Unvollständiger Mietvertrag?

Für eine Wohnung haben meine Frau und ich einen Mietvertrag vorliegen, der mir komisch erscheint. Er ist von "Haus und Grund" und eindeutig stark vermieterfreundlich.

1) Die qm-Anzahl wird nicht benannt. Es ist mir bekannt, dass dies nicht sein muss. Aber 2) dies ist doch notwendig, nämlich, da der Umlageschlüssel des Frischwassers nicht genannt wird. Somit gilt §556a Abs.1 BGB, nämlich die Umlage über die qm-Anzahl, die ja nichtmal im Vertrag steht!?!

3) Der Vertrag verlangt, dass wir die Wohnung so übernehmen, wie gesehen und, dass die Wohnung bezugsfertig und einwandfrei ist, obwohl eine Wohnungsübergabe noch nicht stattfand und erst nach Mietbeginn stattfinden kann, da die Vermieter im Urlaub sind.

4) Wir haben bisher keine NK-Abrechnung gesehen und finden es unverschämt, dass wir für die Gartenpflege zahlen sollen (lt. Vertrag), obwohl wir keinen Zugang zum Garten haben (Vermieter wohnen im EG und lassen sich offenbar von den Vermietern der Wohnung alles zahlen).

5) Der Mietbeginn soll ab dem 01.01 anfangen, obwohl die Wonungsübergabe erst aufgrund des Urlaubs der Vermieter am 05.01. stattfinden kann.

Die Wohnug ist sehr schön, allerdings sind uns Schäden am Parkett aufgefallen und wir wollen nicht im Vertrag den einwandfreien Zustand unterschreiben, bevor eine offizielle Übergabe stattfand. Das verlangt der Vertrag jedoch.

Was haltet ihr von den Punkten? Wir sind hin- und hergerissen, da die Wohnung sehr schön ist und ideal, die Vermieter allerdings irgendwie versuchen, uns zu übervorteilen..

Danke für Eure Anregungen!!

Miete, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Wie oft in der Woche Treppenhaus putzen?

Hallo zusammen

Gemäss Vertrag muss jeder Mieter mal das Treppenhaus putzen. Mehr Informationen sind diesem Vertrag leider nicht zu entnehmen in Bezug aufs Treppenhaus.

Unter den Mietern wurde dies auf Wochen aufgeteilt. D.h. jeder ist mal von Mo-So dran. Mir ist dabei nicht klar, ob dies jeden Tag bzw. mehrmals passieren muss oder nur einmal während dieser Woche.

Sprich: Was wenn ich schon am Montag putze und die Treppen sind Donnerstag wieder "dreckig" (ein paar Blätter von draussen auf den Treppen). Muss ich dann nochmals putzen?

Ein älterer Herr (der motzt aber bekanntlich so ziemlich jeden Mieter wegen so ziemlich allem an was nicht seinem Empfinden von Ordnung entspricht) weist mich jedes Mal sehr unfreundlich darauf hin, dass ich mitTreppen putzen dran gewesen wäre und von wegen ich hätte sie nicht geputzt, was sicher schon mal zutraf, da man ja auch mal ferienhalber abwesend ist. Aber in der Regel putze ich immer 1x in der Woche wenn ich in dieser Woche dran bin, aber halt nie mehrmals. Und ganz ehrlich gesagt, hab ich mit einem 100% Job genug in meinem eigenen Haushalt zu tun als dass ich da jeden Tag die Treppen im Flur putzen gehe.

Bin halt nur etwas irritiert und rege mich ehrlich gesagt auch ziemlich auf über sowas, denn es ist ja wirklich nicht so, dass ich nicht putze. Wenn der trotzdem immer motzt, frage ich mich langsam, warum ich überhaupt noch 1x in der Woche putze.

Oder mach ichs wirklich falsch?

Wie ist das bei euch mit dem Treppenhaus? Was meint ihr dazu? Soll ich mal den Vermieter direkt anfragen?

putzen, Mieter, Vermieter, Mietvertrag, Nachbarn, Treppenhaus
Mietvertrag vor Einzug kündigen?Drei Mieten zahlen? + nebenkosten (müllabfuhr etc.)?

