Neue Mieter wecken Kleinkind ständig auf, was tun?

Hi Leute,

folgende Problematik: Seit November 2014 Wohnt über uns (Wir/Hochparterre, 2-Etagen, Altbauwohnungen, 4-Familien-Haus) eine junge Frau mit ihrem ca. 1-Jährigen Sohn. Unsere kleine ist 11 Monate alt. Schläft seit dem sie ca. 6-7 Monate ist durch. Die Vormieterin, mit Kind war, bis auf den Umzug und die Räumerei relativ leise. Mir kommt es mittlerweile so vor, als wenn das Haus hellhöriger geworden ist, was schwachsinn ist. Sie ist schlank und es hört sich trotzdem so an, als würde eine 200-Kilogramm schwere Person da oben rumtrampeln. Wir hier unten, auch wenn unsere kleine wach ist, trampeln nicht annährend so extrem. Schön und gut, mittags ist es mir relativ egal. Unsere Maus macht ihr Mittagsschläfchen zwischen 12 - 15 Uhr. Soviel ich weiß ist dann auch Mittagsruhe? Und um spätestens 20 Uhr geht sie dann zu Bett. Im November war bei ihr alles ziemlich laut, durch Renovierung, Möbelaufbau etc., weshalb ich auch noch die Füße still hielt. Was mich nur stört ist, man macht dort oben den ganzen Tag nichts und rennt durch die Gegend, aber dann gegen Abend ging und geht es los mit dem Krach. Wenn das Kind von oben schreit, weint oder anderes macht auch nichts, da man dagegen nichts tun kann. Aber gegen getrampel oder rumräumerei in den Abend und Mittagsstunden. Kurz vor Weihnachten bekam sie dann Familienbesuch, welcher auch bis nach Neujahr blieb. 5 Personen. Trampelei im Treppenhaus(Holztreppen), in der Wohnung etc. Musik zum Teil nach 22:00, wahrscheinlich in Zimmerlautstärke, aber dennoch für uns unten hörbar. Zwischen Weihnachten und Neujahr bin ich dann um ca. 22:30 wegen dem Lärm nach oben und habe sie darauf hingewiesen, dass unser Kind ständig wach wird. Antwort: Ja, ist ok. Ca. 23:00 nochmal hoch, weil es keine Besserung gab und bekam die selbe Antwort. Anschließend wurde es immer noch nicht besser und ich bin ein letztes mal hoch, wo mir schon gar nicht mehr aufgemacht wurde. Der Kleine von ihr hat auch eine Holzkugel oder so, welche er auch immer wieder auf den Boden fallen lässt, was auch ziemlichen Lärm verursacht. Er geht übrigens mit seiner Mutter zusammen ins Bett, so gegen 22-23 Uhr. Wir haben ihr bereits 2-3x erklärt, dass wir von ihr alles mitbekommen und unsere Kleine deswegen nicht vernünftig schlafen kann. Als hätte sie die Schlafzeiten unserer Tochter raus, hat sie heute, kurz nachdem wir unsere Tochter zum Mittagsschlaf hingelegt haben, angefangen ihre Wohnung sauber zu machen(Staubsauger an, unter Möbel, gepolter etc). Schlussendlich hat unsere Kleine ca. 30 min geschlafen und wir haben hier ein "Knatschkind", was weder für die Eltern, noch für das Kind schön ist. Jetzt wo sie wach ist, ist ruhe dort oben. Seit November, seit dem Einzug von ihr kann man es an einer Hand abzählen, an denen unsere Tochter durchgeschlafen hat.

Es wurde jetzt sehr viel geschrieben, tut mir leid.

Was kann ich tun?

Kinder, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Eltern, Lärm
Darf der Vermieter ein neues Fenster verlangen

Hi,

ich habe folgendes Problem:

Ich ziehe aus und der Vermieter will neue Fenster sowie eine Balkontür haben.

Grund: Er hat beim Abnehmen der Wohnung oben in den Fenstrahmen aussen ein Loch entdeckt und an der Balkontüre am linken Rand mehrere.

Wir haben diese Löcher nicht gemacht. Als wir in die Wohnung einzogen sind, haben wir nicht von aussen die Wohnung besichtigt, da es geregnet hat. Aber auch wenn, glaube ich nicht, das wir jedes Fenster komplett kontroliert hätten ob irgendwo ein kleines Loch ist.

Auffällig war, das der Vermieter bei der Abnahme direkt durchgelaufen ist zur Terassentür, diese aufgemacht hat, und direkt von den Löchern angefangen hat. Den rest der Wohnung hat ihn gar nicht mehr interessiert.

