Darf mein Vermieter mich abmahnen, weil ich vergessen hatte mein Schlafzimmerfenser zu schliessen. Ich wohne ebenerdig in einer Einliegerwohnung und kam am besagtem Tag erst abends19:30 Uhr nach Hause. Mein Vermieter versuchte mich anzurufen, aber ich konnte nicht ans Telefon. Daraufhin betrat er meine Wohnung und schloss die Fenster, drehte die Heizung zurück. Und kann ich diese Abmahnung ablehnen, wegen Hausfriedensbruch seinerseits. Es regnete, stürmte oder schneite nicht!