Katzenhaltung im Mehrfamilienhaus (individuelle Frage)

Hallo Zusammen,

ich wohne seit 9 Monaten als Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 9 Parteien. Von diesen sind 5 Parteien Wohnungseigentümer.

Ich plane gerade die Anschaffung von 2 kastrierten Wohnungskatzen (also kein Zugang zum Rest des Hauses wie bspw. Treppenhaus oder Garten) und hole mir gerade von jedem einzelnen Wohnungseigentümer eine Genehmigung ein mit der Option zur Zustimmung oder Absage.

Mit meinem Vermieter, der logischer Weise auch der Wohnungseigentümer meiner Mietwohnung sein dürfte (?!) habe ich bereits gesprochen und er meinte, wenn mir die Mehrheit der Wohnungseigentümer eine Zustimmung gibt (wären ja dann 5/9 Stimmen), wäre das kein Problem.

In meinem Mietvertrag steht unter Tierhaltung: "Das Halten von Tieren mit Ausnahme von Kleintieren wie bspw. Zierfischen und Wellensittichen (hier dürften ja auch Kleintiere wie Meerschweinchen drunter fallen, oder?!) bedarf der Einwilligung des Vermieters. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen. Die Einwilligung bezieht sich in diesem Fall nur auf ein bestimmtes Tier. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden. Aus einer anderweitigen Tierhaltung kann der Mieter keine Rechte herleiten."

Dem Mietvertrag ist noch eine "Kurzfassung" der Hausordnung beigelegt worden, ind er jedoch nichts zum Thema Tierhaltung erwähnt wird.

Unsere Hausordnung hängt im Keller und beinhaltet Folgendes: "Die Haltung von Hunden, Katzen und Reptilien ist nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer gestattet."

Die Aussage der Hausordnung empfinde ich persönlich als utopisch, da niemals alle Parteien für eine Tierhaltung sind. Es kann doch nicht angehen, das hierfür wirklich jeder einzelne Wohnungseigentümer zur Tierhaltung zustimmen muss und sobald einer abspringt und bspw. alle anderen 8 nichts dagegen haben, hat sich die Tierhaltung erledigt. Oder? Wie bereits erwähnt, mein Vermieter meinte, ich bräuchte nur die Mehrheit aber ob der unsere Hausordnung komplett im Kopf hat....

Aktueller Stand meiner schriftlichen Umfrage bei den Wohnungseigentümern sieht z.Z. eher mau aus. 2 Zusagen, 2 Absagen und auf die restlichen 4 warte ich noch. Von den Mietern über uns weiß ich jedoch, das sie von ihrem Vermieter keine Tiere in ihrer Wohnung halten dürfen, daher gehe ich dort ebenfalls von einer Absage aus.

Die anderen 2 schriftlichen Absagen halte ich für absolut und unfair, muss sie jedoch wohl so hinnehmen. Aussage 1 "Wir hatten hier früher einen Hund im Haus, mit dem gab es Ärger. Daher haben wir beschlossen: Keine Tiere mehr". - Hunde sind komplett andere Tiere als Katzen (Stichwort lautes Bellen bei jedem Furz und täglichem Auslauf und somit Mitbenutzung des Treppenhauses, was bei Wohnungskatzen nicht der Fall ist), doch das wollte der Dame nicht ind en Kopf. Der andere meinte, in seiner Hausordnung würde stehen, das Tiere im Haus verboten sind. Als ich ihm erklärte, das wir dann wohl verschiedene...

Mieter, Katze, Mietrecht, Vermieter, Tierhaltung, Mietvertrag, Hauskatze, Hausordnung, Mehrfamilienhaus, Wohnungseigentümer
Dürfen Grundsteuern auf einmal ohne Vorankündigung als Nebenkosten abgerechnet werden

Hallo alle zusammen!

Wir werden morgen endlich das Haus, in dem wir schon seit mehreren Jahren als Mieter wohnen, kaufen.

Gestern bekamen wir die korrigierte Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2011. Wir hatten diese Abrechnung im November schon mal bekommen, aber diese wimmelte nur so vor lauter Fehlern, dass wir sie zurück geschickt haben. Wir sollten damals auf einmal das dreifache an Wasser verbraucht haben, die Summe unserer monatlich gezahlten Nebenkosten passte nicht und es tauchten urplötzlich die Positionen "Grundsteuer" und "Gebäudeversicherung" auf, die wir in den Jahren davor nie gezahlt haben.

In der korrigierten Nebenkostenabrechnung, die wir gestern erhalten haben, sind zwar die Punkte "Wasser" und "Summe der Nebenkosten" korrigiert worden, aber wir sollen immer noch Grundsteuer und Gebäudeversicherung zahlen.