Ich vermute ich bin hier arglistig getäuscht worden. Die Fenster sind 32 Jahre alt, ich habe wärend meiner Mietdauer immer wieder Bescheid gesagt, das es zieht, das sie nicht richtig schließen... in 4 Jahren hat er nichts gemacht, nur einmal war er da, als die Terassentüre nicht mehr geschlossen hat und hat selbst daran etwas rumgedocktert und eine gummitdichtung rausgenommen damit sie wieder zu geht.

Ich weiß ich kann zu einem Anwalt, das werde ich vermutlich auch machen müssen in diesem Fall. Mich würden trotzdem vorher folgende Fragen interessieren: Darf er überhaupt NEUE Fenster verlangen? Es gibt ja Firmen die so löcher reparieren. Die Fenster sind 32 Jahre alt - was haben die überhaupt für einen Restwert? Kann ich selbst mit Reparaturzeugs hingehen und das ausbessern? Muss ich überhaupt etwas machen, da ich das ja gar nicht war Bringen hier Zeugen (die gesehen haben das da nie iwo etwas montiert war) etwas? Warum machen Menschen sowas?

Grüße

Fenster, Mieter, Mietrecht, Vermieter, ersetzen
Vermieter zahlt Kaution nicht zurück und will Schadensersatz

Hallo Leute. Ich hoffe jemand kann mir helfen ich fühle mich nicht kompetent genug meinen Fall zu beurteilen, aber vielleicht wird hier jemand schlau draus.

Also folgendes in Kurzfassung: Ich bin im April letzten Jahres ausgezogen da ich Mutter geworden bin. Vorher jedoch hatte ich beim Einzug und während meiner Schwangerschaft mehrmals die Vermieter (welche über mir wohnten) auf Schimmel hingewiesen welche erst nach Einschaltung des Mieterschutzbundes bereit waren diesen zu entfernen. Anwesend waren mein Vater als Zeuge, die Vermieterin, ein vom Vermieter beauftragter Mann zur Schimmelentfernung und eine unbekannte Frau, die sich später als Nachmieterin herausstellte.

Nun habe ich Oktober letzten Jahres den Mieterschutzbund aufgrund der noch fehlenden Kaution wieder eingeschaltet und meine Vermieter einen Rechtsanwalt konsultiert welcher mir nun einige Forderungen unterbreitete laut welchen ich dort Schimmel verursacht hätte, und unaufgeführte Schäden hinterlassen hätte durch welche sich eine Aufrechnung von knapp 300€ auf die 400€ Kaution ergibt, die ich nun begleichen soll. Meine Frage ist jetzt: Geht das ? Die oben erwähnte Nachmieterin ist direkt nach mir eingezogen und bei der Wohnungsübergabe war ein Zeuge meinerseits dabei, der bestätigen kann das nichts beanstandet wurde. Und außerdem war sowohl Nachmieterin als auch mein Vater dabei als der Schimmelentfernungsmann da war. 2 Monate später bin ich ausgezogen.
Sry für den langen Text aber ich hoffe mir kann jemand helfen :/

Schadensersatz, Schimmel, Mieter, Kaution, Vermieter
Wie lange darf meine Mitbewohnerin "Besuch" haben?

Hallo :)

Ich hab' mal wieder eine Frage. Ich lebe in einer ganz kleinen WG mit 3 Mädels zusammen. Wir haben ne kleine Küche, ein Bad, einen schmalen Flur und unsere 3 Zimmer, direkt nebeneinander. Seit über 2 Monaten ist der Freund der einen Mitbewohnerin bei uns, zwar hat sie uns Bescheid gesagt dass er da ist und für ne Weile auch da sein wird, aber langsam wird's uns echt zu viel. Aber egal wie oft wir ihr sagen, dass es uns stört dass er hier ist (24 am Tag, 7 Tage die Woche!) meint sie, sie habe das mit der Vermieterin abgeklärt. Selbst wenn wir der Vermieterin sagen, dass wir das doof finden, vor allem wegen Nebenkosten die anfallen könnten oder einfach nur dass ne 4. Person in dieser Wohnung einfach zu viel ist, meint sie nur, dass wir das untereinander abklären sollten und wir zwei die Nebenkosten nicht zahlen müssen. Ich verstehe jetzt gar nichts mehr. Gibt es nicht irgendein Gesetz von wegen "6-8 Wochen "darf" jemand Besuch haben, sonst gilt der Besuch als "Untermieter" der Miete bezahlen muss"? Schon, oder? Vor allem haben wir wahnsinnig viele Probleme mit ihr, sie singt bis nachts um 3:00 Uhr, kocht 2 bis 3 Stunden, hält sich nicht an den Putzplan und macht viele Faxen. Da sagen wir ihr immer wie doof wir das von ihr finden, und es stapeln sich alle Probleme zu einem riesengroßen Berg, dass selbst Kleinigkeiten uns völlig nerven. Dann denkt sie, wir gönnen ihr nicht dass ihr Freund da ist und sie versteht das völlig falsch.. Allgemein ist sie ziemlich rücksichtslos und eigensinnig (ich untertreibe jetzt sogar, das ist völlig ernst gemeint...) Ich bin völlig verzweifelt, ausziehen können wir nicht, aufgrund des Geldes und wir finden unsere Zimmer zu schön.. Gibt es irgendwelche Tips, Alternativen, etc. Aber vor allem geht es uns um die "Besuchsdauer" ... PS: Sie hat ihm verboten dass er putzt, bzw. Grundlegende Sachen wie Spülmittel, Tabs oder Klopapier kauft... Hoffentlich kann mir jemand helfen! <3

