Darf der Vermieter eine Einzugsgebühr verlangen?

Hallo, Ich bin angehender Student und will jetzt in eine Wohnung ziehen. Nach der besichtigung habe ich eine Reservierungsvereinbarung bekommen, ich muss 300€ bezahlen damit die Reservierung gültig wird, zur absicherung falls ich die Wohnung doch nicht nehme (was ich auch verstehe). Bei Vertrags abschluss bekomme ich das geld allerdings nicht herraus, sondern wird in eine Einzugsgebühr umgewandelt! Ist das rechtens?

Zitat aus der Reservierungsvereinbarung:

"Der Interessent wurde darüber aufgeklärt, dass die Wahl eines Wunschapartments nicht zwingend zu einem Mietvertrag über dieses Apartment führt. Die Vergabe der Apartments erfolgt durch VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH. Diese wird hiermit beauftragt, nach Maßgabe der vorstehenden Erklärungen einen Mietvertrag vorzubereiten und einen Termin für dessen Unterzeichnung zu vereinbaren. Die Reservierungsgebühr beträgt 250,00 € zzgl. der jeweils gült. ges. MwSt., gesamt 297,50 €. a) Kommt es zu einem Abschluss des Mietvertrages, entsteht ein Rückzahlungsanspruch des Interessenten. Gegenüber der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH schuldet der Interessent dann eine Einzugsgebühr in Höhe von 250,00 € zzgl. der jeweilig gültigen gesetzlichen MwSt. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass aus buchhalterischen Gründen der Rückzahlungsanspruch hinsichtlich der Reservierungsgebühr und der Forderungsanspruch hinsichtlich der Einzugsgebühr gegeneinander verrechnet werden. Der Interessent schuldet die Einzugsgebühr als Abgeltung für den Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH, welche sich verpflichtet, das Apartment tatsächlich zu übergeben mit allem damit verbundenen Aufwand. b) Kommt ein Mietvertrag nicht zustande, weil verfügbare Apartments nicht mehr vorhanden sind, erstattet die Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH die Reservierungsgebühr an den Interessenten zurück. c) Kommt ein Mietvertrag, aus vom Interessenten zu vertretenden Gründen nicht zustande, (z.B. weil der Interessent sich anders entschieden hat) so verbleibt die Reservierungsgebühr bei der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH. Die Reservierung wird erst wirksam, wenn der o. g. Betrag auf dem folgenden Konto bei ... unter dem Verwendungszweck „Reservierungsgebühr CampusCity“ eingegangen ist, unter dem Vorbehalt, das zu diesem Zeitpunkt noch ein freies Apartment verfügbar ist."

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Immobilien, Mietvertrag
Darf ich nach 22 Uhr mit dem Hund raus?

Hallo,

wir haben eben ein Schreiben im Briefkasten gehabt, wo man uns hingewiesen hat ab 22 Uhr die Nachtruhe doch einzuhalten. So, da wir keine Musik o.Ä. anhaben können wir uns nur vorstellen, dass sie das Gassi gehen mit dem Hund meinen. Wir gehen abends/nachts nämlich immer nochmal raus, wenn wir ins Bett gehen. Somit haben wir unsre 8 Stunden schlaf und der Hund ebenfalls.

Wir wohnen im 2. OG, in einem Altbaumehrfamilienhaus. (nur noch ca. 5 Monate, dann ziehen wir zum Glück sowieso um). Das Haus ist leider etwas hellhörig, man hört sehr deutlich wenn sich Nachbarn unterhalten und im Treppenhaus gibt es eben nur eine Holztreppe.

Jetzt meine Frage, können die Mieter einem "verbieten" mit dem Hund nach 22 Uhr rauszugehen? Ich meine, was haben die für einen nutzen, wenn man morgens um 6 Uhr dann wieder Lärm veranstaltet und das auch am Wochenende? Und unsrer Meinung nach, handelt es sich nur um eine Familie die so dumm rum macht. Die neben uns, haben ein Kind und von daher sind die ebenfalls mit uns tolerant und die, die unter dem Nachbarn mit Kind wohnen, haben sich schon über das Kind damals beschwert und auch vorgestern über unsren Hund, weil er die Fußmatte vor derer Haustür betreten würde. Eine Nachbarin hat ebenfalls einen Hund und die, die ganz unten wohnen, haben sich ebenfalls noch nie beschwert.

