Ist die Wohnungskündigung während der Ausbildung und in der Klausurphase gültig?

Guten Tag liebe Community,

Mein Freund befindet sich derzeit in einer Ausbildung zum Kaufmann und wird diese vorrausichtlich Juni nächsten Jahres abschließen. Ich mache mich jetzt für ihn etwas schlau, da er zeitlich ziemlich eingegrenzt ist (kommnt abends gg 18 Uhr erst nach Hause und muss lernen, dazu kann er auf der Arbeit nicht frei machen, da so unter umständen nicht im Einkauf übernommen werden kann). Er hat am 30.11 eine schriftliche Kündigung von seinem Vermeiter erhalten, jedoch fehlte die notwendige Begründung. Diese hat der Vermieter am 03.12 Abends um 23:xx nachgereicht. Ebenso hat mein Freund eine ganze Liste, von Zeugen beglaubigter, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die sein Mieter ihm gegenüber begangen hat. Darunter Einbruch, Ruhestörung, Verleumdnung und Übele Nachrede. Er war auch schon bei der Polizei, die ihm die Rechtssicherheit der Beweise garantierte. Mein Freund ist wie gesagt zeitlich ziemlich eingegrenzt, deswegen kann er sich auch so schnell keine Beratung bei der Mietervertretung holen. Außerdem kann er sich keine andere Wohnung suchen, bzw findet keine, die in seinem finanziellen Rahmen steht. Die Wohnung in der er grade wohnt ist ca 50-100€ günstiger als alle Alternativen die er hat und für ihn grade so bezahlbar. Aber jetzt mal zu den Hauptfragen:

  1. Ist die Kündigung in der Art wie sie eingegangen ist gültig?

  2. Darf ein Azubi während seiner Ausbildung überhaupt (innerhalb von 3 Monaten) gekündigt werden?

2.1 Darf ein Azubi während seiner Klausurphase gekündigt werden?

  1. Der vom Vertieter angeführte Grund ist: Eigenbedarf - für die studierende Tochter. Ist das wirklich Eigenbedarf? Die Tochter ist erwachsen und unabhängig.

  2. Hat mein Freund noch andere rechtliche Alternativen?

Es währe sehr nett, wenn ihr mir zu mindest auf einen Teil der Fragen eine Antwort geben könntet. Es geht hier um eine Existenz. Vielen Dank!

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Was wird von Mietkaution abgezogen?

Hallo =) Ich bin mir momentan sehr unsicher wie genau das mit der Kaution abläuft.. also ich wohne momentan in meiner ersten eigenen Wohnung. Da vom Vormieter einige Dinge nicht ganz in Ordung waren (zB die eine Steckdose hatte keinen Strom, Herdkabelabdeckklappe, Tapete ging im Bad langsam ab) habe ich dies auf Kosten des Vermieters machen lassen. Also ich habe ihm die Mängel gemeldet und dieser hat dann die Handwerker zu uns geschickt. Dann ist seit ein paar Tagen die Toilettenspülung kaputt und nachher kommt ein Handwerker und baut einen neuen Spülkasten ein. Werden uns die Handwerkskosten später beim Auszug von der Kaution abgezogen? Wir selber haben keinen der Mängel verursacht, die Wohnung ist nur eben schon älter und wurde bei der Übergabe lediglich weiß gestrichen. Das die Toilettenspülung nach x Jahren des gebrauchs mal kaputt geht ist ja normal (wohnen hier erst weit Juli), und der rest war wie gesagt schon beim Einzug kaputt oder unschön und haben es machen lassen also wird wenn wir umziehen die Wohnung in einem besseren zustand sein als beim Einzug! Ich habe bloß Angst das der Vermieter dann einen Teil der Kaution einbehalten will weil wir so viel reparieren lassen haben.... für den wir selbst nicht verantwortlich waren oder es normale Gebrauchsspuren sind (wie die Spülung).

Kennt sich damit jemand aus? Freue mich über Antworten.

Lg =)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Kaution, Vermieter
Vermieter schickt mir keinen Mietvertrag: Was kann ich machen?