Grundsätzlich gesehen ist es zwar richtig, dass der Vermieter diese Kosten auf den Mieter umwälzen kann, aber darf er das auch unangekündigt, wenn diese Faktoren in den Jahren davor nie berechnet wurden? In den Jahren 2009 und 2010 haben wir weder Grundsteuer noch Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung stehen gehabt und jetzt sollen wir ohne Vorankündigung auf einmal knapp 300,- Euro dafür nachzahlen. ... wobei die Abrechnung für 2012 ja auch noch aussteht, so dass es dann schon 600,- Euro plus drei Monate 2013 sind.

Wir sind der Meinung, dass ein so hoher Kostenfaktor vorher vom Mieter angekündigt werden muss, denn im Mietvertrag steht auch nicht, dass wir diese Positionen zahlen müssen. Stimmt das oder sind wir da jetzt wirklich die Looser, die diese Kosten nachzahlen müssen?

Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!

Miete, Mieter, Mietrecht, Grundsteuer, Nebenkostenabrechnung
Bei Partner einziehen trotz EV?

Hallo, ich habe eine sehr dringende Frage, versuche mich kurz zu fassen:

Ich wohne seit ca 1 Monat in meiner ersten eigenen Bude, es war von anfang an angedacht, dass mein Freund bald bei mir einzieht - auch der Vermieter wusste dass das irgednwann der Fall sein wird, das Thema habe ich bei unserem "Kennenlernen" angesprochen. Nun habe ich Anfang der Woche der Form wegen um Erlaubnis gebeten bzw. angekündigt, dass mein Freund ab dem 15. bei mir wohnen wird. Außerdem habe ich direkt um eine Anpassung der Nebenkosten gebeten.

Per Mail bekam ich zwei Tage später die Antwort, dass mein Freund eine Selbstauskunft ausfüllen soll und sie sich bezüglich der Betriebskosten in der 13 KW melden werden - das mit den Betriebskosten sehe ich als ein "Ja" bezüglich seines Einzuges, jedoch irritiert mich die Selbstauskunft.

Habe Angst dass der Vermieter den Einzug verbieten kann und wird, da mein Freund einiges an Schulden hat (die wir uns auch seine Familie momentan abbezahlen), seine alte Wohnung wegen Mietrückstand verlassen und eine EV wegen Handyschulden ablegen musste. Momentan holt er die Realschule nach und hat ein Einkommen von ca 700€ (sobald BaföG kommt, der Antrag läuft) - ich weiß, das hört sich alles total beschissen an, aber die meisten Leute urteilen bevor sie die Hintergründe kennen, das find ich sehr schade und ich habe Angst dass der Vermieter das auch macht und dadurch die Möglichkeit hat ihm den Einzug zu verbieten - dann sitzt mein Freund auf der Straße!

Im Mietvertrag stehe ich alleine als Mieterin und ich habe nicht vor das zu ändern, außerdem bürgt meine Mutter für mich.

KANN der Vermieter den Einzug meines Freundes irgendwie verbieten? Wenn ja, haben wir trotzdem irgendwelche Möglichkeiten? Lügen kommt für mich bei der Selbstauskunft nicht in Frage.

Das Thema macht mich wahnsinnig, ich wäre für schnelle Antworten sehr dankbar!

liebe Grüße und ein schönes Wochenende!!

Mieter, Mietrecht, Vermieter, ev., Partnerschaft, Einzug
Ex-Vermieter reagiert nicht auf meine Forderungen - was jetzt?

Hallo, ich bin vor einem Jahr aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen und das damalige Übergabeprotokoll beinhaltete keine Mängel. Trotzdem verlangte mein Ex-Vermieter, einen Teil der Kaution für die nächste Nebenkostenabrechnung einzubehalten. Im Dez. ´12 bekam ich die Abrechnung für 2011 (mit zweifelhaften Posten, deren Einsicht ich angefordert habe - ohne Reaktion) und zudem eine "Schätzabrechnung" für 2012 (ist doch gar nicht zulässig, oder?). Zudem wurden Zahlungen meinerseits einfach "übersehen". Ich legte also Widerspruch ein, mit Bitte um Rückzahlung der Kaution und Einsicht in Belege. Er meldete sich telefonisch am Ende meiner gesetzten Frist und bat um etwas mehr Zeit. Danach erfolgte 6 Wochen lang keinerlei Reaktion mehr, sodass ich ein Schreiben aufsetzte, in dem ich erneut um Rückzahlung der Kaution, sowie Rückzahlung der zweifelhaft berechneten Posten bat. Diese Frist läuft bald ab und es erfolgte bisher keine Zahlung und auch sonst keine Reaktion. Meine Frage: Ich habe nicht explizit ´Mahnung´ über mein letztes Schreiben geschrieben, aber eine Zahlungsfrist gesetzt. Muss ich jetzt nocheinmal mahnen oder könnte ich nach Ablauf der Frist einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken? Ist es ratsam diesen eigenmächtig zu machen oder sollte man dies einen Anwalt machen lassen? Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Vielen Dank!

