Hallo,

meine Hausverwaltung hat meine E-Mails betreffend eines Streitfalls an die Maklerin, welche für die Hausverwaltung tätig ist, weitergeleitet. Ich stehe aber ja in keinem Vertragsverhältnis mit der Maklerin. Dürfen meine E-Mails überhaupt weitergeleitet werden? Es ging um einen Tatbestand, der zum Teil auch diese Maklerin bzw. ihr Vorgehen betrifft. Ich gehe davon aus, dass hier unter dem Aspekt des Datenschutzes oder des Fernmeldegeheimnisses die E-Mail-Weiterleitung gar nicht zulässig war. Liege ich da richtig?

Herzlichen Dank.