Hallo,

ich wohne seid drei Jahren in einem Holzhaus.

Mein Vermieter hat seit meines Einzuges nichts mehr am haus gemacht.

Im folgenden geht es um zwei bzw. drei Ereignisse.

1. Im Winter von 2016 - 2017 ist die Wasserleitung außen am Haus für die Bewässerung des Gartens auf Grund der Witterung kaputt gegangen. Diesen Schaden musste ich auf eigene Kosten von einem entsprechenden Fachmann reparieren lassen, was vollkommen gerechtfertigt war. Die Reparatur fand im Sommer 2017 statt.

Im März diesen Jahres ging diese Leitung erneut kaputt, was in diesem Fall aber nicht auf den Winter und damit auf das gefrorene Wasser in der Leitung zurück zu führen sei. Hierüber informierte ich umgehend den Vermieter, der sich um die Angelegenheit kümmern wollte und einen Fachmann zur ersten Begutachtung des Schadens schicken wollte. Seid her kann die Wasserleitung nicht mehr genuzt werden. Dies ist mittlerweile etwas mehr wie vier Monate her. Auf Nachfrage heißt es, das er niemanden finden würde, der derzeit Zeit für die Begutachtung und/oder Reparatur hat. Frage: Bin ich als Mieterin in der Pflicht mich nun darum zu kümmern obwohl sich der Vermieter der Sache schriftlich angenommen hat? & kann ich in hier eine Mietminderung geltend machen, wenn ja in welcher Höhe?

2. Im Winter 2017 - 2018 viel mir auf, dass die Fenster im Erdgeschoss so wie im Obergeschoss undicht sind, und immer ein kalter Luftzug hin durch kommt. Bei vier Fenstern deutlich spürbar und bei zwei Fenstern nur leicht spürbar. Auch hierüber ist mein Vermieter umgehen Informiert worden. Er hat damit schon gerechnet, da bei einem Holzhaus die Fenster regelmäßig nachgezogen werden müssten, so seine Aussage. Er wollte sich um einen Fachmann kümmern, der die Fenster neu einstellt. Dies ist mittlerweile etwas über fünf Monate her. Auch hier die Aussage, nach mehrmaligem Nachfragen, er finde keinen Fachmann der Zeit hätte die Reparatur vorzunehmen. Er kümmere sich aber. Hier ebenfalls die Frage wie bei der Wasserleitung für den Garten.

3. Zum Winter 2017 hin fing die Terrassentür an zu schleifen. Dies war am Anfang nicht störend und kaum auffällig, doch desto wärmer es im Jahr 2018 wurde, wurde das Schleifen immer auffälliger. Zeitgleich mit den Fenstern informierte ich den Vermieter auch über die schleifende Tür. Dies wollte er über den gleichen Fachmann abwickeln lassen, da er der Ansicht ist das die Tür nur nachgezogen bzw. neu justiert werden müsse. Mittlerweile kann man diese Tür seid April 2018 nur noch mit einem immensen Kraftaufwand des ganzen Körpers öffnen. Hier ebenfalls die Frage wie bei 1. & 2. .

Ich bedanke mich im Voraus schon einmal für die Rückmeldung und die Mühe