Mieter, Anwalt, Kaution, Vermieter, Kautionsrückzahlung, Mahnbescheid, Mahnung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Wasserschaden Zweifamilienhaus - welcher Schaden wird ersetzt

Hallo zusammen,

wir haben letzte Woche Mittwoch bei uns an der Decke einen Wasserschaden bemerkt. Es handelt sich um eine abgehängte Holzdecke unter dem Beton. Wir haben ein Zweifamilienhaus von welchem wir die obere Wohnung vermietet haben.

Den Schaden haben wir direkt am Donnerstag Vormittag der Versicherung gemeldet und uns mit den Mietern oben kurzgeschlossen. Leider musste ein Gutachter von der Versicherung kommen. Dieser hatte leider erst gestern Nachmittag einen Termin frei. Wir haben dann darum gekämpft sofort am Donnerstag einen Flaschner zur Notfallbehebung des Schadens kommen zu lassen.

Im oberen Bad befindet sich eine Acrylduschwanne. Die Bäder wurden in 2011 von einem Fliesenleger gerichtet. Leider hat dieser vermutlich die Wanne falsch montiert, da diese im hinteren Eck bei Belastung start absackt und hierdurch die Fugen gerissen sind und Wasser eingedrungen ist. Aufgrund der Wölbung der Wand ist sogar bereits eine Fliese gesprungen.

Der Gutachter hat den Schaden ziemlich heruntergespielt und gesagt wir müssen uns selbstständig um die Repartur der Schadensursache kümmern (neue Fugen setzten). Die Trocknung übernimmt die Versicherung. Er hat auch gemeint, dass die Wanne gar nicht so enorm absackt und dass das halt normal ist und man alle 2 Jahr die Fugen erneuern müssen. Das Bad ist aber nur 1 Jahr alt (Dez 2011).

Wir müssen den Schaden schnellstmöglich beheben lassen, da sich dies seit knapp einer Woche zieht. Leider kriegen wir jetzt auch noch Probleme mit den Mietern, da diese eigentlich nicht duschen dürfen. Er ist Koch als Beruf und muss täglich duschen. Kann man hier einen Ersatz von der Versicherung verlangen?

Vielen Dank für ein kurzes Feedback.

Schöne Grüße

Wasser, Versicherung, Mieter, Mietwohnung, Schaden, Wasserschaden
Mietvertrag - Einzug erst für in 3 Monaten vereinbaren? Machen die das?

Hallo Leute,

ich und mein Freund haben in einer Woche einen Termin zu einer Wohnungsbesichtigung. Die Wohnung ist wie geschaffen für uns, doch quält mich diese eine frage...

Wir haben zu dem Besichtigungs- Termin Mitte März, wenn wir unsere Jetzige Wohnung kündigen haben wir ja noch die 3 Monate Kündigungsfrist. Das heißt wir könnten erst im Juli in die neue Wohnung einziehen. (P.S. Direkten Nachmieter suchen ist quatsch da wir hier noch keinerlei kontakte haben) Doppelt Miete zahlen, also für die neue Wohnung und unsere jetzige bis die 3 Monate rumm wären könnten wir garnicht!

Also müssten wir mit dem Vermieter reden das wir (wenn er uns übernimmt) den Mietvertrag zwar jetzt schon unterschreiben, aber drinnen steht das das Mietverhältnis erst ab Juli anfängt. Wir wollen wirklich langfristig dort einziehen und wollen diese Wohnung wirklich haben! Doch das wären ja für den Vermieter auch 3 Monate ohne Miete...

Also wie hoch steht für uns die Chance, bzw. wie oft lassen sich Vermieter denn auf sowas ein??? Immer diese blöden 3 Monate Kündigungsfristen... Wäre echt dumm wenn wir die Wohnung nur wegen dem Zeitraum nicht bekommen würden :(

P.S. Haben nur noch keine Kündigung geschrieben weil wir eine Wohnung sicher haben wollen, wäre blöd wenn wir kündigen und in 3 Monaten nichts bekommen und dann mit Neugeborenen auf der Straße sitzen würden!

Freue mich auf Eure antworten

Glg Arsania

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mieten
kriminelle Mitmieter loswerden

Hi Leute! Ich wollte einfach mal dieses Portal nutzen und eine etwas unübliche Frage stellen.

Naja es geht um die Wohnung meiner Freundin, die haben unter sich nen Mitmieter von dem wir wissen, dass er anscheinend kifft - was an sich eeeeeerstmal "nicht so schlimm is" aber er verkauft das Zeug auch noch und es gehen Kunden ein und aus, das Problem war zum einem dass eine Betreuung für Ihre Mutter (Sie lebt noch bei ihrer Mutter - 17 Jahre alt) dass auch schon im Treppenhaus gerochen hat und sie drauf angesprochen hat, natürlich ist es auch ein Thema dass das Jugendamt da auch Ärger machen könnte.