Hallo! Ich habe letzten Monat einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben und leider jetzt bei den Renovierungsarbeiten gemerkt, dass diese Wohnung sehr viele Mängel hat und nicht meinen Vorstellungen entspricht. Ich weiß, ich war ziemlich voreilig und dumm. Die Beseitigung dieser Mängel würde mein Budget übersteigen, so dass ich zu dem Entschluss gekommen bin, die Wohnung wieder zu kündigen. (Rostwasser, seltsamer Geruch trotz Lüftens etc.) Ab dem nächsten Monat beginnt das Mietverhältnis. Bisher trage ich nur die Nebenkosten und renoviere. Einen Vertrag habe ich jedoch bei der Stadt noch nicht abgeschlossen (Gas, Strom). Ich weiß, dass ich erst offiziell nächsten Monat beide Schlüssel erhalte. Ich finde es aber trotzdem nervig, dass der Vermieter jeden Tag in diese Wohnung geht, alles kontrolliert und in meinen Sachen rumstöbert. Zudem dreht er an der Heizung herum, obwohl wir mündlich geregelt hatten, dass ich die Nebenkosten bereits trage. Aber dagegen kann ich wohl nichts machen. Nun aber meine eigentliche Frage: Um die Zahlung der drei Monatsmieten werde ich vermutlich nicht herum kommen?Außer der Vermieter ließe sich auf einen Aufhebungsvertrag ein oder?Wenn ich diese Wohnung niemals beziehe, wäre ich dann auch verpflichtet die vertraglich festgelegten Nebenkosten von 120 Euro für Wasser, Müllabfuhr, TV zu zahlen, obwohl ich diese niemals nutzen werde?Um Gas und Strom muss ich mich selbst kümmern. Könnte ich den Vertrag bereits beenden, da sowieso nieman der Wohnung ist und dies niemand nutzt?Über jede Art von Hilfe und Tipps wäre ich sehr dankbar!!!!Vielen Dank bereits!!

Kündigung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Kündigungsfrist, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Schimmel bereits 3 Wochen nach Einzug...

Wir sind am 10.9. in unsere neue Wohnung (Baujahr 1991) eingezogen. 1. Stock, Eckwohnung.

Gegenüber steht ein riesiges Gebäude der Sparkasse, welches fast komplett leer steht, da die Wohnungen durch den Schimmel nicht mehr vermietet werden können. Vielleicht ist das ja von Bedeutung?!

Von Schimmel wurde bei Vertragsabschluss nichts erwähnt. Nur eine fehlende Leiste im Kinderzimmer, die wohl laut VORmieter "abgefallen" sei. Hinterher mussten wir vom VERmieter erfahren, dass die VORmieter wohl einmal vor Jahren Schimmel hatten, dies aber in Griff bekamen. Die Rede war also vom Kinderzimmer.

Bereits 3 Wochen nach Einzug habe ich beim putzen im Eck des Schlafzimmers Schimmel festgestellt. Wir haben es mit Schimmelspray behandelt, weiterhin gut gelüftet. Weitere 3 Wochen später hinter dem Bett alles voller Schimmel. Der Vermieter hat uns einen Entlüfter gebracht. Die Luftfeuchtigkeit steigt teilweise Nachts auf 80! Jetzt ist es etwas gesunken. Des weiteren ist der Schimmel an verschiedenen Stellen aufgetaucht. Wurde stets behandelt.

Letztes Wochenende ca. 2,5 Monate nach dem Einzug sehe ich hinter mein Bild, dass im Schlafzimmer hängt, Schimmelbefall! Des weiteren haben wir an der damals "erstentdeckten" Stelle gescharbt. Hinter der Farbe ist eine rießige Stelle schwarzer Schimmel zum Vorschein gekommen. Nun haben wir den Schrank zur Seite geschoben...die Seitenwand ist ebenfalls vom Schimmel befallen.

Wir haben mit den Nachbarn gesprochen, die unter uns wohnen... die hatten am Anfang auch heftigsten Schimmel. Jetzt hat es sich etwas gelegt. Aber sobald etwas weniger gelüftet wird, kommt er sofort wieder durch.