Grüße, Miez

Allgemeinwissen, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Rechte, WG, Besuch
Vermieter gibt mir die Schuld für einen Wasserschaden, den ich nicht verursacht habe.

ich habe folgendes Problem mit meinem Vermieter. Letzten Montag gab es einige Straßen von mir entfernt einen Wasserrohrbruch. Morgens hatte ich keine Wasserversorgung, daher habe ich darauf geachtet, dass alle Wasserhähne etc. zugedreht sind, falls das Wasser wieder fließen sollte. Als ich von der Arbeit zurückkam habe ich zunächst nichts auffälliges bemerkt, bis mein Vermieter klingelte und mich darauf aufmerksam machte, dass direkt unter mir ein erheblicher Wasserschaden entstanden ist. Er sah sich in meiner Küche um und sah, dass nichts feucht oder nass war, bis auf eine kleine Pfütze hinter dem Kühlschrank. Daraufhin kam am nächsten Tag der Klemptner, der sich alles anschaute und keinen Schaden an den Rohrleitungen feststellte. Daraufhin schickte mir der Vermieter ein schreiben, worauf hin ich für den Schaden verantwortlich sei, indem ich den Wasserhahn offen gehabt und den Abfluss abgestöpselt hätte, was aber absolut nicht der Fall war. Er möchte mir jetzt den Kostenvoranschlag schicken, den ich meiner Versicherung melden soll. Allerdings habe ich den Schaden nicht verursacht, dies möchte mein Vermieter allerdings nicht wahr haben. Deshalb hoffe ich hiern Rat zu bekommen, wie ich jetzt am besten fortfahre. Ich denke die Haftpflicht würde nicht zahlen, da es laut Formulierung des Vermieters eindeutig meine Schuld gewesen sein soll.

Danke im voraus für Kompetente Hilfe!

Versicherung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Schaden, Wasserschaden
Schimmelschaden: Wer zahlt Schrank, Bett, etc.

Hallo zusammen,

ich habe bis vor kurzem in einer Wohnung mit einem erheblichen Schimmelschaden im Schlafzimmer gewohnt. Durch den Schimmel ist uns (meiner Freundin und mir) einigen Schaden entstanden. Verschmittelt waren z.B. der Kleiderschrank, das Bett, die Matratze, die Nachtschränkchen, 1 Malm Komode, 1 Expedit Regal, Kleidung, etc.

Nach jahrelangen hin und her (ca. 3 Jahre), hat unser damaliger Vermieter ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet, bei dem die Raumtemp. / Feuchtigkeit und und auch eine Themogutachten der Wand gemacht wurde. Ergebnis war, dass der Schimmel eindeutig von der schlecht isolierten Wand verursacht wurde. Außerdem steht in dem Gutachten "selbst durch ein ausreichendes Heiz und Lüftungsverhalten, hätte nicht verhindert werden können, dass Möbel und Textilien beschädigt werden". Sprich es ist 100% zu unseren Gunsten ausgefallen.

Jetzt disktuieren wir aber mit unserem Berater vom Mieterbund, ob / wie wir den Schaden erstattet bekommen. Seine Aussage ist, dass man dem Vermieter grobe Fahrlässigkeit unterstellen muss. Ist dem so?

Außerdem mussten wir ja um schwerwiegende Krankheiten zu vermeiden kurzfristig aus der Wohnung ausziehen, kann man hier ggf. Provision / Umzugskosten dem Vermieter in Rechnung stellen?