Meine Frage ist - Wie wird man solche Mitmieter los? Die Mutter weiß keinen Rat und die Nachbarin (wohn über Ihr, es wohnen nur 3 Parteien im Haus) auch nicht, man könnte natürlich einfach zum Vermieter gehen aber die Angst ist da, dass der Verdacht natürlich auf sie fallen könnte und es dann später Ärger gibt. Wie stellt man sowas am Schlauesten an? der Vermieter wohnt außerhalb und kommt nur selten zu den Wohnungen und ahnt wohl weiß - weiß aber nichts stichhaltiges er kann ka nicht immer da sein.

Ich will ganz ehrlich sein - ich hätte die Wohnung nämlich selber gerne, würde dann in der Nähe meiner Freundin wohnen (direkt darunter halt ^^) man würde ein gutes Wort für mich einlegen wenn die Wohnung leer wäre

Keine Ahnung obs da einen "weg drumherum" gibt ich war dafür gleich zur Polizei zu gehen aber da trauen sie sich noch nicht, letzten Endes haben wir auch keine "Beweise" ausser dass es danach reicht im Treppenhaus

Danke schon mal im vorraus^^

Polizei, Mieter, Mietrecht, mieten
Ich will meine Einbauküche mitnehmen aber vermieter hat was dagegen

hallo liebe leser meine eltern und ich wohnen seit 1991 zur miete inder selben wohnung. Nun habe ich wir es entlich geschafft, nach langem sparen und viel gedult haben wir uns jetzt eine Eigetumswohnung finaziert und wollen jetzt auch umziehen. Aber der Vermieter will jetzt das wir UNSERE Einbauküche unentgeltlich in der alten Mietwohnung lassen! Weil als wir eingezogen sind 1991in die alte Mietwohnung war eine (uhralte) Einbauküche drin die aber mit der Zeit in die jahre gekommen war. Dann hatten wir einem wasserschade in der Küche und die alte Einbauküche war hin. Der Vermieter hat dann ein andere gebrauchte (schlechter zustand) Einbauküche eingebaut. Nach Jahren war die 2. ALTE Einbauküche abgenutzt(normaler verschleis) und wir hatten die Vermietung drauf hingewiesen, die aber wollte nur Instandsetzung betreiben. Wir habe Vorgeschlagen eine NEUE Einbauküche, ander wir uns auch beteiligen werden einzubauen, die dann auch zb nach beendigung des Mietverhältnisses in der der Wohnung beilben könne. Die Hausverwaltung hat das abgelehnt. Darauf hin haben wir uns, aus den ersparten, eine NEUE Einbauküche geleistet. Davon hatten wir die Hausverwaltung inkenntniss gesetzt und die waren einverstanden damit natürlich wenn die das nix kostet. Haben wir dann auch gemacht und die war sehr teuer ca 7000 euro haben wir bezahlt. Jezt sage der Vermieter/Hausverwaltung das ich die NEUE Einbauküche drin lassen muss! mit der begründung > als wir eingezogen sind vor 20 Jahren war eine Einbauküche drin. Wir würden gern Unsere Einbauküche mitnehmen schließlich haben wir die bezahlt! MeineFrage ist darf der Vermieter/Hausverwaltung das? Würde mich freuen wenn ihr da eine Rat habt

Umzug, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Eigentum, Eigentumswohnung
Vermieter schreibt mir vor wie lang ich zu lüften habe!

Hallo,

Ich wohne seit September ´12 in einer "ca" 30qm 1Z DG Wohnung. Mache zur Jetzigen zeit ab und an das Fenster (2x Foppeltfenster front) auf Kippe, sprich immer nur eins wirdg ekippt. Heizung schalte ich dann komplett aus, da ich nicht für umme Heizen will.

Jetzt war schon 2 mal der Vermieter bei mir vor der Tür gestanden (Wohnt im EG) und Sagt immer er will nach der Heizung schauen. Ok lass ich ihn rein. Und Jedes mal "Ermahnt" er mich das ich bei dem Wetter nicht so lange das Fenster auf (Kippen) lassen soll, da sonst der Öl ofen im Keller stätig laufen würde. Zitat: "Das war bei der Vormieterin nicht so" ... Das is ne bekannte von mir und die war nur zum Schlafen zu hause ;)

Ich hab nie unter 15Grad in der Wohnung auch wenn die Heizung aus ist. Und ich mag es eh nicht all zu "Warm".