Heute kam die Vermieterin damit, dass die Vormieter immerhin seit 3 Jahren keine Probleme mehr mit Schimmel hatten und die Hausverwaltung natürlich nun frägt, wieso die Vormieter 10 Jahre keine Probleme hatten, da Ihnen nichts gemeldet wurde. Und bei neuen Mietern in 3 Monaten die ganze Wohnung verschimmelt sei. (Wohnzimmer an der selben Wand ist mittlerweile auch leicht betroffen). Die Vermieterin will nun einen Gutachter kommen lassen. Und hat heute nun gleich verläuten lassen: "vielleicht haben sie unbedacht am Anfang zu wenig gelüftet"! Nun meine Frage... auch wenn in den ersten 3 Wochen ein etwas ungünstigeres Lüftverhalten zu Tage gelegt worden wäre (was ich eigentlich nicht glaube, da man im September sowieso noch nicht heizt und die Fenster meist gekippt hält), ist es überhaupt möglich, dass in der kurzen Zeit (3 Wochen) so ein Schimmel entstanden sein könnte der sich nun permanent vermehrt? Dass man nicht mal mehr Bilder aufhängen kann? Ich mach mir natürlich jetzt schon Gedanken. Ich gehe davon aus, dass es alles nur überpinselt war. Aber Vermieter und Vormieter sprechen da andere Bände. Ich mach mir jetzt natürlich auch wahnsinnige Gedanken um unsere Gesundheit.

Danke für eure Hilfe. Sara mit Schimmelpilzallergie und Baby und Kleinkind

Miete, Schimmel, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Vormieter
Muss ein Übernahmeprotokoll vom Stromanbieter gemacht werden?

Hi Leute,

ich hab ne Frage bezüglich Stroms in einer Mietwohnung.

Also, ich bin zum 01.06 diesen Jahres in eine 3er-WG gezogen. Als ich eingezogen bin lief der Strom über einen meiner Mitbewohner. Der ist zum 01.09. ausgezogen. Er hat uns davon nichts gesagt und war quasi von einem auf den anderen Tag weg. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht ob er den Strom abgemeldet hat oder nicht, hab mich ehrlich gesagt auch nicht weiter drum gekümmert. Unser Strom lief weiter und mein Mitbewohner meinte er würde sich drum kümmern.

Dieser Mitbewohner ist nun allerdings auch ausgezogen und 2 neue Leute sind eingezogen.

Jetzt habe ich erfahren dass mein ehemaliger Mitbewohner, über den der Strom lief ihn scheinbar zu seinem Auszug, also zum 01.09 abgemeldet hat. Ich kenne das nur so, dass wenn man den Strom abmeldet, jmd. von der Stawag kommt, den Zählerstand abliest und ein Übergabeprotokoll anfertigt. Das ist aber nicht geschehen, es war niemand hier um den Zählerstand abzulesen. Ich hab es jetzt endlich geschafft zu meinem ehemaligen Mitbewohner Kontakt aufzunehmen (Nicht ganz einfach, er ist seit Monaten in Island.) und er sagte mir, er habe den Strom telefonisch gekündigt und ihnen den Zählerstand am Telefon durchgegeben...

Die Frage die ich nun habe ist, kann das sein? Denn er hätte ihnen ja auch einfach irgendeinen Zählerstand durchgeben können.

Ich möchte den Strom nun auf mich anmelden, möchte das aber vorher wissen.

Sagen wir, er hat den Zählerstand zum 01.09 ablesen lassen, dann müssten einfach ab diesem Zeitpunkt nachzahlen, oder? Ist er als Vormieter in der Pflicht den Stand ablesen zu lassen oder sind wir es als Nachmieter?

LG

Strom, Mieter, Stromverbrauch
Eigentümer baut Zaun um Mehrfamilienhaus (Mietrecht)

Liebe Community,

Ich bin im Juli in eine neue Wohnung gezogen, nach Einzug wurde ein Zaun um das gesamte Grundstück (Wohnanlage aus insgesamt sechs Mehrfamilienhäusern, keine Platte) gebaut. Generell gibt es zwei Eingänge auf das Grundstück, einen von der Straße aus, die auch die Adresse ist und einen von einer Kreuzungsstraße. Über den Kreuzungsstraßeneingang bin ich deutlich schneller an meinem Haus und muss keinen Umweg von knapp 300m gehen, der somit einen längeren weg zu ALLEN öffentlichen Verkehrsmitteln in der Umgebung darstellt.