Was ist mit Versicherung (z.B. Gebäudeversicherung) müssten die nicht für so einen Schafen aufkommen?

Uns hat der ganze Spaß jetzt mehrere Tausend Euro gekostet und wir können ja nicht mal was dafür. Es muss doch irgendwelche Rechtlichen Möglichkeiten geben!?

Würde mich über jeden Tipp / Ratschlag / Meinung freuen.

Danke und viele Grüße Chris.

Schimmel, Mieter, Mietrecht
Nachbarin spinnt rum

Also ich muss jetzt mal nach einer neutralen Meinung fragen.. Ich bin leider gestraft mit einer Nachbarin, die nicht ganz dicht zu sein scheint.. Nachdem ich sie schon einmal ganz lieb und nett um etwas Rücksichtnahme gebeten habe, weil ständig und stundenlang laute Musik lief, gern auch mal nachts um 1 Uhr, oder nachts sonst irgendwelche Parties stattgefunden haben, hat sie darauf schon total aggressiv und beleidigt reagiert und grüßt mich seitdem auch nicht mehr lol - naja, ich werds überleben.. wer weiß schon, was die für psychische Problemchen hat.. Danach wars aber wenigstens ne Weile ruhig. Jetzt hat sie sich anscheinend was neues ausgedacht, das Treppenhaus wird mit großem Gepolter jetzt Wochenends um halb 8 Uhr morgens geputzt, Mülltonnen nachts um 23 Uhr rausgeschoben und um 7 Uhr morgens wieder rein in den Hof, wobei sie dafür direkt einmal komplett an meiner Wohnung entlang rollen muss. Dabei ist sie den ganzen Tag zuhause und könnte das auch zu anderen Uhrzeiten machen. Ihre Wohnungstür knallt sie jetzt auch immer mit Karacho zu, damit es auch jeder hören kann. Dabei geht das sehr wohl auch leise, aber diese Aufgabe überfordert sie anscheinend total lach - Bin ich da jetzt empfindlich wenn ich denke, sowas muss doch nicht sein und sieht für mich aus wie reine Absicht und Provokation? Selbst wenn es keine Absicht sein sollte, man kann doch nicht so dumm sein und davon ausgehen, dass alle anderen Nachbarn um die gleiche Uhrzeit wach sind oder schlafen wie sie und einfach leben, als ob man ganz allein auf der Welt wäre. Kann jemand wirklich so dämlich sein? Und kann ich mich deswegen bei der Verwaltung beschweren?

Haus, Wohnung, Mieter, Lärm, Nachbarn, Rücksicht
Vermieter verbietet Einfahrt zum be - und entladen

Unsere Wohnungsbau-Genossenschaft hat eine Schranke installiert, damit Fremdparker nicht mehr die vermieteten Parkplätze blockieren. Soweit ist diese Massnahme sinnvoll. Allerdings ist für Mieter der Wohnanalge, die keinen Parkplatz innerhalb der Anlage haben, ein gravierender Nachteil entstanden; sie müssen ihre Fahrzeuge auf der öffentlichen Strasse parken und von dort aus Einkäufe oder sonstige bewegliche Habe, egal wie schwer oder Sperrig diese ist, quer über die Anlage transportieren und dem Vorstand der Genossenschaft ist es völlig egal, ob diese Personen alt, gebrechlich oder körperbehindert ist! Auf Anfrage bei unserer Genossenschaft wurde mir lediglich telefonisch mitgeteilt, dass es keine Ausnahmen geben wird, dass Mietern ohne PKW-Stellplatz auch kein Chip zum öffnen für die Schranke ausgehändigt wird, um den PKW zum kurzfristigen Be- und Entladen in die Anlage das einfahren ermöglicht. Im günstigstem Fall beträgt der Weg von der öffentlichen Strasse bis zu den Hauseingängen zwischen 100 und 150 Metern, je nach Parkplatzsituation auf der öffentlichen Strasse.

Ich denke mal, dass durch die telefonische Kontaktaufnahme seitens der Wohnungsbau-Genossenschaft eine schriftliche Stellungnahme vermieden werden soll, um keine Rechtsgrundlage zu bieten.

Meine Frage nun: Mit welchem rechtlichen Argument kann ich unseren Vermieter davon überzeugen, ohne den Klageweg beschreiten zu müssen, uns einen Schranken-Chip auszuhändigen ?