Hallo Ich bin Ende September in meine neue Wohnung gezogen . Zur Übergabe sagte der Vermieter er schickt mir den Mietvertrag per Post. Habe danach angerufen und nachgefragt . Da sagte er ich bekomm den erst wenn meine nachgemachten Schlüssel da sind. Diese waren 3 Wochen nach Einzug da. Der Hausverwalter hat ihm am Telefon auch nochmal darauf hingewiesen das er den Mietvertrag raus schicken soll.

So... letzte Woche habe ich angerufen und gefragt was nun ist. Er hätte ihn anfang November raus geschickt. Bei mir ist nie was angekommen.
Auch jetzt , 1 Woche später , immer noch nichts.

Oktober war Mietfrei da ich die Wohnung erstmal entkeimen und komplett renovieren musste. Das Problem ist , ich kann nicht mal Miete zahlen. Ich habe keinerlei Kontodaten noch Adresse oder sonst was. Am Telefon sagte er Er hätte schon mitbekommen das ich nicht gezahlt habe. Ja wie auch ? Brieftaube?

Wohn nun fast 2 Monate hier... Und er schafft es nicht den Vertrag los zu schicken. Das ich die miete für November nach zahlen muss , ist mir klar. Aber kann ich irgendwo anders vorgehen ? Mehrmaliges Aufforderen hat ja nichts gebracht .

Könnte ja nicht mal den Mietvertrag kündigen. So ohne Adresse ....

Wie oft soll ich den mann denn noch Anrufen? Könnte ja nicht mal zum ende des Monats einfach ausziEhen. ..

Vielleicht hat jemand tipps.

Und bevor jetzt kommt Beim Einwohnermeldeamt fragen .... Ich habe ja nicht mal einen Namen. .. Habe von dem Mann nichts....

Danke schon mal für die Hilfe.

Liebe grüße

Mieter, Vermieter, Mietvertrag
Schreiben vom Anwalt: Ist das Schreiben ohne Poststempel der Kanzlei ungültig?

Hallo zusammen,

ich habe heute ein Schreiben vom Anwalt bekommen. Dies wurde nur mit einem Stempel der Kanzlei bei uns in den Briefkasten geworfen. Ein Poststempel ist nicht zu sehen.

Die Vorgeschichte findet man hier https://www.gutefrage.net/frage/kann-mein-vermieter-mich-kuendigen?foundIn=user-profile-question-listing

Der 1te Punkt ist die angeblich nie pünktlich gezahlte Miete. Die Wurde von mir aber immer pünktlich (bis auf den einen Monat). Kann man was gegen diese Anschuldigung machen ?

Der 2te Punkt sind die Mängel. Die von der Decke abgefallene Lampe wird nun uns in die Schuhe geschoben mit der Begründung wir hätten diese mit Gewalt runter geschlagen. Da die Lampe heile ist. Kann man was gegen diese Anschuldigung machen ?

Der 3te Punkt ist die Geschichte mit der Spüle die das Wasser nicht ablaufen lässt. Da wird geschrieben das die Maschine gar nicht funktionieren könnte und die Verstopfung in den Rohren vor der Wand sein muss und nirgends anders. Der Mengel wurde von uns mit einer Frist von 7 Tagen gesetzt. Unser Vermieter geht davon aus das wir die alte defkte Maschine nutzen. Die ist aber seit 2 Jahren ausgebaut und wir nutzen unsere.

Was kann man da machen ?

"Mit den Kosten der Instandsetzung hat sich meine Mandatschaft Mangels entsprechender Mängelanzeigen im Übrigen nicht zu befassen".

Der Mengel wurde von uns per Einschreiben angegeben. Was kann man da machen ?

Ist das Schreiben überhaupt richtig ohne Poststempel ?

Rechtsanwalt, Mieter, Anwalt, Vermieter, Schutz, Mangel
Wohnungsübergabe - Kraftsport in der Wohnung?

Hallo zusammen,

ich betreibe Kraftsport, habe einige professionelle Trainingsgeräte, Hanteln und Gewichte in meiner Mietwohnung (in einem speziell dafür eingerichteten Raum).

