Was tun bei verstopftem Abfluss? Und wer müsste im Zweifel zahlen? Mieter oder Vermieter?

Die Abflüsse in unserem 3 familienhaus waren schon immer richtig blöd. Seid ich hier wohne sind sie immer wieder verstopft in der Dusche und es fließt schlecht ab.

Ich gebe öfters Backpulver und Essig zum frei machen rein. Ich hab ein Sieb im Abfluss was nach jedem duschen sauber gemacht wird.

Manchmal greife ich schon zu abflussreiniger, wenn Backpulver oder Natron und Essig nicht helfen. Manchmal hilft es ein wenig. Manchmal hilft es gar nicht. Und ab und zu ist der Abfluss einfach so wieder frei, obwohl ich nichts benutzt habe. (Dann hat scheinbar einer der Nachbarn was rein getan) Ich wohne im DG.

so schlimm wie jetzt war es noch nie. Ich hab die Zeit gestoppt.

Nach 1.18 Min läuft die Duschwanne über. Und es dauert 11.13 Min bis es abgelaufen ist. Duschen ist nur noch in Etappen möglich. Bis ich warmes Wasser hier oben habe, dauert es bis zu 2 Min (war schon von Anfang an so)

also muss ich am Waschbecken erstmal Wasser laufen lassen um warmes zu haben. Dann Haare kurz nass machen (ich stehe außerhalb der Dusche und Wäsche sie über Kopf) kurz abspülen und das 2. mal einschampoonieren. Dann abspülen. Wasser aus, warten, weiter ausspülen. Dann warte ich 10 min bevor ich unter der Dusche den Körper nass mache, Wasser aus, Duschgel, kurz abspülen. Und dann dauert es wieder 10 bis 11 Min bis das Wasser abgelaufen ist. Falls ich noch rasieren wollte, muss ich auch immer wieder warten.

Mega ätzend! Hat jemand noch eine Idee?

Abflussreiniger (Granulat) und Backpulver oder Natron und Essig helfen nicht mehr. Wenn ich einen Klempner bestellen würde, müsste ich das zahlen, oder müsste ich das über den Vermieter regeln? Was würden die machen, außer da was rein kippen, oder mit nem flexiblen Stab da rein gehen oder wie wäre das? Weiß da zufällig jemand Rat?

Dusche, Wohnung, Mietrecht, Abflussreiniger
Laminat Boden beschädigt durch Wasserschaden in Mietwohnung von Mieter?

Wir haben durch gießen von 2 Pflanzen den Laminatboden in unserer Mietwohnung beschädigt.

Dieses haben wir unserer Haftpflichtversicherung gemeldet.

Wir haben ein Angebot eingereicht bei der Versicherung um den Schaden zu regulieren.

Diese zahlt aber nur ca 50% der Summe des Angebots.

NUN DIE FRAGE?

WER HAT DEN REST DER SUMME ZU ZAHLEN DAMIT IN DER WOHNUNG EIN NEUER LAMINAT VERLEGT WERDEN KANN ?

WENN MEIN VERMIETER NICHT BEREIT IST DIE RESTSUMME ZU ÜBERNEHMEN, KANN ER VERLANGEN DAS ICH ZAHLEN MUß?

KANN MEIN VERMIETER DIE VERSICHERSUMME EINBEHALTEN UND DER LAMINAT WIRD NICHT ERNEUERT UND WIR HABEN BEI AUSZUG KEINERLEI KOSTEN ZU ÜBERNEHMEN FÜR DIE ENTSTANDENEN SCHÄDEN?

ÜBER ANTWORTEN WÜRDE ICH MICH FREUEN

AUCH ÜBER QUELLNACHWEISE UND URTEILE WO ICH MICH INFORMIEREN KANN

VIELEN DANK IM VORAUS

Wir haben durch gießen von 2 Pflanzen den Laminatboden in unserer Mietwohnung beschädigt.

Dieses haben wir unserer Haftpflichtversicherung gemeldet.

Wir haben ein Angebot eingereicht bei der Versicherung um den Schaden zu regulieren.

Diese zahlt aber nur ca 50% der Summe des Angebots.

NUN DIE FRAGE?

WER HAT DEN REST DER SUMME ZU ZAHLEN DAMIT IN DER WOHNUNG EIN NEUER LAMINAT VERLEGT WERDEN KANN ?

WENN MEIN VERMIETER NICHT BEREIT IST DIE RESTSUMME ZU ÜBERNEHMEN, KANN ER VERLANGEN DAS ICH ZAHLEN MUß?