Mieter, Vermieter
Wasserschaden, Ärger mit Nachbarn

Hallo

In unserer Wohnung hat sich hinter der Küche an dem Platz wo Kalt-und Warmwasserzufuhr für die Spüle sitzen Feuchtigkeit gebildet. Das Kaltwasserrohr ist dauerhaft feucht. Da dieses jedoch relativ weit hinten an der Wand sitzt und wir den Küchenschrank darunter nie benutzen, weil dieser leer steht, haben die diesen Vorfall nicht gemerkt. Erst die Nachbarn haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Wand nass ist. So weit alles kein Problem.

Jedoch sind die Nachbarn sehr unkooperativ und (man kann es leider nicht anders ausdrücken) hinterhältig. Sie haben den Schaden dem Vermieter gemeldet und sich um einen Gutachter bemüht. Dieser soll angeblich mit meinem Freund in Kontakt getreten sein, was aber nicht geschehen ist. Weder per Mail noch per Brief oder Festnetz bzw Mobiltelefon. Darauf folgte eine böse Mail des Vermieters, dass Konsequenzen drohen würden, wenn mein Freund weiterhin den Zugang zur Wohnung verbieten würde.** Ein solches Verbot hat mein Freund jedoch niemandem zu keiner Zeit erteilt.** Er setzte sich mit dem Hausmeister in Verbindung um einen Termin mit dem Gutachter zu bekommen. Dieser kam dann auch und ging seiner Arbeit nach. Hier kommt der nächste Witz: der Gutachter guckte weder hinter die Schränke noch hinein oder machte sich die Mühle mal irgendein Rohr genauer zu begutachten. Der Schaden würde daher kommen, dass das Wasser beim spülen vorne am Küchenschrank in die Tür laufen würde und das über das Brett an die Wand. (Dazu muss man sagen die Schranktür ist oben komplett trocken, wohingegen sie unten nass ist.)

Daraufhin schaltete mein Freund seine Versicherung ein um einen Zweitgutachter zu verständigen. Diese wollte sich auch in nächster Zeit melden.

Nicht, dass das genug Ärger wäre, heute rief der Rechtsanwalt unserer Nachbarn meinen Freund an, da der Schaden behoben werden sollte.Dieser ließ wiederum verlauten, dass man wieder versucht hätte mit ihm in Kontakt zu treten. Jedoch hat man auch hier meinen Freund weder versucht per Mail, per Post oder auf irgendeine Weise telefonisch zu erreichen.

Da aus unserer Sicht das ganze schon an Schikane grenzt und wir das Verhalten der Nachbarn und des Vermieters inakzeptabel finden , wollte ich mich erkundigen ob dieser ganze Vorgang Rechtens ist.

Rechtsanwalt, Mieter, Vermieter, Nachbarn, schikane, Wasserschaden
Streichen der Heizkörper keine Vermieter Sache?

Und zwar gehts es um diesen Auszug aus meinen Mietvertrag:

Nr. 5 Erhaltung der Mietsache

1.Der Mieter hat die Mietsache sowie die zur gemeinschaftlicgen Benutzung bestimmter Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat für ausreichende Lüftung und Heizung aller ihm überlassenen Räume zu sorgen.Nachteile aus Kältebrücken für die Nachtbarwohnungen sind zu vermeiden oder umgehend durch adäquate Beheizung abzustellen. 2.Schöhnheitsreperaturen sind fachgerecht auszuführen.Die Schönheitsreperaturen umfassen: das Anstreichen oder Tapezieren der Wände udn Decken und den Innenanstrich der Fenster,das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschliesslich der Heizrohre.

Schöhnheitsreperaturen sind in der Regel nach Ablauf folgenden Zeiträume auszuführen: in Küchen ,Bädern und duschen alle 3 Jahre dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der türen,Heizkörper udn Heizrohre spätestens 4 Jahre durchzuführen In Wohn- und Schlafräumen,Fluren,Dielen und Toiletten alle 5 Jahre in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre

Der Mieter ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreperaturen beweispflichtig. 3.Lässt im einzelfall der Zustand der Wohnung eine Verläbngerung der nach Abs. 2 vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so verlängert oder verkürzen sich die Fristen gemäß Abs. 2, ggf. und hinsichtlich einzelner Schönheitsreperaturen. Hierrüber das Wohnungsunternehmen nach billigen Ermessen.

Meine Frage dazu ist: Muss ich Heizkörper selber streichen? Muss ich Türen Streichen? Selbst wenn ich erst 3 Jahre in der Wohnung lebe, Raucher bin und zur Miete in einer Eigentumswohnanalge wohne? Hinzu kommt die Wohnung geht laut der Zuständige Person der Wohnbaugesellschaft, die nächsten 6 Monate in den Verkauf daher sind auch keine Nachmieter erwünscht.