Mein Vermieter wird in den kommenden Monaten Besichtigungstermine für meine Wohnung anbieten, da ich diese gekündigt habe. Die Geräte sind während dieser Zeit natürlich noch in der Wohnung. Er wird sie also zwangsläufig zu Gesicht bekommen.

Ich habe u.a. auch einige Möbelstücke im Zimmer stehen, die durch das Eigengewicht entsprechende, kleine Eindrückstellen am sehr weichen PVC-Boden hinterlassen könnten. Normalerweise fällt dies unter die nicht umgänglichen Abnutzungserscheinungen einer Wohnung, ich habe aber die Befürchtung, dass er bei der Wohnungsübergabe sagen wird, es wären "Beschädigungen", die durch Hanteln, etc. verursacht wurden (was unter keinen Umständen der Fall ist; ich möchte hier nichts vertuschen - ich lasse grundsätzlich keine Gewichte fallen, lege sie nie direkt auf dem Boden ab, das Training findet nicht direkt auf dem PVC Boden statt und ich verwende spezielle Fallschutzmatten, etc.).

Sprich, ist es rechtens, dass er unter den Umständen einer Wohnungsbesichtigung erworbenes Wissen bei der anschließenden Wohnungsübergabe gegen mich einsetzen kann? Wie kann ich mich dagegen absichern? Ist Sport in der Wohnung grundsätzlich erlaubt (nein, es entsteht dabei kein Lärm und ich störe dabei keine Nachbarn - dies ist geklärt).

Würde mich über eure Ratschläge freuen!

Sport, Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht
Gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen?

Hallo Zusammen,

habe folgendes Problem;

Meine Mutter wohnt am anderen der Republik und ist verwitwet (=alleinstehend) in einem Wohnblock mit 12 Einheiten.

Die Mieter sind alle nicht auf Rosen gebettet. Der Hauseigentümer macht gleichzeitig die Hausverwaltung und hier passieren Dinge, die für mich haarsträubend sind.

Der Eigentümer (=Verwalter) beschäftigt wohl nur eine 450€ Kraft für die Hausverwaltung, so dass die Mieter sehr oft mehrere Tage warten müssen, wenn sie ein Problem haben (Reparaturen in der Wohnung und der Anlage) ist das so zulässig oder gibt es hier eine gesetzliche Regelung, dass bei dringenen Problemen (Heizugsausfall) kurzfristig geholfen werden muss?

Auch die Nebenkostenabrechnung scheint mir nicht ganz zu passen - im letzten Jahr wurde ein Rasentraktor gekauft und auf die Mieter umgelegt, wobei ich nicht sicher bin, ob das so erlaubt ist, aber das Kuriose ist, dass der Hausmeister mit einem ganz normalen Handrasenmäher die Mäharbeiten macht. Als meine Mutter ihn mal angesprochen hat, hat er ein wenige ausweichend geantwortet , dass der Rasentraktor in der Inspektion sei.

Meine Mutter hat den Hausverwalter / Hausbesitzer mal angerufen und wollte alle Belege und Rechnungen um die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, er hat ihr nur gesagt, wenn sie Ärger machen will, würde er sie kündigen und die Wohnung an Flüchtlinge vermieten. Da hat meine Mutter Angst bekommen, denn der Hausmeister hat schon mal eine Mieterin vergrault und terrorisiert, bis sie dann von sich ausgezogen ist. Meine Mama hat aber nicht das Geld für einen Umzug und die Wohnung ist gerade so, dass sie sich leisten kann, auch ich verdiene in der Gastronomie gerade mal das,was ich zum leben brauche.

Jetzt die Frage - gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltung, wo die überpüft werden so wie z.B. das Finanzamt Betriebe überpüft? Oder was kann man sonst noch tun um sich zu wehren? Verbraucherberatung ist auch keine in der Nähe, eine Rechtsschutzversicherung hat sie leider auch nicht.. Sie würde auch gern anonym bleiben aus Angst, dass der Hausmeister sie dann auch terrorisiert.

Wer weiß Rat?

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Wie ist eine Einbauküche definiert?