Darf Mein Vermieter das ? Er Begründet immer damit das alle mehr heizen müssten und ich nicht stätig das fenster auf lassen soll. Ehm Ich denke mal ich Zahle miete, mach die Heizung aus und hab das fenster vllt ne stunde auf Kipp. Zu mal wenn ich rauche auch das Fenster auf habe bzw gekippt.

Bis jetzt hab ich immer Ja und Armen gesagt nur um kein schlechtes Verhältniss zum vermieter zu bekommen, man wolle ja wohlgesonnen bleiben. Aber langsam reicht es mir vorschreiben zu lassen in meiner angemieteten wohnungen vorschreiben zu lassen wie ich zu Lüften habe.

Gruss.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, heizen, Lüften
Privatsphäre gestört durch Vermieter! Was können wir tun?

Ich habe folgende Frage, und zwar wohnen wir mit unseren Vermietern in einem Haus. Sie wohnen unten, wir oben. Wir haben beide nur einen Eingang und unsere Wohnung, die vom Flur durch eine Treppe nach oben führt ist offen also wir haben keine separate Wohnungstür. Unsere Vermieter haben jedoch bei der Wohnungsbesichtigung gesagt, dass sie den Eingang bzw. Flur nicht mitbenutzen, weil unsere Wohnung nach oben hin ja offen ist. Sie haben hintenherum einen Extra Eingang, Besucher wissen dies auch und es ist vorne an der Haustür auch ausgeschildert. Sie meinten auch, dass die Zwischentür unten vom Flur zu ihrer Wohnung immer abgeschlossen sei. Nur daraufhin haben wir eingewilligt. Im Mietvertrag steht darüber nichts, ausser dass der Flur freizuhalten ist, ausser der Kinderwagen darf dort stehen und wir müssen den Flur und die Eingangstür alleine sauber halten. Nun ist es so, seitdem wir hier wohnen, dass unsere Vermieter trotzdem durch den Flur laufen. Meistens dann, wenn wir nicht da sind. Das sehen wir dadurch, dass manchmal die Zeitung auf unserer Treppe liegt oder ähnliches. Aber auch wenn wir da sind, z.B. letzte Nacht habe ich um 04.00 Uhr unten Geräusche gehört. Mein Mann ist schnell aufgestanden und hat nachgeschaut, da ging unten schnell die Tür zu und das Licht aus. Wir fühlen uns in unserer Privatsphäre sehr gestört, weil man ja, wenn man unten im Flur steht, alles mitbekommt, was wir oben machen. Ausserdem haben wir das Gefühl, dass die Vermieter unsere Wohnung betreten, wenn wir nicht da sind, sie haben ja freien Zutritt, weil wir nicht abschließen können, wie auch ohne Tür, aber wir können es nicht beweisen. Können wir irgendetwas tun oder sind wir dagegen machtlos?

Haus, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Hausfriedensbruch
Kündigungsfrist möbliertes WG-Zimmer bei Mietvertrag nach § 573 BGB

Hallo zusammen,

mein erstes Mal hier. Habe schon sämtliche Googleergebnisse/ Mietrechtseiten/ Frageseiten abgeklappert aber konnte bzgl. meiner Situation keinerlei übertragbare Informationen finden. Ich weiß das ich hier keinen juristisch rechtsverbindlichen Rat bekommen kann, aber ich erhoffe mir eventuell die Hilfestellung von jemanden, der mit meiner jetzigen Situation bereits Erfahrungen gemacht hat.

Zu meiner Situation: Habe mich mit meinem Hauptmieter aufgrund seiner Vorstellung von Hygiene in die Wolle bekommen, darauf hin fand ich heute, 14. Dezember, einen Zettel mit der Aufforderung die Wohnung zum 31. Januar zu verlassen vor meiner Tür (meine Meinung: Kritikunfähiger-Choleriker). Ich weiß mittlerweile das diese Art der Kündigung nicht verbindlich ist, möchte jedoch etwas in der Hand haben sofern er es irgendwann mal schaft eine Kündigung richtig zu formulieren bzw. auszuhändigen. Das ich raus muss/ will ist keine Frage, nur die Zeit die ich zum Suchen einer neuen Wohnung habe variiert dabei deutlich, denn

normalerweise würde ich aufgrund der Tatsachen dass ich Untermieter in einem vollmöblierten Zimmer in einer auch von Ihm (Hauptmieter) bewohnten WG lebe keinerlei Kündigungsschutz genießen (Kündigung bis zum 15. des Monats, Auszug zum Letzten des Monats). Da wäre sein Angebot, sofern es die richtige Form aufgewiesen hätte, noch nett.