KANN MEIN VERMIETER DIE VERSICHERSUMME EINBEHALTEN UND DER LAMINAT WIRD NICHT ERNEUERT UND WIR HABEN BEI AUSZUG KEINERLEI KOSTEN ZU ÜBERNEHMEN FÜR DIE ENTSTANDENEN SCHÄDEN?

ÜBER ANTWORTEN WÜRDE ICH MICH FREUEN

AUCH ÜBER QUELLNACHWEISE UND URTEILE WO ICH MICH INFORMIEREN KANN

VIELEN DANK IM VORAUS

Recht, Mietrecht, Haftpflicht
Darf der Vermieter im Mietvertrag eine Farbmarke zum streichen angeben?

Sehr geehrte gutefrage.net-Community,

ich ziehe diesen Monat aus meiner Mietwohnung aus und plötzlich verlangt der Vermieter, dass ich die Wohnung in einem ganz speziellen Farbton und mit einer allergikerfreundlichen Farbe streiche. Als ich den Mietvertrag durchgegangen bin, ist mir aufgefallen, dass in diesem nichts über Farbton oder Ähnliches steht. Unter "§20 Auszug des Mieters" des Mietvertrages steht lediglich "Zieht der Mieter aus, muss er die Räume besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Verwalter zurückgeben". Jedoch hat der Vermieter selbst, einen handschriftlichen Zusatz bei "§22 Sonstige Vereinbarungen" hinzugefügt, und zwar steht dort: "Die Wohnung wir bei Einzug in fachgerecht renovierten Zustand übergeben und bei Auszug fachgerecht renoviert an den Vermieter zurückgegeben. (Flächen sind mit Brillux zu verwenden. [...]"

Mal abgesehen von Grammatikfehler, kommt es mir auch sehr bizarr vor, dass er sich über die Marke der zu verwendenden Farbe äußert. Nun wollte ich mal nachfragen, ob dies überhaupt erlaubt ist, eine bestimmt Marke zum streichen der Wände vorzuschreiben? Ebenfalls wollte ich nachfragen, ob es ihm überhaupt möglich ist, jetzt noch einen Farbton zu wünschen, plus der Bedingung einer allergikerfreundlichen Farbe, da dies im Mietvertrag ja nirgends vereinbart wurde.

Nach eigener Recherche im Internet, habe ich bereits herausgefunden, dass die Farbauswahl allgemein sehr eingeschränkt ist und der Vermieter höchstens Farbtöne angeben darf (bspw. "Neutrale Farben"), aber auch nur, wenn dies im Mietvertrag notiert wurde. Deshalb bin ich mir fast sicher, dass sein Wunsch nach einem bestimmten allergikerfreundlichen Farbton, nun im Nachhinein, nichtig ist. Ebenfalls habe ich gelesen, dass wenn eine Klausel im Mietvertrag nicht rechtens ist, entfällt meine komplette Pflicht zur Renovierung als Mieter und wird somit an den Vermieter selbst übertragen. Wissen sie, ob das stimmt?

Ich hoffe Sie können mir helfen und bedanke mich schon einmal im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

SnAcKx

streichen, Recht, Mietrecht, renovieren, Mietvertrag, Auszug, Mietstreit
Wie nimmt man Heizungsgeräusche auf?

Hallo,

wir haben schon sehr lange immer wieder laute Geräusche in der Heizung. Eigentlich hatte die ein Nachbar gleich in der ersten Nacht mit seinem Handy aufgenommen. Genützt hatte es nichts. Wir haben dieses Problem jetzt schon seit ca. 21 Monaten. Bis zum Sommer hatten wir diese Geräusche mitunter stundenlang in der Nacht. Inzwischen wurden die Heizungsventile ausgetauscht. In der aktuellen Heizperiode haben wir das Problem aber immer noch. Glücklicherweise hört das jetzt aber nach ca. 10-15 Minuten spätestens wieder auf.

Ich möchte diese Geräusche jetzt gerne selbst aufnehmen und dabei auch den Schallpegel messen. Dabei würde ich natürlich auch gerne vermeiden, daß es später Unterstellungen geben könnte, wonach die Lautstärke manipuliert wurde.

Hintergrund ist unter anderem auch, daß Handwerker diese Geräusche dann nicht selbst hören und sich deshalb auch nicht in der Lage sehen, etwas zu ändern.