Wie verhält sich das alles in einer Eigentumswohnanlage

lg

Mieter, Renovierung
Erneuter Wasserschaden in Mietwohnung

Hallo,

vor etwa 1 Jahr kam es zu einem unverschuldetem Wasserrohrbruch in der Mietwohnung über uns. Dadurch bedingt schimmelte lange später unser Badezimmer und die anliegende Schlafzimmerwand. Die Behebung dauerte mehrere Monate, da die Fa. keine direkte Trocknung vornahm, sondern die Nässe im Laufe der zeit selbst abtrockenn sollte. Monatelang lebten wir mit einer aufgerissenen Wand, konnten die Badewanne nicht nutzen (wir haben zwei Kinder!). gefliest wurde nur die Wand um die Badewanne herum wo der schimmel sichtbar wurde. Bröckelnder Putz und andere Schadhafte Stellen wurden ignoriert. Zum Anwalt gingen wir leider etwas zu spät, so dass wir die Miete nicht mehr gemindert haben. Man sagte uns auch, rückwirkend sei das nicht möglich.

Seit etwa 1 Woche tropft es nun stetig im Flur unter der Duschtasse. (Wir haben eine zweigeschossige Wohnung). Wir haben eine alte Badematte drunter gelegt und wischen mehrmals täglich. Die Tapete löst sich ab. Putz bröckelt herunter. Sofort informierten wir den Vermieter, der auch heute eine Fa. rausschickte. Passiert ist heute noch nichts, ausser dass eine Feuchte von 100% festgestellt wurde und ein neuer Termin vereinbart wurde.

1 Woche lang dürfen wir nun die (einzige) Dusche nicht benutzen. Die Badewanne ist laut Aussage der Fa. und des Vermieters zum Duschen nicht geeignet, da die Wände feucht werden könnten und dies wiederum Schimmel begünstigt. Einen Vorhang vor der Badewanne haben wir nicht. Wollen wir eigentlich auch nicht bezahlen ...

Laut ersten Auskünften wird nun wohl die Duschtasche ausgetauscht. Zur Feuchtebehebung im Flur wurde nichts gesagt, ausser, dass wir nicht duschen dürfen.

Wir finden sehr ärgerlich, dass nun zum 2. Mal im Jahr nur eine Teilsanierung vorgenommen wird, wir erneut mehrere Termine wahrnehmen müssen (beide voll berufstätig), wenn doch alles bei einer Komplettsanierung hätte behoben werden können. Wir hatten auch schon beim ersten Schaden auch gemeldet, dass die Toiletten veraltet (Ersteinrichtung, Bau ca. 1970) und undicht sind, der Fussboden im Bad ebenfalss feucht sein und schimmeln könnte .... aber man sah nicht mal nach, sondern ignoriert das. Der Flur, aus dessen Decke es nun stetig tropft, soll ebenfalls nur "teilrenoviert werden". Also, 2 Bahnen Tapete werden ersetzt und gestrichen, dass wars.

In unseren Augen ist das Flickschusterei, die uns nur immer mehr Termine abringt, die wir von der Arbeit freinehmen müssten.

Müssen wir das wirklich hinnehmen? Haben wir eine Chance endlich eine Komplettsanierung der Bäder und des Flurs zu fordern?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Wasserschaden
Ich brauche Tipps,wie man sich gegen dreiste Mieter wehren kann.