Jedoch habe ich einen unterschriebenen Mietvertrag, welcher kein Untermietvertrag ist, sondern ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter. Als letzterer ist er eingetragen obwohl er ja eigentlich nur der Hauptmieter ist. Der Mieter ist folglich meine Person. In diesem Mietvertrag stehen lediglich die genaue Wohnungsbezeichnung, der fixe Mietpreis, seine Kontodaten, die - aus meiner Sicht relevante Passage §8 Mietdauer - ...Mietverhältnis beginnt am... und läuft auf unbestimmte Zeit .... Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften" sowie der - aus meiner Sicht relevante § 11 Kündigung - "... auf Kündigung des Mietvertrages finden die Vorschriften §§ 573 ff BGB Anwendung." Als letztes kommt noch seine Unterschrift, Datum und Ort. Wichtig ist - wiederum aus meiner Sicht - noch die Tatsache, dass im gesamten Mietvertrag kein Wort von Untermieter oder möbliert steht.

Welche Kündigungsfrist trifft jetzt auf mich zu, 14. Tage (Untermieter in einem möblierten Zimmer in der auch der Hauptmieter lebt) oder 3 Monate nach §573 (obwohl ich gar kein Hauptmieter bin)?

Danke jedem Leser hier.

Gruß,

Peter

Kündigung, Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Hauptmieter, Mietkündigung
Wir wollen die Wohnung unbedingt!

Hallo Leute,

haben uns am Samstag eine Wohung angeschaut und möchten die jetzt undingt haben!!!

Es passt einfach alles, Miete, nebenkosten, Ort, Lage, Raumaufteilung, haustiere herzlich willkommen, vermieter nett. Kündigungsfrist für Wohnung ein galanter Übergang ohn eDoppelzahlung. Unser Hund blieb derweil im auto, wir zeigtem dem Vermieter auch fotos und er meinte weiße schäferhunde kennt er gut und grinste freundlich. Wohnung liegt direkt am Straßenende und führt in 5-6 metern gleich auf ein feld. garten ist blickdicht und nachbarn haben wir auf der wichtigen seite nicht. ALSO EIN TRAUM!!!

jetzt ist nur folgendes: der vermieter war recht kurz gebunden (,meinte er sei kaputt wegen fahrt vom Bodensee nach hause), meinte zum schluss nur noch "Sie haben die Wohnung ja jetzt gesehen einen schönen tag noch" und blieb mit der Maklerin noch in der Wohnung.

Habe nun heute nochmal im maklerbüro angerufen, es war zwar nicht die maklerin selber dran aber eine kollegin. die meinte er hätte sich schon auf einen Interessenten festgelegt, das würde aber diese woche noch entschieden da noch nicht alle Unterlagen von den interessenten da sind.

ich will die unbedingt haben. Können wir irgendwas machen um uns vozuheben? ich habe jetzt im Anhang der Mail mit den unterlagen noch zwei sympathische bilder von uns zweien und dem hund mitgeschickt.

Kann ich noch was machen? eventuell nochmal mit der betreffenden maklerin reden und sagen das wir die unbedingt haben wollen? oder lieber nichts mehr machen und abwarten?

habe beim Gespräch mit dem vermieter gesagt das wir ausziehen wollen weil wir in unserem garten auf dem Präsentierteller hocken links recht hinten vorne, überall kann man uns auf den Teller gucken. der vermieter meinte dann lustig "und die Sonne kommt dann auch noch gell" +

danke schonmal für die Antwort!!!

:) jessykaschka

Wohnung, Umzug, Mieter, Vermietung, Vermieter, Makler
Alte Möbel in der Wohnung zurücklassen - in Ordnung?

Hallo Community,

ich habe vor, in nicht allzu naher Zukunft auszuziehen. Ich habe schon Freunde damit genervt, aber keiner kann oder will konkrete Antworten dazu geben, keine Ahnung.

Auch Ergebnisse seitens Google orientieren sich da eher sparsam. Daher meine "letzte" Hoffnung, in der ich mich hier an euch wende.

Es geht um ein schweres Bett aus Metall (weiß), in dem zwei Personen schlafen könnten, sozusagen ein Ehebett. Ich möchte es nicht mitnehmen, da es mir zu schwer wäre als Asthmatiker damit aus dem dritten Stock...

Davon abgesehen kauf ich mir ein neues Bett, aber das Alte ist noch total gut, nur halt zu schwer für den Transport. Ich möchte auch nichts dafür haben, der Nachmieter könnte es sozusagen geschenkt haben. Ich möchte es nur nicht rausnehmen müssen, da es für mich einen unheimlichen Aufwand bedeuten würde - zumal ich alleinlebend bin und niemanden kenne, der mir da helfen könnte.

Kurz: Ich bin froh, wenn ichs los bin und eventuell einem Nachmieter damit eine Freude machen könnte. Das Bett ist wie gesagt noch voll intakt und ich möchte jetzt nicht in Schwierigkeiten kommen, weil das per Wohnrecht vielleicht nicht gestattet ist, keine Ahnung. Bin da total unsicher.

