passiert ist, hat umgehend die Vermieterseite in Kenntnis gesetzt (Familienangehöriger wohnt über mir). Kurz danach war der Vermieter selber zufällig im Haus. Ich wollte grade sicherheitshalber eine kurze Mail mit dem Mangel schreiben, als ich sein Auto draußen parken sah. Daher wartete ich, bis ich ihn an der Haustür hörte, und sagte es ihm gleich persönlich. Er sagte daraufhin, er wisse schon Bescheid und er würde jemanden schicken.

Wir hatten in der Vergangenheit schon den einen oder anderen Reparaturbedarf. Einmal eine Rohrverstopfung, wo das Abwasser des ganzen Hauses bei mir aus der Toilette kam; die Reparatur kam nach einer knappen Woche und nicht alle im Haus verhielten sich "kollegial". Die Reparatur der WC Spülung, ein Mangel der bei Einzug schon bestand, wurde nach ca. 4 Jahren endlich gemacht. Daher bin ich etwas besorgt wie er das aktuelle Problem nun handhabt. Normal wäre das kein Problem mal ein paar Tage einen Waschlappen zu benutzen und zum Geschirrspülen Wasser im Wasserkocher heiß zu machen, aber bei hüftlangen Haaren, die mit kaltem Wasser gewaschen werden müssten, hört der Spass auf. Damit müsste ich praktisch 2x die Woche zum Friseur.

Jetzt ist es halb 10 am nächsten Tag und ich hab noch keinerlei Info wann da jemand kommen soll. Und nun meine Frage:

Wie lange kann sich der Vermieter mit der Reparatur bei einem Warmwasserausfall Zeit lassen? Und muss ich es unbedingt schriftlich per Einschreiben melden (was ein sehr hohes Aggressionspotenzial hat, besonders bei 'DIESEM Vermieter) bevor er verpflichtet ist tätig zu werden? Ab wann könnte ich auf Kosten des Vermieters selbst jemanden beauftragen, der die Reparatur kurzfristig ausführt? So viel ich weiss hat er seine festen Handwerker, und wenn die 4 Wochen ausgebucht sind dauert es eben 4 Wochen, diese Dichtung auszutauschen. Ein Witz ... Was meint Ihr bzw. wer weiss da was Handfestes dazu?

Danke schonmal.

Mietrecht, Reparatur, Frist, Warmwasser
Wartung Gastherme bezahlen?

Guten Abend,

ich habe eine Frage und hoffe sehr, dass ich hier eine hilfreiche Antwort bekomme.

Seit drei Jahren wohne ich nun hier zur Miete, in meiner Wohnung befindet sich eine Gastherme über die meine Wohnung beheizt wird. In meinem Mietvertrag steht, dass ich für die Wartung und Instandhaltung zuständig bin. Soweit so gut. Bisher lief es immer so ab, dass der Installateur kam und die Therme wartete. Den Tag darauf hing immer ein Zettel meiner Vermieterin an der Tür, welche Kosten ich bei ihr begleichen sollte. Wie gesagt es war immer nur ein handgeschriebener Zettel indem Sie den Betrag in Höhe von 80 Euro einforderte. Bisher bin ich immer zu ihr und habe diesen dann auch direkt beglichen, ohne mir jegliche Gedanken zu machen.

Seit dem 15. August bin ich jedoch arbeitslos geworden und habe bisher nur einen 400 Euro Job annehmen können, was bedeutet, dass ich seither aufstocken musste und ich genau auf meine Finanzen schauen muss, bzw. auch vom Arbeitsamt aufstocken musste.

Nun fand also die jährliche Wartung statt und sofort klebte wieder jener Zettel an der Tür. Ich suchte das Gespräch und bat Sie darum mir eine Kopie der Firma auszustellen, um diese einreichen zu können, damit ich einen kleinen Anteil erstattet bekomme.

Meine Vermieterin weigerte sich mir eine Kopie zukommen lassen, mit der Begründung, dass ich kein Anrecht habe diese einzusehen und ich ihr ruhig vertrauen könne. Der Betrag sei rechtens etc.

Ich will ihr da auch gar nichts unterstellen, dennoch denke ich, dass mir als Mieter auch eine rechtmäßige Rechnung bzw. eine Kopie dieser zusteht oder ?

Nun wäre meine Frage, ob ich den Betrag wirklich bei ihr begleichen muss , ohne vorher eine Rechnung bekommen zu haben? Ganz davon abgesehen, dass mir das Amt so keinerlei Kosten erstatten wird und ich das Geld momentan nicht locker sitzen habe, würde mich interessieren, wie hier die Rechtslage ist.

Recht, Mietrecht, Gastherme

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