Wer kann mir also eine Antwort zu dem Thema geben? Ich meine, wenn der Hund auch mal Durchfall hätte, kann ich ihm ja nicht verbieten rauszugehen bzw zu müssen.

Wohnung, Hund, Mieter, Mietrecht, Gassi, Mehrfamilienhaus
Besuch der Freundin in der WG

Grüßt euch!

Und zwar hege ich mit meiner Freundin seit gestern mittlerweile eine halbjährige Fernbeziehung (der Begriff ist weitschweifend, ich bin jedes Wochenende bei ihr ;) ) Sie wohnt in Thüringen und ich bin grad in Heidelberg zur Ausbildung. Kommen wir zur Sache...

Ich wohne in einer 3-Mann (Zweck-) WG. Über uns im Häuschen wohnen unsere Vermieter, ein Rentnerpärchen. In der WG ist Küche und Badnutzung zusammen, jeder hat sein eigenes Zimmer (um die 20qm²). Meine Mitbewohner sprechen so gut wie nie mit mir (wie gesagt, Zweck WG) und als sie zum ersten mal zu Besuch kam hatte ich nur einen Mitbewohner bei mir, da das dritte Zimmer im Ausbau war. Meine Freundin kam damals keinem in die quere (Ich geh mit ihm fast zeitgleich aus dem Haus, bin früher zu Hause als er), verstand sich sehr gut mit den Vermietern. Die eine Woche war perfekt.

Der Knackpunkt: Als sie in dne Sommerferien zwei Wochen bei mir überbleiben wollte, hatten meine Vermieter in einem Gespräch mit ihr alleine zu ihr gesagt, das sie doch nur eine Woche bleiben könne, die zweite aber daheim bleiben soll. Dies vergaß sie mir leider zu sagen (sie ist halt Schusselig, dafür lieb ich sie). Als ich sie die WOche darauf wieder mitbrachte ging das Theater dann los. Ich sollte sie heim fahren bzw in den Zug stecken (Heim fahren war wegen Arbeit schlecht, Zug fährt sie nicht gerne, vor allem Abends. Abgesehen davon ist sie noch minderjährig.) Nach einem heftigen Schlagabtausch mit meinen Vermietern fuhr ich sie letztendlich noch heim (kurzfristig "gelber" Urlaub, gefiel meiner Ausbilderin gar nicht..), damit es keinen weiteren Ärger gibt. Als Grund nannte man mir damals "Ja weil nächste Woche kommt jemand 3. in die WG, das wäre zuviel".

Auf dnen Punkt getroffen:

..Stellt sich meine Frage folgendermaßen da: Meine Freundin möchte in den Herbstferien sehr gerne wieder eine Woche hier her kommen. Nun hab ich leicht bammel meinen Vermietern bescheid zu sagen (das ist ja wohl das mindeste) bzw sie frei Schnauze dann einfach mitzubringen. Haben meine Vermieter das Recht, dies zu verbieten? Sie würde für 5 Tage hier bleiben, Mo - Fr, Freitag würde ich mit ihr wieder nach Thüringen fahren.

Akutelle Lage in der WG: 3 Mitbewohner (einschließlich mir), nach wie vor gemeinschaftliche Küchen und Bad benutzung.

Hoffe auf fixe Hilfe!

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Freundin, WG, Wohngemeinschaft, Besuch
Mietrecht / darf mein Vermieter mich so kündigen?

Hallo Leute, mein Vermieter möchte mich kündigen.. hatte ein Schreiben fertig gemacht für den Mieterschutzbund, aber offensichtlich bekommt man wohl nichts geschenkt in diesem Land und muss da erst regestriertes Mitglied sein.. also frage ich euch :)

Hier der Auszug aus meinem Schreiben:

"Sehr geehrte Damen & Herren, mein Vermieter möchte mich aus meiner Wohnung werfen. Ich wohne im vierten Stock (Dachgeschoss), in unserem Haus sind 9 Parteien wohnhaft und meine Untermieter haben wohl große Probleme mit meinen Schritten (Welche ja nun mal notwendig sind, um sich von A nach B zu bewegen…). Die Dämmung des Fußbodens scheint in dieser Wohnung eine reine Katastrophe zu sein… und anstatt sich darum zu kümmern möchte der Vermieter lieber mich aus der Wohnung haben. Fühle mich sehr ungerecht behandelt, da ich immer sehr viel Acht gebe, mich möglichst leise durch die Wohnung zu bewegen! Auch wenn mal Besuch da ist, wird auch dieser bei jedem gang zur Toilette etc. darauf hingewiesen, sich leise zu bewegen… Ich verlege seit etwa einem dreiviertel Jahr JEDE Fete zu meinen Freunden (Silvester letztes Jahr ausgeschlossen). Ich würde die Entscheidung des Vermieters vielleicht sogar hinnehmen können, wenn er mir zumindest ein wenig Entgegenkommen würde & mir z.B. das streichen der Wohnung erlassen oder einen Teil der Makler-Provision Zurückzahlen würde (Wohne 1,5 Jahre in der Wohnung und habe schweren Herzens etwa 850€ an die Maklerin zahlen müssen). Da kommt er mir aber keinen Schritt entgegen. Er gab mir telefonisch 2 Optionen. Entweder ich suche mir bis zum Jahresende (31.12) eine neue Wohnung und „darf“ ohne Kündigungsfrist aus der Wohnung – oder er sammelt von jeder Partei (welche wohl mal Lärmprobleme mit mir gehabt hat..) Unterschriften und erzwingt so eine Kündigung.. Die Frage ist.. darf er das überhaupt? Kann er mich durch Unterschriften der anderen Mieter aus der Wohnung bekommen? Ich hatte nach meinem Einzug ein paar "Party´s" da gefeiert.. jedoch ist das ganze aber auch wie erwähnt schon länger her und ich habe keine Abmahnung dafür erhalten."

Kann mir da jemand helfen? Der Wohnungsmarkt ist momentan soo schlecht hier dass ich wohl wieder vorübergehend zu meinen Eltern ziehen müsste, weil ich bis ende des Jahres nichts vernünftiges finden würde.. Sehr belastend alles.. Bitte nur Leute kommentieren, die wirklich Ahnung haben und keine Spekulationen :P

Danke im vorraus schonmal!!!!

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Kündigung, Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Frage zur Untervermietung und Jobcenter?

Hallo, will von meiner 4 Zimmer Wohnung 3 Zimmer an eine Familie untervermieten. Die Familie bekommt Leistungen von Jobcenter. Soll heißen, dass die 3 Zimmer durch das Jobcenter bezahlt werden. Habe die mündliche Erlaubnis von meinem Hauptvermieter. Ich bekomme keine Leistungen vom Jobcenter, da ich seit längerer Zeit Vollzeit arbeite und mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun haben will. Haben mich lange genug schikaniert.

Habe der Familie die Mietbestätigung ausgefüllt und einen Untermietvertrag gemeinsam aufgesetztz, welcher von der Familie bisher nicht unterschrieben wurde, weil das OK vom Amt fehlt.

Das Amt möchte nun von der Familie den Hauptmietvertrag und die Erlaubnis zur Untervermietung. Hauptmietvertrag möchte ich nicht rausrücken aus Datenschutz Gründen. Und der Hauptvermieter möchte keine schriftliche Genehmigung für die Untervermietung geben. Er sagt, dass er ebenfalls nix mit dem Jobcenter zu tun haben will. Sein Name geht dem Amt nichts an.

Nun die Frage: Was kann man nun tun? Untermietvertrag ist rechtens und sollte ausreichen. Warum will das Amt nun eine Bestätigung? Woher soll man diese nehmen, wenn der Vermieter nur eine mündliche Genehmigung geben will? Meines Wissens ist sowas doch gar nicht rechtens. War selbst mal ein Untermieter und musste dem Amt keine Bestätigung vorlegen, dass mein damaliger Untervermieter überhaupt vermieten darf.

Danke für eure (hoffentlich hilfreichen) Antworten!

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Vollmacht zur Wohnungsübergabe?

