Ist meine Nebenkostenabrechnung Rechtens und zeitlich im Rahmen?

Hallo liebe Gemeinde :)

ich habe eine Frage zu meinen Nebenkosten.

Vorab als Info ...

Ich wohne seit dem 01.08.2015 in der Wohnung. Der Vermieter lässt die Abrechnung über einen Dienstleister erstellen.

Der Abrechnungszeitraum beträgt 01.10.2014 bis 30.09.2015. Bis jetzt alles ok ...

Allerdings ist meine Abrechnung bis 30.09.2015 wo alles aufgeschlüselt ist (auch was ich in den zwei Monaten verbraucht habe) und dann aber bis 31.12.2015

Also um es vll einfacher zu machen:

Ich habe eine Einzelabrechnung vom 1.10.2014-30.09.2015 wo meine Kosten für August und September gesondert wurden damit ich einsehen kann was ich verbraucht habe. Auf der Gesamtabrechnung wo aufgelistet ist was ich alles zahlen muss (z.B. Grundsteueranteil, Wasser, Abwasser, Gebühren für Wasserzähler, Straßenreinigung, Müll, Sach und Haftpflichtversicherung...) ist aber vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 alles aufgerechnet und abgezogen außer die 2 Monate für Heizkosten, da wurde mit Kuli nachgetragen das die Heizkosten vom 1.8.2015 bis 30.9.2015 sind.

Meine Frage jetzt: Theoretisch hätte ich doch meine Abrechnung nach Ablauf des gesetzlichen Jahres am 30.09.2015 erhalten müssen, wo alle Kosten bis dahin aufgelistet sind und nicht Teils/Teils ... denn somit wird ja dieses Jahr für die Nebenkosten überschritten.

Denn jetzt will mein Vermieter das Geld einbehalten weil er Energie für Okt-Dez 2015 je 120 Euro berechnet (zu meinen 220 Euro Nebenkosten die ich mtl zahle), aber ist das nicht falsch? Das kommt doch dann auf die neue Abrechnung die dann vom 1.10.2015 bis 30.09.2016 ist oder bin ich doof?

Im Anhang ein Bild :) Sorry wenn ich das zu kompliziert geschrieben habe :) Und danke für eure Hilfe

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Mieter, Mietrecht, Vermieter, Betriebskosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Vermieter hat ohne Mahnung gekündigt wegen Mietrückstand, keine Wohnung, Räumungsbefehl wie komm ich trotz Mietschulden an eine neue Wohnung?

Hallo Leute,

wie ihr in der Überschrift schon lesen könnt, würde mir die Wohnung wegen Mietrückstand gekündigt, da der Dauerauftrag abgebrochen würde, da kein Geld auf dem Konto war. Z. Z. zahle ich aber weiter Miete! Ebenfalls hat das Unternehmen, dass mir die Wohnung vermietet, meine Bescheinigung ,das ich Spätzahler bin verloren/ weggeworfen was auch immer. Sie meinten "Haben wir nicht". Nun sitze ich da, habe Mietschulden und bin sozusagen Obdachlos, nur brauch ich ja wieder eine neue Wohnung ,dass ich nicht auf der Straße sitze. Das Ultimatum, um die Mietschulden zu bezahlen, konnte ich auch nicht erfüllen,da ich in kurzer Zeit nicht soviel Geld auftreiben konnte. Demzufolge werden Sie wohl so wie es aussieht nun einen Räumungsantrag einreichen. Die Zuständige dafür lässt auch nicht mit sich reden, um eine Einigung zu finden. Wie nur komme ich an eine neue Wohnung, auch wenn ich Mietschulden habe? Oder kann man dagegen auch vorgehen, da Sie ja keine Mahnung geschickt haben. Ich war auch schon bei einem Anwalt, er meinte zwar "Da kann man nichts machen", aber irgendwas muss man doch machen können. Man kann mich doch nicht einfach so auf der Straße sitzen lassen.

Ich hoffe Ihr könnte mir helfen und Tipps geben wie ich da wieder raus komm. Ich bin echt mit den nerven am Ende.

LG

Wohnung, Schulden, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht
Mieter baut Fallen für Vermieter?