Die Geräusche als solche sind dem Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) bekannt. Ich hatte selbst nachts die Service Hotline angerufen, während das Geräusch sehr laut und folglich auch am anderen Ende zu hören war. Der Vermieter ist inzwischen auch bekannt für seinen Umgang mit den Mietern. Vor allem ist eindeutig, daß man Jahre lang unsere Mieten gespart und nur das allernötigste repariert hatte. Verwendet hat man das Geld inzwischen u.a. für teure energetische Sanierungen. Aber für die Erneuerung der Heizung war dann wohl kein Geld mehr übrig .....

Diese Meßergebnisse müßten folglich schon rechtssicher sein.

Wie geht man da als Laie am besten vor?

Mietrecht, Heizungsanlage
Reinigungsgebühr / Reinigungspauschale beim Auszug erlaubt?

In meinem Mietvertrag steht: "Mietparteien treffen folgende Vereinbarung"
(und dann handgeschrieben)

Die Hausordnung muss beachtet werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist selbstverständlich. Bei Auszug sind 100€ für Endreinigung zu bezahlen. Terrasse kann nicht benutzt werden. Parkplätze sind nicht vorhanden. Für Sauberkeit u. Ordnung i. Küche u. Bad ist jeder Mieter selbst verantwortlich, ansonsten fallen zusätzl. Kosten an.

Ist die Klausel in unserer Vereinbarung rechtens bzw. zulässig? Falls nicht, gibt es Verweise auf Urteile oder Mieter-Richtlinien, welche nachweisen, dass es nicht haltbar ist. Der Betrag ist ja schon groß.

Als Randinformationen: Ich wohne in einem WG-Haus mit 7 Parteien, davon einem ca. 16m² Zimmer bzw. Wohnung. Das Haus ist auf zwei Etagen verteilt, davon eine gemeinsame Küche, gemeinsames Erdgeschoss - welches als Waschraum und Abstellkammer fungiert und zwei gemeinsame Bäder/WC. Daneben gibt es gemeinsame Treppen/Treppenhaus vom Erdgeschoss zum 1.OG sowie 1OG zu 2.OG durch jedes Zimmer und gemeinsame Räume zu erreichen sind. Jedes Zimmer ist quasi als Wohnung für sich bzw. jeder hat eigenen Mietvertrag.

Dabei zahle ich hier in Bayern 480€ monatlich, alle Abgaben inkl. Strom und Rundfunkbeitrag. Mietvertrag ist unbefristet, mit standard-Kündigungsfrist und zwei Monatsmieten Kaution. Wohnung ist eigentlich vertraglich unmöbliert.

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, Auszug
Gemeinsame Wohnung im Eigentum der Schwiegereltern?

Hallo,

meine Freundin wohnt seit ca. einem halben Jahr in meiner Wohnung mietfrei, da Sie Studentin ist und kein eigenes Einkommen besitzt.

Die Eltern besitzen ein Haus in dem Mieter seit mehreren Jahren wohnen, welche aber nur Probleme machen. Es wurde Eigenbedarf angemeldet und wir dürfen in dieses Haus einziehen, natürlich ist die Miete in dem Haus sehr günstig, da die Eltern ja nicht an Ihrer eigenen Tochter und an mir Geld verdienen möchten, sondern lediglich Mieter haben möchten, welche keine Probleme machen.

Ich soll die Hälfte der Miete bezahlen und die andere Hälfte der Miete wird durch die Eltern meiner Freundin für meine Freundin bezahlt.

Ich habe dadurch natürlich deutlich geringere Fixkosten im Monat, da ich nicht mehr eine ganze Wohnung alleine zahlen muss und zudem auch nochmal die Hälfte von einer deutlich geringeren Miete zahle.

Durch das hohe Einkommen der Eltern und das Wohnen im Eigentum der Eltern, kriegt meine Freundin weder BAFÖG oder Wohngeldzuschuss, obwohl Sie nicht arbeiten geht. Sie ist zu dem Schwanger geworden. Mein Schwiegervater möchte jedoch das nur meine Freundin im Mietvertrag steht, da dann eine Chance besteht wohl BAFÖG zu beantragen???

Ich möchte jedoch auch Mietvertrag stehen, da im Falle eines Falles ich nicht vor die Tür gesetzt werden kann - ich bezahle ja auch schließlich meinen Anteil (Auch wenn es deutlich geringer ist als das was ich vorher bezahlt habe).

Ich habe ja auch meine eigene Wohnung gekündigt, wo ich geschützt war vor "Rausschmiss" für eine Wohnung wo ich jederzeit rausgeschmissen werden kann.

Wie sieht Ihr das ganze? Klar soll man die Zukunft in der Beziehung nicht schwarz malen aber es man muss es auch auf diese Hinsicht betrachten.

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Schwiegereltern

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