Hallo,
ich bin vor kurzem umgezogen. Im Mietvertrag steht geschrieben, dass ich Anspruch auf die Mitbenutzung der Waschküche habe. Leider sind alle Stellplätze belegt, sodass ich meine nicht anschließen kann. (Ein Mieter hat seinen Trockner dort hingestellt).
Die Hausverwaltung schickt nun den zweiten Brief an alle Parteien mit der Hoffnung dass die Waschmaschinen gekennzeichnet werden. Ich wohne seitdem 15.06. in der Wohnung.
Leider sind die Nachbarn nicht kooperativ, dass ich jederzeit extern waschen muss, was nicht nur Geld sondern auch Zeit kostet.
Meine Frage ist, wenn die Stellplätze belegt sind, durch Doppelnutzung oder durch ehemalige Mieter (Kaputte Maschine im Keller gelassen), handelt es sich um einen Vertragsbruch und die Hausverwaltung muss mir eine Mietminderung gewähren und mir die Kosten für die Reinigung bezahlen?
Wäre nett, wenn jemand der Ahnung hat auch gleich Urteile bzw. Paragrafen anhängen kann :-)
Vielen Dank