Ich bin mit meinem Freund in eine neue Mietwohnung gezogen. Den Mietvertrag haben wir mit dem Makler unterschrieben, da die Vermieterin im Urlaub war. Im Mietvertrag steht, dass zur Wohnung eine Einbauküche mit Gasherd, Spüle, Kühlschrank und Ober- und Unterschränken gehört. Nach Schlüsselübergabe wurde festgestellt, dass veraltete dreckige Küchenmöbel in der Küche einfach abgestellt wurden. Nach einem Anruf bei Makler und Vermieter ergab einen Einbau der Küche, sobald sie aus dem Urlaub zurück ist. Eine Woche nach Einzug wurden Gasherd, Kühlschrank und Spüle geliefert, zwei von den veralteten Ober- und Unterschränken wurden eingebaut, riechen jedoch nach heftigem Putzen immer noch sehr stark und ich vermute, dass sie von innen vermodert sind. Der Geruch kommt immer wieder, egal wie oft man lüftet. Eine Arbeitsplatte wurde auf den zwei Schränken montiert (Arbeitsfläche von max. 70 cm!).

Meine Frage: Ist das eine Einbauküche? Zwei Küchenschränke mit Arbeitsplatte? Und eine separate Spüle mit einem Unterschrank, dessen Design nicht mit den anderen Unterschränken übereinstimmt? Plus freistehende Geräte (Kühlschrank und Gasherd)?

Hinzu kommt, dass mich mein Nachbar darauf hingewiesen hat, dass diese Küche vor drei Jahre von der Vermieterin gekauft wurde und in seinem Keller gelagert wurde, da er eine andere Küche wollte. Die Vermieterin hatte sich einfach an seinem Kellerabteil bedient und die Küche wieder heraus genommen.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen, die Vermieterin kommt am Samstag und ich würde gerne wissen, was ich ihr sagen kann oder wie ich überhaupt argumentieren kann.

Liebe Grüße Karin

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Einbauküche
Mehrfamilienhaus - Klingel defekt. Was nun?

Hallöchen!

Für mein Studium habe ich eine kleine Wohnung in Köln gemietet und vor ca. 2 Wochen haben mein Freund und ich renoviert, möbliert wird dieses Wochenende. Nun haben wir festgestellt, dass MEINE Klingel am Haupteingang defekt ist. Kurz zur Erläuterung: Das Haus ist ein Eckhaus und bietet mehreren Wohnungen Platz. Diese befinden sich hinter dem Haupteingang, so wie man es bei Mehrfamilienhäusern kennt. Man klingelt, durch einen elektrischen Türöffner wird geöffnet und man geht ins Treppenhaus zur entsprechenden Wohnung, die auch nocheinmal über eine separate Klingel verfügen. Bei mir sieht es etwas anders aus. Ich habe einen eigenen Eingang um die Ecke. Zwar ist am Haupteingang ein Klingelschild für meine Wohnung, dieses funktioniert nur leider nicht. Ich habe provisorisch mit Kreppband einen Hinweis angebracht, dass man bitte direkt an meiner Wohnung um die Ecke klingeln soll... Allerdings habe ich ein wenig Kummer, dass der Hinweis übersehen wird... (Und heute soll noch meine neue Küche kommen...) Mein Freund hat sich das ganze mal näher angesehen und meint, dass gar keine Kabel für die Klingel verlegt sind. Heißt: Klingeln am Haupteingang für meine Seperatwohnung ist überhaupt nicht möglich. Ich habe mich mal mit meinem Vormieter in Verbindung gesetzt und dieser meinte, er hätte das Problem auch schon gehabt.

Nun, DAS ärgert mich ein wenig. Als ich die Wohnung besichtigt habe wurde mir davon nichts gesagt und auch beim Unterschreiben des Vertrages nicht. Das sind so "Selbstverständlichkeiten" , die man nicht nachprüft.

Ich wollte daher fragen, ob ich dazu berechtigt bin, eine Funkklingel am Haupteingang anzubringen. Ich bezweifle, dass mein Vermieter für die Originalklingel nochmal Kabel legen lässt.

Oder hättet ihr eine andere Idee?

Grüße aus dem schönen Köln :D

Mieter, Vermieter, Klingel, Mehrfamilienhaus

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