Als Mieter Bagatellschäden/Kleinreparaturen zahlen im Welchem Rahmen?

Hallo zusammen,

in meiner aktuellen Wohnung hab ich paar Schäden die durch Gebrauch entstanden sind und weil die Teile zudem Alt sind.

Bei mir ist die Spülfunktion der Toilette defekt und die Badezimmer Tür fällt immer raus. Zudem ist bei einer Rolllade der Gurt gerissen.

Toilette wurde repariert aber die Badezimmer Tür noch nicht und Rollläden.

Die Rechnungen soll ich zahlen.

Hab in meinen Mitvertrag reingeschaut und folgendes gefunden.

§10 bagatellschäden/Kleinreparturen

Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgenden angegeben Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten am denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtung für Wasser,Strom Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.

Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 80,- EUr, maximal 320,- zzg. MwSt im Jahr, aber nicht mehr als 8 % der Jahresmiete ( Kalt ) ( bei mir 800 Euro )

Meine Frage nun wen die Toiletten Reparatur über 100 Euro kostet gilt dann der Fall mit den 80Euro oder der mit den max. 320Euro.

Ist die 320 für mehrere Reparaturen gedacht?

Denke zwar nicht das die Toiletten Reparatur teuer wird aber die Badezimmer Tür könnte echt Teuer werden, zudem ist mir auch klar dass ich keine Differenz zahlen muss.

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Reparatur, Mietvertrag, Reparaturkosten, Auto und Motorrad
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