Der "Seiten"Eingang war auch gleichzeitig Einfahrt zu den Mieterparkplätzen und meines Wissens nach auch die "Noteinfahrt", ein Feuerwehrwagen würde gar nicht mehr an die Wohnungen herankommen. Dieser Eingang war zunächst mit einem Schloss gesichert, für den nur die Mieter einen Schlüssel bekommen haben, die einen Stellplatz hatten. Seitdem war er immer abgeschlossen und es hing an Zettel daran "Eingang nur noch über Straße X sonst Mieterrechtliche Schritte". Inzwischen ist dieser Eingang mit einem dicken Fahrradschloss gesichert, zu dem meines Wissens niemand einen Schlüssel hat.

Meine Frage: Ist dies rechtlich zulässig? Habe ich recht auf einen Schlüssel, obwohl ich keinen Stellplatz habe? Darf der Vermieter einfach einen Zaun bauen und den Leuten einen Weg vollkommen versperren. Zusätzlich erschließt sich mir der Zweck dieses Zaunes nicht, da die Gegend nicht grad unsicher ist.

Vielen Dank für eure Antworten und viele Grüße J.

bauen, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Baumaßnahmen, Mieterschutz
Baulärm am Sonntag

Hallo zusammen !

Folgendes Problem bei dem ich Hilfe brauche und mir das Internet, bis jetzt nicht weiter helfen konnte !!! Wir, meine Frau und ich, sind seit März '13 Mieter einer DG- Wohnung! Unter uns befinden sich 2 Etagen, in denen Umbauarbeiten statt finden. Zur Zeit, heute am Sonntag, entsteht eine große Lärmbelastung durch das heraus reißen und herunter stürzen von Bauteilen, so wie Lärm durch das befüllen eines Containers. Die Umbau Maßnahmen waren uns zum Beginn des Mietverhältnisses bekannt, allerdings war uns zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt, das meine Frau, im Laufe des Jahres, berufl. in Ihrem Betrieb( Altenpflege), in die Dauernachtschicht wechseln muss! Die arbeiten werden von den neuen Mietern ausgeführt, die im freundschaftlichen Verhältnis zum Eigentümer stehen. Natürlich habe ich als erstes, das offene Wort beim Eigentümer gesucht, der aber über meine Bitte zur Ruhe und meine Sorge, das in den nächsten Wochen, mir Schwarzarbeiter den Feierabend, Samstagnachmittag und den Sonntag versauen, nicht gerade erfreut war. Mir aber, auch im Beisein der neuen Mieter, ein Ende des Lärms heute ab 14 Uhr zusicherte. So ist es auch geschehen. Meine Fragen betreffen nun die kommenden Wochen. Was ist mit Baulärm Werktags, bis wie viel Uhr muss ich das hinnehmen, was ist mit Samstagsnachmittags und vor allem Sonntags??? Was ist mit meiner Frau, die muss tagsüber schlafen, Arbeitszeit von 20 - 6.30 Uhr ???? Schwierig auch die Frage mit den Leuten, die die Arbeit ausführen. Teils neue Mieter, teils gewerbl. Betriebe und bestimmt auch einiges unter der Hand?? Das Internet sagt z.B.: Mietminderung nicht möglich, da uns der Umbau bekannt war. Aber wie siehts jetzt aus mit der Nachtschicht meiner Frau!! Das war uns nicht bekannt!! Das mischt die Karten doch neu, oder???

Kann einer helfen, kennt sich jemand da genauer aus?? Gruß ebbi71

Mieter, Baulärm, Sonntag
Darf mein Vermieter auf meinen Balkon, wenn die Terrasse nur so begehbar ist?