Hallo zusammen! :)

Das Thema ist nicht neu und ich habe mir bereits andere Beiträge durchgelesen, aber mein Fall unterscheidet sich leicht. Also, zum 31.07.2015 endet das Mietverhältnis für eine von mir gemietete Wohnung (Es war eine 2er WG, die nun mein Mitbewohner zum 01.08. alleine übernimmt). Aufgrund eines Jobwechsels musste ich ausziehen und bin nun auch zeitlich extrem eingeschränkt.

Ich hatte die Maklerin, die im Auftrag des Vermieters der Wohnung agiert, darauf hingewiesen und nun ist es tatsächlich so, dass ich den Übergabetermin in einer Woche definitiv nicht wahrnehmen kann, da ich beruflich unterwegs bin. Ich habe Sie daraufhin darüber informiert und darum gebeten, die Übergabe für mich zu übernehmen (sie würde eine Vollmacht von mir erhalten. Das habe ich vor einigen Jahren bei einer Wohnung ebenfalls mal die Maklerin machen lassen und es lief alles reibungslos.). Daraufhin antwortete Sie mir, dass dies nicht möglich sei und ich zwingend persönlich vor Ort sein muss. Nun stecke ich dahingehend in Schwierigkeiten, dass ich meinem noch frischen Arbeitgeber entweder mitteilen muss, dass ich nicht mit auf Geschäftsreise gehen kann wegen einer Wohnungsübergabe oder ich muss eine andere Lösung finden und da bin ich noch auf der Suche. Könnt Ihr mir weiterhelfen? Gibt es weitere Alternativen zu einer Vollmacht? Die Situation ist nun wirklich brenzlig!

Vielen Dank für Eure Hilfe!!! :)

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Bürgschaft für arbeitslose Mieter übernehmen?

Hallo!

Ein Paar aus meinem Bekanntenkreis interessiert sich gerade für eine eigene Wohnung. Er ist schon seit einiger Zeit arbeitslos, sie beginnt zum 1. September eine Ausbildung. Mit seinem Arbeitslosengeld & ihrer Ausbildungsvergütung könnten sie die Miete für eine Wohnung stemmen, die sie sich angesehen haben.. ein komfortables Leben können sie sich ansonsten zwar nicht von dem Geld einrichten, aber sie wollen unbedingt eine eigene Wohnung.

Ein Vermieter hat ihnen zu verstehen gegeben, dass sie die fragliche Wohnung zwar seinetwegen schon mieten könnten, er aber zur finanziellen Sicherheit aufgrund der unsicheren Geldverhältnisse des Paares eine Bürgschaft haben möchte ------------> jemand muss praktisch bürgen dafür, dass er die Miete und etwaige Schulden bezahlen würde, wenn die beiden es selbst nicht mehr schaffen sollten.

Da liegt das Problem --------> ein Elternpaar kann nicht bürgen, weil man selber auch erhebliche finanzielle Probleme hat. Das andere Elternpaar wäre grundsätzlich bereit diese Bürgschaft zu übernehmen, allerdings kommt hier rechtlicher Fragenkomplex auf!

---------> Ist das eigentlich üblich, eine Wohnung an eine Bürgschaft zu koppeln? (ich habe damals keine Bürgschaft vorweisen müssen, war aber auch schon in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, vllt. hängt's damit zusammen?!)

---------> Wie ist das, wenn ein Elternpaar die Bürgschaft übernimmt; sind die dann im Vertrag "Mitmieter" der Wohnung & haben sie dadurch rechtliche Pflichten/können belangt werden, etwa im Falle wenn einer der beiden in der Wohnung Schaden anrichtet oder gesetzt den Fall, dass z.B. die Polizei wg. Ruhestörung kommen muss/es etwaige Anzeigen gibt?

---------> Hat dann der Partner, dessen Eltern bürgen, "Hausrecht" bzw. wäre alleiniger Mieter & könnte somit den Partner, dessen Eltern nicht gebürgt haben, theoretisch rauswerfen?

---------> Wie sieht es aus, wenn eines Tages doch Mietschulden da wären: Müssten die Eltern, die gebürgt haben, die Gesamtschulden tilgen oder nur diese, die ihr Kind beträfen?

Wäre klasse, wenn ihr vllt. hier etwas beisteuern könntet :)

Herzlichen Dank & noch 'nen schönen SOnntag!!