Ich möchte meinen Mieter fristlos Kündigen! Reicht das als Grund? Ich habe es mit einem sehr unzuverlässigen Mieter zu tun. Viel Müll / Heizt nicht / Arbeitslos usw usw. Kurz die Vorgeschichte. Meinen Mieter ist laut einem Standard Mietvertrag die Benutzung der Garage sowie der Wohnung erlaubt. An die Garage angrenzende Räume und Nebengebäude der Wohnung sind nicht im Vertrag enthalten. Der Mieter hat jedoch trozdem einen Nebenraum der Garage als Lagerfläche für Müll und private Gegenstände verwendet. Da es mir durch Zufall aufgefallen ist (ohne unbefugtes betreten) habe ich Ihm Schriftlich ein Woche Zeit gegeben diesen Nebenraum zu räumen und die Sachen in die trockene Garage zu stellen. Nach ablauf dieser Zeit hat der Mieter nichts unternommen. Kurzerhand habe ich seine Schachteln selbst in seine angemietete Garage getragen und sicher verstaut. Mieter war kurz anwesend hat mir die Garage geöffnet und sich dann in der Wohnung eingeschlossen und die Polizei gerufen. Die Polizei hat anschließend alles begutachtet und mir versichert das alles seine Richtigkeit hat und die Sachen jetzt richtig und trocken gelagert sind. Den besagten Nebenraum musste ich ohnehin räumen da sich darin die Wasserpumpe befindet und wir in absehbarer Zeit den kommunalen Wasseranschluss erwarten. Nach Klärung mit der Polizei hat sich der Mieter heimlich den Zustand seines Fahrzeuges dokumentieren lassen. Das hat mich etwas verwundert. Als ich letztens nochmal in seine Garage musste um die Wasserpumpe zu prüfen ist mir aufgefallen das mit der Vermieter eine Falle gebaut hat. Am Nebeneingang der Garage hat er auf der Innenseite ein Hebelsystem gebaut das die vorher von mir in die Garage getragenen Sachen und Kisten direkt beim öffnen der Türe auf das Auto fallen lassen. Am Nebeneingang befindet sich schon immer ein Schloss von mir.! Wie oben schon angemerkt wird ohne Erlaubis die Garage nie betreten. Das Hebelsystem ist so empfindlich das leichtes berühren der Türe reicht damit alles umfällt. Deswegen hat er sich auch den Zustand seines Autos von der polizeit dokumentieren lassen. Als ich Ihn zur Rede gestellt habe hat er alles gegen meinen Willen mit seinem Handy aufgezeichnet. Wie soll ich hier vorgehen ?! Reicht so ewtas für eine fristlose Kündigung ??

Kündigung, Betrug, Mieter, Recht, fristlose Kündigung
Mieter sagt wir als Eigentümer hätten seinen Auszug beim Stromlieferanten angeben?

Hallo zusammen, unser Mieter schickte uns eine email mit folgendem Inhalt (wir geben es mal auszugsweise wieder):

" Mitte letzten Jahres hat wohl irgendjemand angegeben das ich ausgezogen bin, die Hamburg Stromnetz GmbH will mir aber nicht mitteilen wer. Mein Stromanbieter hat also mitte des Jahres den Vertrag gekündigt und Vatenfall hat übernommen" (Vattenfall übernimmt die Grundversorgung...Anmerkung durch mich) "Das hat 2 sehr ärgerliche Folgen, 1. geht dadurch mein Jahresbonus beim Anbieter drauf (ca 250.- €) 2. darf ich nun knapp 6 Monate nachzahlen da in der zweiten Jahreshälfte nicht abgebucht wurde, der Vertrag wurde ja gekündigt von der Stromnetz Hamburg GmbH" "Die Stromnetz Hamburg GmbH wollte mir keine Namen nennen sagte aber das außer dem Eigentümer und mir niemand in der Lage sei den "Auszug" bekannt zu geben so das der Vertrag beim Anbieter gekündigt wird. Habt ihr meinen Auszug bekannt gegeben und wenn ja warum? Ich erinnere mich das ihr zu Anfang den Stromzähler verwechselt habt, dass ist generell nicht so wild aber hier entsteht nun ein monetärer Nachteil und das geht nicht"

Fragen hierzu: Kann ein Auszug durch den Eigentümer (ohne Nachfrage beim Mieter) einfach so bestätigt werden? Hätte es da (auch für den Mieter) nichts schriftlich erfolgen müssen. Auch die Info, dass er in die Grundversorgung gerutscht ist? Wir haben definitiv nichts angegeben/gekündigt und sehen es jetzt auch nicht ein uns in irgendeiner Form an Kosten zu beteiligen. Wer meiner Meinung nach nicht mitkriegt, dass er 1/2 Jahr keinen Strom zahlt ist doch selber schuld?!

