Richtiges Verhalten bei bevorstehendem auslaufen des befristeten Arbeitsvertrags?

Hallo liebe Gemeinde,

folgender Sachverhalt:

Ich befinde mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis welcher jetzt zum 30. Juni ausläuft. Es wird zwar mit mir wohl weiter geplant, allerdings ist noch niemand direkt diesbezüglich an mich herangetreten.

Habe bereits vor ca. 2 Wochen darauf hingewiesen, dass mein Vertrag demnächst ausläuft, da wurde erwidert das sie das auf dem Schirm hätten. Jetzt sind es gerade mal noch 2,5 Wochen bis zum Vertragsende und es ist immer noch nichts passiert. Sie machen einfach weiter als wäre alles gut, nun denn.

Jetzt habe ich hierzu ein zwei Fragen;

1. Wenn ich jetzt meinen Resturlaub und meine angesammelten Überstunden zugrunde nehme, dann wäre am kommenden Dienstag (heute ist Donnerstag) bereits mein letzter Arbeitstag. Eine Auszahlung des Urlaubs oder der Überstunden möchte ich eigentlich nicht. Wie verhält es sich jetzt nun? Könnte ich rein rechtlich gesehen am Dienstag sagen Danke das wars, so war heute mein letzter Arbeitstag? Auf ein weiteres Arbeitsverhältnis bei diesem Arbeitgeber bin ich bei diesen Konditionen eh nicht scharf.

2. Kann der Arbeitgeber mir meinen Urlaub verwehren aus Personalmangel? Ich bin die letzten Wochen echt durch die Hölle gegangen und laufe echt am Stock. Das was man mir da zumutet ist echt nicht normal. Neuer (zusätzlicher) Großkunde und alles bleibt an mir hängen ohne das ich mal Verstärkung bekomme. Ich brauche also meinen wohlverdienten Urlaub um wieder Kraft tanken zu können für meine neue Aufgabe die es ja dann auch geben wird.

Hier nochmal in Kurz; Könnte ich es so handhaben wie oben beschrieben und ab Mittwoch Zuhause bleiben?

Ich danke allen für wertvolle Tipps bzw. für die ein wie auch andere Hilfestellung.

Arbeitsrecht, Arbeitsverträge, Rechte und Pflichten, Urlaubsanspruch, Befristetes Arbeitsverhältnis, rechtens, ueberstundenabbau
Wie kann ich eine Partition verschieben um bei einer anderen das Volumen zu erweitern?

Ein Hallo an die Tastatur Gemeinde,

leider habe ich seit geraumer Zeit ein kleines Problem mit meinem Speicherplatz auf OS (C) Startpartition.

Mir geht der Speicher aus und wollte diesen nun vergrößern. Allerdings funktioniert dies nicht, wenn der neue "nicht zugeordneter" Speicher nicht neben dem Laufwerk C ist. Wie kann ich denn die Partition verschieben oder welchen alternativen Weg gäbe es noch um C zu vergrößern?

Welche Werkzeuge könnt ihr empfehlen um eine Partition Verschieben zu können? Es gibt ja unzählige im Netz und ein großer Teil möchte auch gleich mal 35.- für die Pro-Version. Wäre vielleicht AOMEI Partition Assistant was oder besser die Finger von solchen Drittanbieter lassen?

Lapi ist mit Windows 10 Home 64bit bestückt (ist ein ASUS F751M).

Besten Dank

Ein Hallo an die Tastatur Gemeinde,

leider habe ich seit geraumer Zeit ein kleines Problem mit meinem Speicherplatz auf OS (C) Startpartition.

Mir geht der Speicher aus und wollte diesen nun vergrößern. Allerdings funktioniert dies nicht, wenn der neue "nicht zugeordneter" Speicher nicht neben dem Laufwerk C ist. Wie kann ich denn die Partition verschieben oder welchen alternativen Weg gäbe es noch um C zu vergrößern?

Welche Werkzeuge könnt ihr empfehlen um eine Partition Verschieben zu können? Es gibt ja unzählige im Netz und ein großer Teil möchte auch gleich mal 35.- für die Pro-Version. Wäre vielleicht AOMEI Partition Assistant was oder besser die Finger von solchen Drittanbieter lassen?

Lapi ist mit Windows 10 Home 64bit bestückt (ist ein ASUS F751M).

Besten Dank

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PC, Computer, Windows, Festplatte, EDV, HDD, Partition
Müssen auf der Terrasse die Vorhänge als Sichtschutz weg?

Hallo allerseits,

wir haben folgendes Problem.

Wir wohnen als Mieter in einer Doppelhaushälfte inkl. Terrasse.

Jeder DHH hat den gleichen Anteil an Terrasse welche mittig durch eine feste Abtrennwand geteilt ist.

Also, weder die eine noch die andere Partei kann also zum anderen rüber schauen.

Die Haushälfte die wir bewohnen gehört unserem Vermieter und die andere Hälfte gehört dem Bruder des Vermieters (diese sind auch noch seit Ewigkeiten sehr zerstritten).

Vor unserer wie der anderen Terrasse gibt es einen Gehweg, der auch ausgiebig genutzt wird. Problem hierbei ist, dass wir die vordere Hälfte haben und somit den Verkehr der Nachbarn und andere die auf dem Hof sich aufhalten mitbekommen und wir einfach nicht ungestört auf der Terrasse sitzen können.

Aus diesem Grund haben wir mit Einverständnis unserem Vermieters innen Vorhänge mit einem Seilsystem aufgehangen. Nichts wurde am Boden oder an der Fassade verschraubt.

Die Vorhänge wurden zu Ostern 2017 erstmal montiert und im Spätsommer 2017 wieder komplett demontiert (Zwischendurch wurde auch so des öfteren mal alles komplett aufgezogen).

Dann wurden diese in diesem Jahr 2018 im April wieder montiert (wie auch letztes Jahr). Jetzt haben wir Post vom Anwalt bekommen den der Eigentümer der anderen Haushälfte beauftragt hat (der zerstrittene Bruder) und verlangt das entfernen der Vorhänge.

Hätte er da nicht müssen früher mal tätig werden?

Jetzt nach 17Monaten Gesamtzeit wovon die Vorhänge insgesamt 10Monate (letztes Jahr 6Monate und in diesem Jahr bereits 4Monate) hängen, kommt ihm der Gedanke, ich will das nicht mehr.

Warum er das tut ist uns völlig klar, nämlich wegen der Streitigkeiten zwischen den Brüdern und wir werden nun instrumentalisiert und mit den den Streit hineingezogen um seinen Bruder eins auswischen zu können.

Aber nun gut, uns geht es nur darum, ob er jetzt nach fast 1,5Jahren einfach veranlassen kann das die Vorhänge weg müssen?

Unser Vermieter erlaubt es nach wie vor. Gibt es da nicht eine Frist wo der Bruder hätte was machen können oder kann er zu jeder Zeit seine Meinung ändern?

Für Anregungen und Tipps wäre ich sehr verbunden.

Recht, Mietrecht, Doppelhaushälfte, Sichtschutz
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