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Wie verhindere ich als Vermieter eine Mieteintrittsvereinbarung?

Folgendes Problem stellt sich, und ich bitte um Rat:

Ein langjähriger Mieter hat eine neue Lebensgefährtin, und verbringt bereits seit Monaten Tag und Nacht bei ihr. Er kommt nur noch selten und kurz, z.B. um etwas aus der Wohnung zu holen.

Zeitgleich hat er seinem Bruder die (Mit-)Benutzung der Wohnung gestattet, ohne uns Vermieter offiziell darüber zu informieren. Laut Mietvertrag ist eine Überlassung an Dritte, Untervermietung etc. ohne Zustimmung des VM nicht gestattet.

Von Mieterseite hieß es, der Bruder wäre nur Besuch, doch dem ist so nicht, da dieser Bruder bereits seit über 3 Monaten in der Wohnung wohnt (inklusive Name am Klingelschild). Auch empfängt er regelmäßig (Übernachtungs-)Besuch in der Wohnung. Daraufhin haben wir den eigentlichen Mieter angeschrieben, ihn auf den "Überlassung-an-Dritte"-Paragraphen seines Mietvertrags aufmerksam gemacht und angekündigt, dass wir im Hinblick auf die restliche Mietergemeinschaft die (einzige) Position des Betriebskostenschlüssels, die nach Personenanzahl abgerechnet wird, rückwirkend auf 2 Personen erhöhen werden.

Nun habe ich jedoch gelesen, dass durch eine Schriftform, die § 550 BGB genügt, beide Brüder eine Mieteintrittsvereinbarung treffen können, und mit unserer Zustimmung der Bruder dann plötzlich unser neuer Mieter wäre. Aber ein Gerichtsurteil hierzu besagt: "Die nötige Zustimmung des Vermieters zur Mieteintrittsvereinbarung ist dagegen formfrei wirksam".

Dadurch habe ich Sorge, dass unser Betriebskostenerhöhungsschreiben (erst vor wenigen Tagen erfolgt) bereits als Zustimmung gelten könnte. Was kann ich tun, um einen solchen Mieterwechsel zu verhindern? Wir möchten den Bruder keinesfalls als neuen Mieter haben! Auf der anderen Seite wohnt der eigentliche Mieter - zumindest offiziell - noch hier und überweist auch die Miete. Ich will diesem Mieter auch nicht zu nahe treten, doch die Situation missfällt mir sehr.

Mieter, Mietrecht
Spülmaschine Austausch oder Reparatur; Wer entscheidet und wie bei einer Mängelanzeige in einer Mietwohnung?

Hallo allerseits,

Ich hoffe, dass mir jemand bei einer Frage zum korrekten Umgang mit einer Mängelanzeige weiterhelfen kann.

Zum Sachverhalt, die längere Version:

Am 23. Juni habe ich meine Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass der Schließmechanismus an meiner Spülmaschine defekt ist. Sie ist damit unbenutzbar geworden. Ich habe sie ganz normal eingeräumt und als ich sie schließen wollte, gab es kurzes knacken (ich nehme an es ist etwas in der Tür gebrochen und nun geht sie eben nicht mehr zu/ rastet nicht mehr ein)

Als Antwort kam, dass ein Austausch, den sie für wahrscheinlich notwendig halten aus organisatorischen Gründen nicht "kurzfristig realisierbar" sei. Sie würden sich aber melden. Nun, das ist jetzt zwei Wochen her und mein Verständnis von "kurzfristig" scheint nicht ganz das gleiche zu sein wie das meiner Vermieter.

Um meine eigenen Interessen gewahrt zu sehen bin ich nun dabei ein Schreiben inkl. Frist zur Mängelbehebung aufzusetzen. Dabei habe ich den 23. Juli als Frist gesetzt. Das ist dann ein Monat nach der eigentlichen Mängelanzeige und sollte ausreichen um der Instandhaltungspflicht nachzukommen.

In dem Schreiben fordere ich meine Vermieter auch auf einen Termin zu vereinbaren, wenn sie sich selbst von dem Schaden überzeugen wollen.