Ich habe eine Frage, wir haben im Februar eine Wohnung angemietet, beim Beischtigungstermin wurde uns zugesichert, daß die Terrasse, die nur über den Balkon zugänglich ist und direkt vor unserem Wohnzimmer liegt - nur für uns ist. Daher haben wir den Vertrag unterschrieben und leider nicht mehr vorher gelesen, da wir vertraut haben. Nun steht da, die Terrasse ist für alle Hausbewohner - 5 Wohneinheiten! Nur - die Terrasse ist nur über unseren Balkon begehbar, der allerdings auch übers Treppenhaus erreichbar ist, weil auch bei der Nachbarwohnung keine Abtrennung angebracht ist.Mit anderen Worten - man läuft erst entlang der Nchbarwohnung, kann da in alle Fenster schauen und kommt dann um die Ecke, schaut in die Terrassentüre der Nachbarwohnung und dann in unsere Türe und ins große Blumenfenster. Die Terrasse ist direkt vor unserem Wohnzimmer, d.h. ich hätte die Leute vor meinem Wohnzimmer sitzen, jeder kann mir in die Fenster und die Balkontüre schauen, denn einen direkten Zugang habe ich ja - über einen kleinen Balkon! Bisher war dieser Zugang offen, vom Vermieter selbst so gemacht, um die Terrasse war auch erst im Frühjahr ein Geländer gemacht worden ! Das heißt, für uns war Terrsse und Balkon eine Fläche, allerdings vom Balkon zur Terrasse eine Stufe! Gestern nun kamen wir von einer Beerdigung zurück - früher als wir von der Arbeit zurückgekommen wären - und wir sahen nur noch unseren Vermieter ins Auto steigen und abfahren. Als wir in unsere Wohnung kamen und ins Wohnzimmer sahen, hätte uns fast der Schlag getroffen - plötzlich hat unser Balkon ein Gländer zu der Terrasse hin und nur noch einen ganz schmalen Durchgang! Diese Türe ist nach innen - also in unseren Balkon - zu öffnen. Dies wiederum heißt, jeder der die Terrasse benutzen will, muß fast über meinen halben Balkon! Nun meine Fragen: 1. Darf der Vermieter überhaupt ohne meine Wissen auf den Balkon, der ja zu meiner Wohnung gehört - auch wenn er noch durch einen anderen Zugang zugänglich ist? Wo ist da der Schutz der Privatsphäre? 2. Darf er ohne unser Wissen einfach so dieses Geländer anbringen? Dadurch habe ich kaum noch Platz - einen Tisch kann ich nicht mehr stellen! Beim Vormieter war das kein Problem und wurde sogar vom Vermieter noch erweitert! 3. Meine Gartenmöbel, die um den Tisch standen - wo jetzt das Geländer steht - es ist ein richtiges schweres massiv-Holz, ziemlich breit und nimmt sehr viel Platz weg - wurden einfach auf die Terrasse gepfeffert, es sah aus wie auf einem Schrotthaufen, auch die Auflagen waren dabei und ein alter PC-Stuhl, auf dem direkt an der Mauer am liebsten meine Katze sitzt, stand dort draußen. D.h., hätte es geregnet, wäre alles nass gewesen, wir sind erst am Samstag aus dem Urlaub zurückgekommen, wäre dies früher gewesen, hätten wir es erst nach 2 Wochen bemerkt und alles wäre kaputt gewesen. 4. Muss ich dulden, daß ich beim Balkonblumengiessen nass werde? Diese sind vom Vermieter aussen an den Balkonen angebracht worden und werden extern versorgt!

Mieter, Mietrecht
Vermieter will mündliche Absprache nicht halten. Was nun?

Guten Tag und schon mal danke für die Hilfe.

Ich habe folgendes Problem. Zum Einzug, damit wir die Wohnung überhaupt zu dem Preis nehmen, sagte uns der Vermieter Anfang des Jahres zu, dass wir ein Stück Garten bekommen und eine Treppe um diesen nutzen zu können.

Das Stück Garten haben wir bekommen. Es ist für uns momentan allerdings nicht richtig nutzbar. Wir müssen momentan erst durch den Garten des Mitmieters oder über den Zaun steigen , dann noch auf die andere Seite des Hauses laufen und durch 2 Eingangstüren und die Treppe hoch nur wenn wir was vergessen haben oder mal "wohin" müssen. Mit der Treppe wäre das alles kein Problem, die sollte von unserem Balkon direkt in unseren Garten führen (das wirkliche Versprechen war ein Durchbruch und wir sind dem Vermieter schon entgegen gekommen mit dem Balkon).