Dasselbe gilt auch Küchenoberschränke und eine Arbeitsplatte, ebenfalls in weiß gehalten. Ich würde die auch gerne zurücklassen. Ach ich weiß nicht, es wäre echt super lieb wenn mir da jemand mit kompetentem und sachlichem Rat helfen könnte.

Vielen Dank schonmal für die investierte Zeit und Geduld und hilfreiche Antworten!

Wohnrecht, Wohnung, Möbel, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, ausziehen, Auszug
Neuer Vermieter verlangt Kaution......aber wie!

Hallo, meine Mutter bewohnt seit dem 15.07.2001 eine Mietwohnung. In dem bis heute gültigen Mietvertrag wurde keine Kaution vereinbart. Vor einiger Zeit fand ein Vermieterwechsel statt. Der neue Vermieter verlangte eine Kaution in der gesetzlichen Höhe von 3 Monatsmieten. Diese war meine Mutter nicht in der Lage zu bezahlen. Daraufhin schlug der Vermieter vor die Kaltmiete zu erhöhen um so die Kaution anzusparen. Auf Nachfragen meiner Mutter in welcher Höhe sich die Ansparung befindet wurde vom Vermieter eine Ansparung bestritten. Hierzu gibt es ein Schreiben vom Vermieter vom 22.09.2012. in dem folgendes steht.

Einen Hinweis zum Thema Mietkaution möchten wir noch geben: Da Ihre Mutter sich derzeit außer stande sieht eine Mietkaution zu hinterlegen, mussten wir den Mietzins entsprechend anpassen. Wir haben damals schriftlich angezeigt, das wir bereit sind die Miete zu senken, sobald die abgerufene Mietkaution eingegangen ist. Wir stellen hiermit klar, dass die erhöhte Miete, dass Risiko eines Mietausfalls verringert. Keinesfalls wird mit der Mietdifferenz eine Mietkaution für Ihre Mutter angespart.

Darauf hin schickte ich dem Vermieter ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

In Ihrem Schreiben vom 22.09.2012. erklären Sie, dass die erhöhte Miete das Risiko eines Mietausfalls verringert. Ich darf davon ausgehen das die Differenz der nach Mietvertrag zu zahlenden Miete und der tatsächlich gezahlten Miete angepart wird, um bei Illiquidenz darauf zurückzugreifen. Ich bitte Sie daher, mir die Buchungen zwecks Sichtung der bis dato angesparten Summe zukommen zu lassen.

Die Antwort des Vermieters war wie folgt:

Wir hatten Ihrer Mutter mit Schreiben vom 16.05.2010 vorgeschlagen die erforderliche Mietkaution von 900,-€ einzuzahlen. Dann wären wir bereit gewesen die Kaltmiete zu senken. Ihre Mutter reagierte darauf nicht. Es wurde bis heute der fällige Mietzins von 440,-€ gezahlt. Noch einmal: es handelt sich hier nicht um eine Ansparung, sondern über eine normale Mietzahlung. Irgendeine von Ihnen angefragte Ansparsumme gibt es nicht. Solange Ihre Mutter keine Kaution hinterlegt, bleibt es bei dieser Mietzahlung.

Nun zu meiner Frage. Ist es rechtens das der neue Vermieter eine Kaution verlangt? Darf der Vermieter die Kaltmiete erhöhen nur weil keine Kaution hinterlegt wurde, die im alten Mietvertrag nicht vereinbart war? Wie muss ich den Satz verstehen das die erhöhte Miete das Risiko eines Mietausfalls mindert?

Für Ihre Antwort und Bemühungen vielen Dank im vorraus.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Brauner