Für alle, die nicht viel lesen wollen hier ist die Frage:

Ich setze gerade ein Schreiben an meiner Vermieter auf, da meine Spülmaschine defekt ist. Darin fordere ich meine Vermieter ja ganz allgemein dazu auf den Mangel zu beseitigen. Weiterhin weise ich darauf hin, dass ich, sollten sie ihrer Pflicht nicht nachkommen, nach (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB) den Mangel selbst beheben werde. Ist es nun ratsam gleich darauf hinzuweisen, dass ich einen Austausch vornehmen werde? Wer und wie entscheidet man denn ob eine Reparatur möglich ist bzw. ein Austausch notwendig? Da das Ding schon etwas älter ist (Baujahr kann ich leider nicht bestimmen, da die Seriennummer nicht sichtbar ist) und die Spülleistung nicht gerade grandios ist, bin ich natürlich eher für einen Austausch. Da ich Null Ahnung von Spülmaschinen habe, kann ich das aber auch nicht beurteilen.

Ich freue mich sehr, wenn mir hier jemand weiter helfen kann!

Danke schon mal für alle Antworten!

Lg Susan

Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, defekt, Spülmaschine, Mängelanzeige
Wasserschaden durch defektes Rohr in der Wand - Schimmel - modriger Geruch - Wer hilft?

Hallo zusammen,

Und zwar kam ich letzten Mittwoch früh (17.06.) von der Arbeit nach Hause und bemerkte einen großen Wasserfleck mit "pelzigen" Stellen an der Wand im Flur (Rigips). Ohne jegliche Wasserspuren in der gesamten Wohnung. Der Wasserfleck ist auch in der Nähe vom Stromkasten und der bei der Telefondose unmittelbar.

Habe direkt meinen Vermieter angerufen und informiert. Die frühere Hausverwaltung auch. Und den Hausmeister ebenfalls, der sich das wenig später auch ansah. Scheinbar ist ein Rohr innerhalb der Wand undicht. Die Wand ist zwischen Badezimmer und Flur.

Mittlerweile verfärbt sich die Wand dunkler. Teilweise schwarz und es sieht so aus, als löse sich auch langsam die Rauhfaser. Außerdem riecht es bereits modrig. So, bislang hab ich vom Vermieter dazu nix mehr gehört, obwohl ich denen das auch mit dem Schimmel mitteilte.

Als ich den Vermieter heute nochmal anrief sagte der: ich dachte sie wollen den Hausmeister nochmal drauf sehen lassen und sich dann melden.

Dabei hab ich das nie behauptet. Außerdem hat er das alles bereits gesehen.

Der Schaden wird schlimmer. Und eine Lösung liegt noch nicht vor. Der Vermieter wollte sich an den Hausmeister wenden und dann wieder bei mir anrufen. Tat er nicht.

Da ich noch nie Wasserschäden und/ oder Schimmel in der Wohnung hatte, frage ich mich:

1. Ist das ein Notfall? 2. Wie viel Zeit muss ich den Vermietern geben, um zu reagieren? 3. Kann ich selbst eine Firma für die Reparatur und weitere Maßnahmen rufen und dann die Kosten mit der Miete verrechnen?

Danke für Hinweise

Schimmel, Versicherung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Handwerker, Rigips, Rohrbruch, Wasserschaden
Ist der Mieter ein Querulant, oder tatsächlich Opfer wiederholter Lärmbelästigung durch die Mietergemeinschaft?

Nicht nur mangels eigenem Balkon, sondern auch aufgrund sehr guter Nachbarschaftsverhältnisse untereinander nutzen unsere Mieter (11 Mietparteien) den gemeinsamen Innenhof in den Sommermonaten gerne zum gemeinsamen Grillen und Feiern - oder auch nur zum abendlichen Zusammensitzen bei einem Glas Wein oder einer Flasche Bier. Das ist schon seit Jahrzehnten so, und auch neue Mieter schließen sich dieser "Tradition" normalerweise gerne an, zumal sie vor Abschluss des Mietvertrages von diesen "familiären Gepflogenheiten" informiert wurden - und diese auch genießen.

So auch der Mieter, um den es hier geht. Auch er und seine Familie werden zum Grillen eingeladen, er sitzt dabei und feiert mit, nimmt noch einiges an fertigem Grillgut mit nach Hause - um sich dann regelmäßig am nächsten Tag bei uns Vermietern über dieses Grillen im Hof zu beschweren, weil er zu diesen Zeiten das Fenster nicht öffnen konnte.