Hallo,ich habe vor einigen Jahren eine Eigentumswohnung geerbt und hatten bis letztes Jahr sehr nette Mieter.Leider wurde ihnen die Wohnung zu klein und sie machten mich mit einem Nachmieter bekannt. DIeser schien sehr nett und ordentlich zu sein.Also nahmen ich ihn an.Jedoch kurz nach dem Umzug ging es los. Das von den Vormietern eingebaute große Waschbecken gefiel ihm nicht. Ich sagte, kein Problem,ich lasse das Originalwaschbecken wieder einbauen. Das stand dort im Keller tiptop in Ordnung. Ihm gefiel die Farbe aber nicht. Ich sagte, die passt aber zur Dusche und Wanne.Ließ mich nicht auf Diskussionen ein, blieb freundlich. Am nächten Tag schickte ich einen Handwerker hin, der rief mich dann an, dass Waschbecken wäre kaputt,großes Loch,Sprünge.Am Vortag war es noch 1a.Ich habe mir meinen Teil gedacht und ein anderes,neues,einbauen lassen.Als der Mieter die Wohnung nach seinen Wünschen renovierte,riss er ohne Absprache einen guten Teppich raus,verlegte Laminat, wollte das von mir bezahlt haben. Ich verweigerte dieses,da ich nicht verpflichtet bin das zu bezahlen und der Teppich ohne mein Wissen rausgemacht wurde.(er war noch neuwertig). Ok,Mieter akzeptierte das. Dann rief er an ,die Wände wären feucht u. überall Schimmel.Was vorher auch nicht war. Ich bin hin, nichts war,Wände trocken,kein Schimmel.Trotzdem etlich Anrufe vom Mieter.Daraufhin ging der Hausverwalter persönlich dort vorbei und machte dem Mieter klar,dass das nicht so wäre und alles ok sei.Danach war ein paar Monate Ruhe. Plötzlich waren dann 2 Rolladen defekt.Ich ließ 2 neue einbauen. Dann war ein Festergriff locker,auch den ließ ich reparieren.Wieder einige Wochen Ruhe.Jetzt geht es wieder los,eine Tür wäre defekt. Ich dahin,stimmt,sie schließt nicht richtig. Warum weiß ich nicht. Handwerker ist bestellt,wundert sich auch woher der Schaden kommt, aber wir werden es reparieren.Dabei wurde mir vom Mieter dann mitgeteilt, dass die Heizung auch nicht einwandfrei funktioniere. Ich sah jetzt keinen Fehler, werde aber wieder einen Handwerker hinschicken. So langsam bin ich mit den Nerven und auch finanziell am Ende. Ein Faß ohne Boden. Es sind immer so Defekte die so aussehen als würde zu brutal mit den Dingen umgegangen oder es würde was beschädigt um einfach was Neues zu bekommen.Beweisen kann ich nichts.Vorallem ist der Mieter auch immer extrem hysterisch wenn er anruft und setzt mich zeitlich unter Druck.Was kann ich nur machen, damit wieder Ruhe einkehrt.Loswerden wird wahrscheinlich schwiedrig, oder? Ich dachte schon an eine kleine Mieterhöhung.Hat irgendjemand Tipps. Ich möchte betonen, dass ich immer äußerst freundlich bleibe und ruhig, aber irgendwann kann man einfach nicht mehr. Ich habe auch noch andere Dinge außer mich um die Wohnung zu kümmern und kann auch nicht mein ganzes Geld darein stecken. Mittlerweile denke ich schon an Verkauf, aber der Markt ist im Moment nicht so gut und eigentlich sollte die Wohnung so in ca. 20 Jahren mein Altersruhesitz werden. Danke.

Mieter, Ärger
Mieter wollte auf einmal Mietminderung und fristlose Kündigung wegen einer Badsanierung. Rechtens?

Hallo, ich bin Vermieter eines Mehrfamilienhauses. Eine Mieterin meldete vor zwei Wochen Brüche an den Fliesenfugen im Badezimmer. Schnell am nächsten Werktag habe ich einen Betrieb für die Fliesenlegung beauftragt und ihn darum gebeten, zu schauen, ob der Untergrund in Ordnung ist, weil die Fliesen erst vor einem Jahr gelegt wurden.

Mit der Mieterin sprach ich auch den Beginn der Arbeiten ab, möglichst wenn sie auf Geschäftsreise ist, sowie die Farbe und Form der Fliesen.

Die Handwerker stellten fest, dass der Untergrund und auch zwei von insgesamt fünf Holz-Balken durch Feuchte beschädigt sind und dass der vorige Betrieb ohne diese Prüfung Fliesen auf Fliesen gelegt hat.

Die Mieterin wurde während ihrer Geschäftsreise am ersten Tag informiert. Die Handwerker meinten aber auch, dass durch neue Balken und Osb-Platten ein neuer stabiler Untergrund geschaffen werden kann. Zum Glück ist das ca 8qm grosse Badezimmer von drei tragfähigen Mauern umgeben, so dass die Arbeit innerhalb von vier Werktagen erledigt werden kann, inklusive der Verlegung neuer Bodenfliesen. Ich gab sofort den Auftrag und liess auch die Badewanne erneuern.

Das Blöde war, dass sie zwei Nächte woanders übernachten musste. Dabei habe ich ihr Übernachtungen und/oder Nutzung der sanitären Einrichtungen in der Wohnung eines Verwandten von mir angeboten. Die Wohnung liegt in der gleichen Etage und ist neu renoviert. Der Verwandte ist derzeit nicht vor Ort, und gab mir vor seiner langen Reise einen Schlüssel und per Telefon auch die Erlaubnis dazu.