Jetzt hat sich herausgestellt, dass es so wie unsere Vermietung das plante nicht geht. Viele Leute haben sich in unserer Stadt Marmortreppen als Nottreppen genehmigen lassen uns selbst das Metallteil das uns reichen würde kommt nicht mehr durch. Also muss ein Statiker kommen und das kostet Geld. Jetzt schiebt man das ganze schon seit Monaten vor sich her und sagt nur "Es dauert noch alles zu klären". Für mich klingt das eher nach " Mal schauen wann dem Deppen das mit der Treppe egal ist". Ich zahle allerdings nicht gerade wenig Miete und habe keine Lust mehr mich weiter vertrösten zu lassen.

Was kann ich also machen? Mündliche Versprechen, zumal sie nicht mehr bestritten werden können da ja alles schon in Planung war und bei mehreren Leuten auf dem Tisch lag, sind wie ich gelesen habe bindend. Kann ich die Miete kürzen bis mit dem Bau begonnen wird? Lohnt sich in diesem Falle der Mieterbund oder was kann ich da noch alles machen?

Mit freundlichen Grüßen S.K.

Mieter, Mietrecht, Ansprache, mietkuerzung
Darf ein Vermieter nachträglich Geld (für z.B. Strom) extra verlangen?

In meinem Mietvertrag steht, wieviel die Miete kostet und wieviel die Nebenkosten betragen. Sonst nichts. Es steht weder da, was in den Nebenkosten enthalten ist, noch die Information/Vereinbarung, dass der Strom extra berechnet/gezählt wird und dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Dadurch dachte ich logischerweise, dass der Strom zu den Nebenkosten gehört (da ja sonst nichts im Mietvertrag steht, den ich unterzeichnet habe). Nun ziehe ich aus und der Vermieter verlangt, dass ich für jeden Monat, den ich hier gewohnt habe, einen bestimmten Betrag an Strom extra zahle. Ist das erlaubt, wenn im Mietvertrag NULL darüber steht? Es steht weder, was in den Nebenkosten enthalten ist, noch der Betrag, der zusätzlich für Strom gezahlt werden soll bzw. dass Strom extra berechnet wird. Ich wusste bis vor kurzem nichts davon und wurde total überrumpelt, denn angesichts meines Mietvertrages, ging ich davon aus, dass mit Miete & Nebenkosten alles abgedeckt ist. Hätte ich eher gewusst, was Sache ist, wäre ich auch sehr viel früher aus der Wohnung ausgezogen. Habe ich denn das Recht, die zusätzlichen Kosten nicht zu zahlen? Im Grunde genommen habe ich ja den Vertrag nur für den angegebenen Mietbetrag + den angegebenen Nebenkostenbetrag unterschrieben und sonst für nichts weiter. Liebe Grüße

Wohnung, Miete, Rechtsanwalt, Strom, Mieter, Recht, Vermieter, Kosten, Mietvertrag, mieten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Kann der Vermieter Hausmeisterkosten erhöhen - trotz vereinbartem Betrag im Mietvertrag?

Liebe alle,

ich brauche sehr dringend eure Hilfe. Ich habe auch schon ausgiebig gegoogelt, aber nichts Passendes gefunden. Hier die Hintergrundinfos, für Antworten bin ich sehr dankbar!


Wir sind im Oktober 2010 in unsere Wohnung eingezogen und haben einen Mietvertrag unterschrieben, in dem neben der Kaltmiete und den Nebenkostenvorauszahlungen auch noch 20€ Hausmeisterkosten vereinbart sind. Zusätzlich ist im Mietvertrag eine Staffelmiete vereinbart.

Im ersten Jahr haben wir ganz normal die 20€ zusammen mit der Warmmiete bezahlt. Danach kam die Nebenkostenabrechnung und die Mieterhöhung gemäß der Staffelmiete. Ab diesem Zeitpunkt hat der Vermieter aber 25€ Hausmeisterkosten berechnet. Uns ist das nicht aufgefallen (haben den Mietvertrag ja nicht auswendig gelernt) und wir haben im 2. Jahr also die 5€ mehr bezahlt. So war es auch im Jahr danach. Mit der aktuellen Nebenkostenabrechnung ist uns das aber aufgefallen. Wir haben also zwei Jahre lang monatlich 5€ zu viel für unseren Hausmeister bezahlt und wurden vom Vermieter auf diese Erhöhung auch nicht aufmerksam gemacht. Auf Nachfrage hat er gemeint, dass sich die Kosten erhöht hätten, weil die arme Frau ja sowieso schon beinahe für umsonst arbeiten würde.