Oft genug saß er abends nach 22 Uhr noch gemeinsam mit anderen Mietern im Hof, um den Tag ausklingen zu lassen. Doch plötzlich (nach 2 Jahren Mietzeit) besteht er darauf, dass ab Punkt 22 Uhr absolute Ruhe herrscht im Hof, auch am Wochenende. Bereits um 22:02 Uhr (!) wird sich bei uns per SMS beschwert. Und am nächsten Tag steht der Mieter bei uns auf der Matte und droht mit Mietminderung und Anwalt.

Nun weiß ich natürlich, dass ab 22 Uhr Nachtruhe ist, und der Mieter insofern im Recht ist - wohl auch, obwohl er selber oft genug nach 22 Uhr dabei gesessen hat.

Auf der anderen Seite ist die komplette, restliche Mietergemeinschaft sehr aufgebracht darüber, dass sie abends nicht mehr im Hof zusammensitzen kann, und fühlt sich in ihrer Wohnqualität eingeschränkt. Man argumentiert, dass ja um die Zeiten keine Partys gefeiert werden, sondern dass man einfach nur zusammensitzt und sich in Zimmerlautstärke unterhält. Aber sicher ist: man müsste schon durchweg flüstern, damit überhaupt nichts in der Wohnung des Mieters zu hören wäre.

Ist es denn tatsächlich so, dass wir nun allen Mietern das Zusammensitzen und Unterhalten im Hof nach 22 Uhr untersagen müssen? Ist das überhaupt mietrechtlich zulässig? Denn immerhin ist das Mitbenutzen des Innenhofes den Mietern mündlich zugesagt, wenn es auch nicht explizit im Mietvertrag steht. Oder hat jemand einen Tipp für mich, wie ich die jetzt leider aktuelle Situation "Einer gegen Alle + Alle gegen Einen" entschärfen kann?

Mieter, Mietrecht, Lärmbelästigung, Ruhestörung
Mietvertrag unterschrieben und jetzt kann ich vielleicht nicht umziehen, was nun?

Mit droht gerade ein echtes kleines Drama. Ich habe den Job gewechselt für eine echte berufliche Chance, Neuaufbau eines neuen Angebots und damit für mich verbunden auch die Karriereleiter etwas hoch. Für den Job muss ich aus der Großstadt weg ziehen in einen ca 100km weit entfernten Ort. Ist ok für mich, ich hab mich drauf gefreut, auch schnell ne Wohnung gefunden und Mietvertrag unterschrieben. Bin gerade dabei den Umzug zu planen. Jetzt droht aber das das ganze Projekt nicht starten kann, weil uns die Stadt mit den Räumlichkeiten nen Strich durch die Rechnung macht. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, aber für mich hängt echt viel dran. Wenn das Projekt nicht starten kann, dann verliere ich den Job (bin natürlich in der Probezeit und bin deshalb schnell gekündigt), dann habe ich ne Wohnung in ner Kleinstadt, die dann aber für die neue Jobsuche nen echt blöder Standort wäre. Alte Wohnung in Großstadt zu behalten wäre dagegen kein Thema, die gehört meinen Eltern und da kann ich auch einfach bleiben, aber muss eben Miete zahlen, Ohne Job und doppelte Miete für ne Wohnung in der Kleinstadt, die ich nicht beziehe, kann ich mir nicht leisten. Wie sieht so was denn rechtlich aus? Welche Chancen habe ich aus dem Mietvertrag wieder raus zu kommen, im Fall des Falles? Der Arbeitgeber wäre, wenn das Projekt nicht startet unter Umständen sogar von der Insolvenz bedroht, da ist also eher nichts zu holen. Die Wohnung ist ab 1.7. angemietet, doppelte Miete für Juli hatte ich eingeplant, aber natürlich mit dem Wissen um das Gehalt das ich im Juli erhalten hätte. Man man man, was für ein Mist!

Mieter, Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertrag
Unklarheiten im Mietvertrag! Wer kann helfen?

Hallo, als ich eben meinen Mietvertrag für meine Wohnung durchgegangen bin, bin ich auf einige Unklarheiten gestoßen. Sorry das der Text so lang wird.