'Ich danke Euch für Eure Info :)

Mieter, Stromanbieter
Vermieter meldet sich sie einigen Wochen nicht mehr und reagiert auf keine Anrufe oder Nachrichten?

Ich bin Hauptmieter einer 3er WG , habe mit meinem Vermieter nur Kontakt via Whatsapp, vor 2 Monaten hab ich ihm eine Kündigung mittels Einschreiben geschickt und ihm in Whatsapp dies nochmals mittgeteilt, zudem Schrieb ich ihm das ich einen Nachmieter habe damit die WG wie gewohnt bestehen bleibt. er Antwortete mir direkt das es Kein problem sei und das ich mich melden soll wegen einem Termin. Am nächsten Tag schrieb ich ihm das ich Jederzeit dafür zeit habe und der Nachmieter auch, wann es ihm denn passen würde. es kam keine Antwort (Whatsappnachricht kam an) . eine Woche Später schrieb ich ihm wieder. Keine Anwort, das Gleiche einen Monat Später ,dazwischen hab ich ihn versucht mehrfach telefonisch zu erreichen. ich bin nun ausgezogen (aber noch 1 monat als Hauptmieter eingetragen) und der Neue nachmieter rief mich gestern an das es bei dem Überweisen der Miete von ihm aus nen Fehler gegeben hat und er die Bankdaten nochmals Braucht. Mein Problem ist nun das sich der Vermieter seit 2 Monaten nicht meldet , weder auf nachrichten, noch auf Anrufe und noch nichtmal wegen der miete die er seit 1,5 Monat nicht bekommen hat. ich bin nun durch die Kündigungsfrist noch einen Monat lang der Hauptmieter und hab keine Ahnung wie ich verfahren soll wegen der Übergabe,Nachmieter, usw.. da er den kontakt verweigert

Mieter, Mietrecht, Vermieter
Mieter hat ohne Absprache Bäume gefällt - kann man dagegen etwas tun?

Folgendes: Ich hatte vor zwei Jahren ein Einfamilienhaus in der Pfalz geerbt.

Da ich selbst wo ganz anders wohne und mit diesem Ort keine heimatliche Verbindung habe, das Familieneigentum aber auch nicht verkaufen wollte, hatte ich es an eine sechsköpfige Familie vermietet. Relativ günstig, da noch ein paar Dinge nicht auf dem neuesten Stand sind, ich es aber nicht leerstehen lassen wollte.

Über Weihnachten war ich zufällig in Trier bei meinem Onkel und machte einen Abstecher dorthin. Dabei ist mir aufgefallen, daß der liebe Mieter/die Mietersfamilie im ganzen Garten gewütet hat.

Mindestens drei große Bäume wurden gefällt! Der Mieter hatte sich geweigert, die Türe zu öffnen, als ich klingelte. Einen Baumstumpfen hatte ich noch gesehen, die beiden anderen muß er schon beseitigt haben.

Ich hatte dann die Nachbarn gefragt, vom gegenüberliegenden bekam ich die Auskunft, daß der die wohl im Februar umgelegt hat und er eben der Meinung war, das wäre abgesprochen. Wer rechnet auch schon mit solch einer Dreistigkeit?

Ich gehe davon aus, daß er daraus Brennholz gemacht hat, da das Haus zwei offene Kamine hat.

Nur, kann ich den zu etwas belangen? Schadensersatz? Davon abgesehen, daß die fehlenden Bäume auch den Wert des Grundstücks mindern (da war eine 100 Jahre alte Eiche und eine bestimmt genauso alte Blutbuche darunter), wurden diese Bäume von meinen Vorfahren gepflanzt und sollten eigentlich bleiben.

Nur, was ist ein Baum "wert"? Geht man nach dem Preis pro Festmeter? Gewicht durch Brennholzpreis? Nur beim Verkauf einer Immobilie zahlt ein Käufer auch etwas mehr, wenn es schön bepflanzt ist und v.a. auch ältere Bäume dabei sind, die nicht jeder hat.

Ich befürchte ebenfalls, daß diese Mieter auch noch auf ganz andere Ideen kommen könnten!

Kündigen geht ja nicht, weil ich keinen Eigenbedarf anmelden kann und der Vertrag bis 2018 läuft. Ihre Miete überweisen sie pünktlich. Was tun???