Meine Frage: Kann der Vermieter die Hausmeisterkosten so einfach erhöhen, obwohl diese vertraglich festgelegt sind? Spielt es eine Rolle, ob er uns vorher darüber informiert hat oder nicht? Und können wir die zu viel bezahlten 120€ zurückfordern?

Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Sehr Feuchter Keller im Mietshaus mit Sachschaden

Hallo, ich hoffe mir kann der ein oder andere ein paar gute Tipps geben. Wir sind Ende letzten Jahres in ein Mietshaus eingezogen. Dieses ist sehr groß unterkellert und leider liegt hier das Problem. Wir haben früh gemerkt, dass der Keller überdurschnittlich feucht (über 90 %) ist und deshalb unser Lüftungsverhalten dementsprechend angepasst. Den Vermieter haben wir rechtzeitig darauf hingewiesen. Daraufhin kamen 2-3 Firmen und haben verschiedene Sachen versucht , die ohne Ergebniss blieben. Es bilden sich an den Ecken der Wände schon kleine Pfützen, wir denken also, dass das Grundwasser nach oben steigt. Vor knapp 2 Monaten sind dann die ersten Holzschränke von Schimmel befallen. Danach haben wir es dem Vermieter erneut gemeldet und eine Mietminderung angedroht. Beim Einzug wurden wir nicht auf diesen feuchten Keller hingewiesen, das Haus wurde komplett sarniert und der Keller war frisch gestrichen, sodass wir nichts erahnen konnten! Wir wollen allerdings sehr gerne hier wohnen bleiben und hoffen dass der Vermieter etwas macht ! Bloß was? Er stellt sich quer, was ich nicht verstehe, denn das Haus steht in einer tollen Wohngegend und hat einen dementsprechenden Wert. Es muss doch im Interesse des Vermieters (im übrigen eine Genossenschaft) sein, diesen Wert zu erhalten?!! Wer hat gute Tipps? Was können wir im rechtlichen Rahmen tun? Was muss der Vermieter tun? Vielen Dank

Haus, Miete, Schimmel, Mieter, Mietminderung, Vermieter, feucht, Feuchtigkeit, Lüftung
Gasanschluss in Küche -zahlt der Vermieter oder Mieter den Zugang zum Gasanschluss/die Gassteckdose?

Hallo,

ich bin letzte Woche in meine neue Wohnung mit einer nicht vorhandenen Einbauküche eingezogen. Da die Küche keinen Starkstromzugang hat (dieser geht nicht bis in mein Stockwerk) muss ich einen Herd mit Gasanschluss wählen, was ich nicht weiter schlimm finde.

Bei der Wohnungsübergabe ist mir (da ich mich nicht auskenne) nicht aufgefallen, dass in der Küche jedoch noch kein richtiger Gasanschluss vorhanden ist, lediglich die Gasleitung (Rohr mit Stöpsel ragt 2cm aus der Wand) aber keine Gassteckdose an dem man den Herd bzw den Gasschlauch anschließen kann.

Da ich eine Küche mit Einbauherd möchte und die einzige Stelle, wo ich den Herd hinstellen kann (wg der Gastherme rechts und Wasserleitungen links für Spüle, WaMA und SpülMA) genau vor dem Gasanschluss ist, wurde heute morgen das Rohr mit der Gassteckdose etwas nach rechts versetzt. Nach großer Diskussion letzte Woche habe ich mich mit dem Vermieter mündlich geeinigt, dass ich den Gasschlauch bezahle und er für die Kosten der Installation aufkommt.

Jetzt besteht er allerdings darauf, dass wir uns die Kosten der Installation teilen, da die Verlängerung des Rohres zur Seite nicht notwendig gewesen wäre und es nur aufgrund meiner Planung der Küchenzeile dazu gekommen wäre.

Muss ich das hinnehmen oder ist der Vermieter nicht eigentlich für solche Arten von Installationen verantwortlich? Da er mir schon keine Starkstromanschluss zur Verfügung stellen kann, sollte er doch wenigstens die Küche in einem "anschlussbereiten" Zustand bereitstellen. Ist das gesetztlich irgendwo festgelegt?

Problem ist auch, er wohnt bei mir im Haus…

Tausend Dank vorab!

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Gasanschluß

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mieter