Ich zitiere:

*Miete und Nebenkosten

Die Mieter beträgt monatlch 330 € kalt. Neben dieser Miete zahlt der Mieter monatliche Vorrauszahlungen für:

Grundsteuern und laufende öffentliche Lasten Wasser und Abwasser Heizung Allgemeinstrom (Bitte für später merken) Müllabfuhr Straßenreinigung Ungezieferbekämpfung Versicherungsbeträge ( Sach- und Haftpflicht) Antenne (Kabel TV) (Bitte für später merken) Winterdienst Niederschlagswasser Hausmeister + Hausreinigung Aussenanlage sonstiges monatliche vorrauszahlungen insgesamt: 125€

Monatliche Gesamtmiete somit: 455 €

Die Höhe der Nebenkosten ergibt sich aus der Anzahl der Mieter. Basis dieser Berechnung sind zwei Person. Bei einer Änderung der Anzahl der Mieter, wird auch die Höhe der Nebenkosten angepasst. Der Mieter rechnet die Kosten für Strom und Telefon direkt mit dem Versorgungsunternehmen ab. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt durch Fachbetriebe*

In den aufgelisteten Nebenkosten steht ALLGEMEINSTROM mit drinnen, hier unten steht nun geschrieben das die STROM und Telefongebühren direkt mit dem Versorgungsunternehmen abgerechnet wird. Wofür zahle ich dann die o.g. Nebenkosten?

Deweiteren steht auf der nächsten Seite geschrieben:

*Rundfunk und Fersehantenne:

Der MIeter ist zum Anschluss an die vorhandene Empfangseinrichtung für Ton - und FErnsehrundfunk verpflichtet. #Dies gilt auch für einen vorhandenen Kabelanschluss. Die Kosten der Empfangseinrichtung trägt der Mieter. *

Wofür zahle ich dann die o.g. Nebenkosten Antenne (Kabel TV) ?

Wenn ich mein Antennenkabel in die dafür vorgesehene Dose stecke, bekomme ich kein Signal. (Egal da Sat-Anlage) aber es geht mir ums Prinzip.

Und was soll bei den Nebenkosten "sonstiges" bedeuten?

Für Antworten wäre ich euch dankbar.

LG

Dreistein92

Haus, Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Mietrecht, Anwalt, Vermietung, Vermieter, Zivilrecht
Lauter Nachbar, laute Wohnung - was tun?

Hallo, ich bin total verzweifelt und weiss langsam nicht mehr was ich machen soll. Vor ca. einem halben Jahr ist ein neuer Mieter in die Wohnung über mir eingezogen. Zuvor wurde die Wohnung jedoch 3 Monate lang kernsaniert, somit auch der damals schallschützende Teppich entfernt und stattdessen Laminat verlegt. Ich vermute jedoch ohne Dämmmaterial, weil ich wirklich ALLES höre! Ich höre es, wenn er üben den Boden wischt, ich höre jeden Schritt und ich höre sogar das "pullern" wenn er auf der Toilette sitzt, was wirklich alles andere als schön ist - für ihn sowie für mich. Noch dazu hört er oft Musik und singt auch gern mal dazu. Nun weiss ich nicht ob er all dies noch in Zimmerlautstärke macht oder ob die Musik und das Singen nicht grundsätzlich zu laut sind - denn er ist generell ein zwielichtiger Typ. Letztens saß ich einmal auf meinem Balkon, da hat er einfach mal Schwung genommen und noch unten in den Hof gespukt. Desweiteren macht er ab und zu seltsame Geräusche, so wie die eines Kindes, nach und räuspert sich so ekelhaft und vor allem LAUT im 2 Minutentakt, dass ich nachts sogar schon desöfteren davon aufgewacht bin oder gar wach liege. Das kann doch nicht sein! Was würdet ihr mir raten? Kann die Vermieterin daran überhaupt etwas ändern? Ansonsten werde ich natürlich versuchen mit ihm zu sprechen, obwohl ich mich als 20-jähriges Mädchen bislang davor gedrückt habe, da er hervorgehend aus den beschriebenen Tatsachen einfach nur seltsam zu sein scheint.

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