Ich kenne einen Fall aus Berlin, wo zwei Wohnungsverwaltungen jeweils behaupten, dass sie die Miete für die eine Wohnung erhalten. Dabei fiel mir auf, dass man beim Mieten einer Wohnung keinen Nachweis bekommt, dass der Vermieter überhaupt berechtigt ist, diese Wohnung zu vermieten. Warum nicht? Kann ich einen verlangen und wie könnte der Nachweis aussehen?