Garten, Mieter, Vermieter, Immobilien, Nachbarschaft
Pflichten des Mieters (Gehweg, Schnee räumen, Rasen usw.)

Hallo zusammen,

wir wohnen in einem Haus mit 2 anderen Familien. Wir wohnen im 1. OG, der Garten wird ausschließlich von den Bewohnern des EG genutzt. Unser Vermieter hat uns nun allen per E-Mail mitgeteilt, dass in der kommenden Wintersaison diese Aufgaben auf uns warten:

"Es müsste dann darauf geachtet werden, dass der Gehweg einmal im Monat (muss jeder nach Sicht selbst entscheiden) gefegt wird, evtl. wachsendes Gras aus den Fugen entfernt, rumliegender Müll und Blattfall entfernen und das Wichtigste: den Gehweg und einen Streifen vor dem Haus für Fußgänger bei Schneefall geräumt ist"

Angeblich hat das bisher die Dame im EG gemacht (hat nie irgendjemand gesehen, die hat da auch keinen Finger krumm gemacht), aber sie geht nun wieder halbtags arbeiten und hat jetzt "keine Zeit mehr", das alles allein zu machen.

So, sehe ich ja alles ein, kein Thema. Aber: 1.) unser Haus ist das Eck-Grundstück, wir haben einen rießigen Gehweg direkt an der Straße entlang einmal um das ganze Haus herum. Gehört dieser Weg wirklich zu uns, auch wenn dort NIE einer von uns läuft? Gehört das wirklich zum Haus? Ich komme mir unendlich dumm und lächerlich vor, den Gehweg an einer öffentlichen Straße zu räumen auf dem ich niemals laufe?

2.) direkt vor unserem Haus, auf der anderen Straßenseite betreibt eben unser Vermieter eine Großbaustelle, dort entstehen grade zwei Mehrfamilienhäuser und mehrere Ferienwohnungen. Genau an dem Tag, an dem zum ersten Mal die vielen LKWs und Bagger fahren und die Straße und den Gehweg rund um die Uhr versauen, kommt eben die Mail, dass wir Straße und Gehweg reinigen müssen... Muss ich wirklich den Dreck wegmachen, den seine Baustelle verursacht?? Bzw wenn ich mich weigere, erscheint dann eine Putzfirma plötzlich auf unseren Nebenkosten? Das würde 100% zu unserem Vermieter passen....

3.) muss ich wirklich "evtl. wachsendes Gras aus den Fugen entfernen" ? Es geht hier nicht um Faulheit, sondern dass ich das Gefühl habe, für den Millionär den Gärtner zu spielen...

4.) unser Vermieter ist ein Stadtbekannter Geldhai und ausgekochtes Schlitzohr (Highlight: Geld für das Benzin der Kettensäge, mit dem er einen Baum gefällt hat, auf der Nebenkostenabrechnung). wenn ich nun selber fege und räume und tue und mache, worauf muss ich in der Abrechnung achten? ich möchte nicht für einen eventuellen Winter- oder Hausmeisterdienst zahlen, den es garnicht gibt.

Ich möchte auch nicht streiten oder sonstwas, sondern einfach für den reichsten Mann im Ort keine Aufgaben gratis übernehmen, die ich nicht übernehmen muss.

Der Mietvertrag ist der Standard grüne von Haus und Grund. ich kann eventuell hilfreise Passagen gerne raussuchen.

Danke und Gruß euer Harry

Mieter, Traum, Gehweg, Pflicht
Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen?

Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen? Und zwar bekam ich meine abrechnung vom Hausverwalter letzten Monat zugesandt. Dies war die Abrechnung vom Jahr 2014 (1.7.14 bis 31.12.14). Ich weiß, dass der Hausverwalter spätestens 12 Monate nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums abrechnen muss. Sprich die Abrechnung sollte am 31.12.15 vorliegen, besser etwas früher, da ich selber Eigentümer bin und die meinem Mieter bis spätestens 31.12.15 vorgelegt haben muss. Jetzt aber die eigentliche Frage. Wenn sich jetzt nach dem 31.12.15 herausstellt dass ein Fehler drin ist, muss der Mieter überhaupt keine Nebenkosten nachbezahlen und kann sogar seine Nebenkosten zurückfordern. Könnte ich dann den Hausverwalter in Regress nehmen oder gehe ich dann leer aus. Da ich jetzt gemerkt habe, dass die Miteigentumsanteile nicht stimmen, weil vor 2 Jahren die Teilungserklärung geändert wurde. Konkret habe ich in einem 3 Familienhaus die mittlere Wohnung. Die obere Eigentümerin hat einen integrierten Balkon weggebaut und sich die Wohnfläche vergrößert und auf der gegenüberliegenden Seite hat sie einen balkon angebaut und nochmals die wohnfläche vergrößert und ihre Eingangstüre hat sie weiter in treppenhaus gesetzt. Dadurch sind die Miteigentumsanteile der oberen Wohnung gestiegen, entsprechend hat sich der Miteigentumsanteil der unteren beiden Wohnungen verkleinert. Jedenfalls hat der Hausverwalter nach dem alten falschen Schlüssel abgerechnet. Ist das eine Holschuld des Hausverwalters oder eine Bringschuld der Eigentümer? Jedenfalls hat der letzte alte Hausverwalter nach dem neuen richtigen Schlüssel abgerechnet. Der neue Hausverwalter ist erst seit 1.3.15 da. Ich habe ihn angerufen und das auch mitgeteilt, korrigiert hat er die abrechnung jedoch nicht. Könnte ich den Hausverwalter noch nächstes Jahr in Regress nehmen, wenn er das nicht macht oder gelten hier für mich als Hauseigentümer mit dem Verwalter auch diese 12 Monate. Ich frage deshalb, da der Hausverwalter Urlaub hat und dieses Jahr überhaupt nicht mehr da ist. Dass ich nächstes Jahr mit dem Mieter nicht mehr abrechnen kann und der Mieter keine Nachzahlung leisten muss ist mir klar. Nur was kann ich im Verhältnis zum Hausverwalter machen und kann ich ihn im nächsten Jahr noch schadenersatzpflichtig machen?

Mieter, Vermieter, Hausverwaltung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Notar, Teilungserklärung, Vertragsrecht, Beschluss
Darf der Vermieter die reparierte Wohnungstür ausbauen?

Untermieter, der 2 Monate (01.08. - 01.10.) in meiner Wohnung gewohnt hat (per Untermietvertrag) hat in der letzten Woche die Tür aufbrechen müssen (andere Story xD) Bei Ende der Untermietzeit haben wir ein Übergabe-Dokument formuliert und unterschrieben und ein Schadensprotokoll erstellt und der Untermieter hat sich dann über Handwerker informiert.

Ich habe dann meine Vermieterin unterrichtet und diese meinte dass dies sich als nicht so einfach herausstellen würde da die Türen spezielle farben innen und außen haben sollen und sie sich dann praktisch dazwischengeschaltet hat und mit der Hausverwaltung das ausdiskutiert hat.

Sie hat daraufhin einen ihr bereits bekannten Handwerker engagiert. Die neue Tür hat übelst lang auf sich warten lassen aber am ende kam sie dann doch.

Dann bekam ich von ihr ein Schreiben, ich solle "685,- für den entstandenen Aufwand" per Überweisung 01.12. mit der gewohnten Miete zahlen. (???Ich kann mich auch nciht mehr erinnern wann aber sie meinte dass sie vom Untermieter nix wissen wolle und die Zahlung über mich machen will.???)

Naja weiter im Text :p

Ich hab mit dem Handwerker und mit der Vermieterin telefoniert denn der Untermieter wollte eine Rechnung sehen frei nach "keine Buchung ohne Beleg!". Und beide wollten mir keine Auskunft darüber erteilen, dann hab ich dem Untermieter geben sich mit beiden auseinander zu setzen und dieser ist auch nicht weiter gekommen.

Nun will die Vermieterin zum 16.12. die Tür ausbauen lassen.


An der Zahlungsmoral meines Untermieters hapert es nicht. Der will nur sehen wofür er diesen Löwenbetrag zahlen soll.

deshalb stellen sich mir nur folgende Fragen:

a) darf die gute Dame mir die Tür da rausbauen?

b) wenn JA? muss sie dann für Ersatz sorgen?

c) wenn Nein? wie lange kann die da noch hängen?

d)ist überhaupt diese einwöchige frist zulässig?

e)schalte ich die polizei ein wenn die vor meiner tür steht und diese ausbauen will?

f)wie soll ich nun weiter reagieren? (Im Bezug auf die Vermiterin und den Handwerker ...da läuft ja son steuerrechtlich fragwürdiges ding)

PS: Der Untermieter sucht bereits nach einen neuen Handwerker.


Vielen lieben dark schonmal im Voraus.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Handwerker, Untermiete, Untermieter

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