Jedenfalls rief mich die Mieterin einen Tag später, wo ich sie über die bevorstehenden Reparaturen informierte an und schlug eine Mietminderung und eine fristlose Kündigung vor. Ich lehnte beides ab und wies sie auch auf das "Geben und Nehmen"-Prinzip hin. Bei Schäden habe ich sie nie warten lassen und habe mich sehr viel um die Erweiterung der häuslichen Ausstattung gekümmert, z.B. Kellersanierung, Türsprechanlage und auch die Gestaltung des Treppenhauses, obwohl mich niemand darum gebeten hatte.

Sie ist wieder zurück in ihrer Wohnung und hat ein nagelneues, fast schon kernsaniertes Badezimmer. Das ganze hat tatsächlich vier Werktage gedauert, und habe jeden Tag Fotos von der Sanierung bekommen. Da wurde wirklich viel gemacht.

Bei aller Korrektheit habe ich doch einiges an "Rachegedanken" wegen der Undankbarkeit. Zu ihrem Einzug bekam sie auch eine Küche und schlug sogar selbst eine erhöhte Miete vor. Die Küche baute ich bis zur Schlüsselübergabe mit allem Schweiß ein und verlangte keine höhere Miete.

Irgendwo will ich jetzt ihre Miete erhöhen. Sie wohnt seit acht Monaten in dieser Wohnung. Kann ich die Miete jetzt erhöhen oder muss ich warten, bis sie 12 Monate gewohnt hat?

Danke

Miete, Mieter, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag
Vermieter will mich nicht ausziehen lassen, hilfe?

Der Titel meiner Frage ist vielleicht ein bisschen seltsam aber mein Vermieter und sein nicht ganz so schlauer Makler haben mir seit jeher Probleme bereitet, nun aber zu meinem Hauptproblem im Moment: Vor drei Monaten habe ich endlich beschlossen aus meiner Wohnung auszuziehen, ich habe ein Kündigungsschreiben geschickt, welches mit Unterschrift , also Einverständnis und Kenntnisnahme an mich zurückging, 2 Tage später Darin kündigte ich den Wohnungsvertrag zum 30.09.2014,sodass die Wohnung am 1.10 wieder neu bezogen werden kann. abgeschickt wurde der Brief selbst am 9.07.2014, ich bat darin um einen etwas schnelleren Auszug als die der 3monatigen Küdigungsfrist, denn ich war ein paar Tage drüber als ich das Schreiben abgeschickt hatte und wollte nicht auch noch für den Monat Oktober zahlen. Umso glücklicher war ich,als 2 tage später unterschrieben das Schreiben vom Vermieter zurückkam. Gesagt getan, ich habe meine Wohnung schon leer geräumt, bis auf die Möbel und seiner "Maklerin" (Die mir bei der Vermietung damals den Mietvertrag 6 (!) mal erneut schicken musste, weil so viele Fehler darin waren) sogar den Zweitschlüssel gegeben, damit in meiner Abwesenheit Interessenten die Wohnung besichtigen können und sie schnell wieder vermietet werden kann. Nun schickt mir die Maklerin doch gestern eine Email die heisst: Oh, ach übrigens, Sie ziehen ja am 30.12.2014 aus, nicht wahr´? Denn in Ihrem Schreiben heisst es sie kündigen die Wohnung offiziell zum 30.09. Und ich war natürlich geschockt! Wenn jemand eine Wohnung kündigt und das BIS zu einem Gewissen tag,und den Brief auch noch 3 monate bevor diesem genannten Datum abschickt, dann kann man doch nicht zwei Wochen davor "Nachfragen"? Ich habe ihr natürlich sofort eine Email geschrieben die besagt dass sie falsch liegt und offensichtlich ziehe ich nicht erst am 30.12 aus? Siehe Brief? Doch nun kommt der Hammer: Ich erhalte eine automatische Email zurück, dass sie bis zum 30.09. im URLAUB und nicht erreichbar ist, also genau der Tag bis zu dem ich ausziehen hätte sollen. Ich muss aber die Wohnung, Schlüssel etc zurückgeben und weiss nun wirklich nicht wie ich mich verhalten soll. Der Vermieter selbst ist ein älterer Herr der selbst nichts unternimmt und alles über diese Maklerin macht, ich habe noch nicht einmal seine Nummer (Adresse schon) Ich bin für Ratschläge dankbar, denn so etwas habe ich noch nicht erlebt. Weiss jemand wie ich mich verhalten soll?Wegen meines unterschriebenen Kündigungsschreibens müsste ich doch auf der sicheren Seite sein, oder? Da kann mich der Vermieter ja nicht dazunötigen, nochmals 3 Monate miete zu zahlen??

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