Mieter, Kaution
Undichte Türen und Fenster, sehr hohe Heizkostenabrechnung

Hallo, ich bin 2011 in eine Souterainwohnung mit 58 qm eingezogen, es wird mit einer Zentralölheizung geheizt. Jetzt habe ich meine erste Nebenkostenabrechung bekommen und habe 2011/ 2012 für 912 Euro Öl verbraucht. Ich hatte 60 Euro monatlich an Heizkosten bezahlt und soll jetzt 100 Euro monatlich bezahlen. Das Badezimmer wurde bei der Besichtigung vor dem Einzug renoviert Als Heizung habe ich einen Heizlüfter der mit Strom betrieben wird bekommen, was mir damals beim Einzug nicht gesagt wurde. So komme ich auf über 1000 Euro Heizkosten im Jahr bei 58 qm. Die Außentüre zum Garten und die Flurtür in meiner Wohnung sind sehr veraltet und undicht. Wegen der Flurtüre war ein Schreiner da, leider konnte er nichts reparieren, da die Holztüre komplett verbogen ist Er machte mir einen Wind und Staubfang drunter, dieser hängt schon wieder halb oben in der Türe. Im WZ habe ich zwei verschiedene Fenster, dass eine ist von 1989 was nicht zu öffnen ist und das andere ist zu öffnen und von 1976. Ich hatte versucht mit meiner Vermieterin darüber zu sprechen, sie beschimpfte mich, ich könne doch jetzt nicht für jeden Windzug meinen Vermieter anrufen. Ich solle nicht so unbeholfen sein und in den Baumarkt fahren und mir was kaufen und mir selbst alles abdichten und reparieren. Um des lieben Friedens willen, bin ich in den Baumarkt gefahren und habe versucht selbst alles abzudichten, was aber nicht gerade den gewünschten Erfolg gebracht hat. Nach dieser Nebenkostenabrechnung ist es für mich eindeutig, dass es sich um gravierende Undichtigkeiten handelt. Was kann ich tun und wozu ist meine Vermieterin verpflichtet hier Abhilfe zu leisten? Ich bekomme das WZ nicht warm und habe ständig das Gefühl ich sitze vor einem offenen Fenster oder im Durchzug. Für jede Antwort und Ratschlag wäre ich sehr dankbar. LG Mara

Fenster, Tür, Mieter, Heizkosten, Mietrecht
darf ich als aktueller mieter eine selbstauskunft an nachmieter austeilen?

hallo und einen schönen sonntag vormittag,

ich hoffe das sich einige leute finden werden die vielleicht schon einmal in einer ähnlichenn situation waren - oder sich einfach auskennen.

wir haben von unserem vermieter die zusage bekommen, uns um einen nachmieter zu kümmern. allerdings hat er uns keine angaben dazu gemacht, wie wir die nachmieter an ihn präsentieren sollten.

wir haben zum beispiel keine selbstauskunftsformulare bekommen, welche wir an den vermieter weiterleiten könnten.

meine vorstellung währe die, das ich nun ein selbstauskunftsformular vorbereite (ähnlich welchen, die man von maklern bekommt) und dieses den nachmieter-interessenten zum ausfüllen gebe. danach würde ich diesen formulare an meinen momentanen vermieter senden.

nun frage ich mich aber, ob ich als privatperson das recht habe, potetielle nachmieter nach ihrem netto-einkommen, bzw. arbeitsplatz zu fragen - darf ich das oder darf das nur der vermieter?

ebenfalls haben wir noch eine schöne einbauküche in der wohnung für die wir gerne einen fairen abstand nehmen würden - wenn sich der nachmieter bereit erklärt diese küche zu übernehmen müsste ich dies schriftlich vereinbaren? nicht, das sich der nachmieter später nicht mehr an die "übernahme der küche" erinnern kann ....

wir suchen einen nachmieter, damit wir früher aus dem mietvertrag herauskommen - unserem mieter ist es egal ob wir früher herauskommen - hauptsache er bekommt sein geld - aber er stellt uns frei einen nachmieter zu stellen.

wenn wir mit dem nachmieter den folgenden monat als einzugsdatum besprechen - und er aber später mit dem vermieter einen späteren zeitpunkt ausmacht - habe ich dann als nachmieter noch irgendwelche rechte?

diese frage stelle ich da bekannte einen nachmieter ab april gesucht haben - der nachmieter zusagte und später aber zum vermieter sagte er könne erst ab mai. da es dem vermieter egal war wer ab wann miete zahlt mussten die mieter noch einen monat länger miete zahlen -

wäre es vielleicht doch sinnvoller einen makler einzustellen der sich mit solchen sachen auskennt??

würde mich sehr über antworten freuen, vielen dank!

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, Nachmieter
Zugang zum Heizungskeller verboten aber anderen Mietparteien erlaubt

Hallo,

ich habe ein Problem, das ich jetzt mal kurz schildere:

Meine Familie wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Mietparteien. Mit dem Vermieter haben wir ein sehr schlechtes Verhältnis. Unter anderem wollte er uns verbieten nachts zu duschen, weil sich eine Mietpartei wegen des Lärms beschwert hat. Das haben wir aber nicht eingesehen, weil wir wissen, dass wir das Recht aufs duschen haben.

Seit einigen Tagen wird uns nachts das warme Wasser abgestellt und wir sind uns sicher, dass das die Mieterin, die sich wegen des Duschens beschwert hat, extra abstellt (man kann bei der Heizung von jeder Mietpartei die Heizung einzelnd abstellen - dies ist sogar unterteilt in Warm- und Kaltwasser).

Einen Schlüssel zum Heizungskeller hat die Mieterin, weil sich genau in diesem Raum ihr Keller befindet und sie dort ihre Sachen lagert und die Wäsche aufhängt. Ist das eigentlich erlaubt (Brandschutzgefahr)? Eine weitere Mietpartei (dreiköpfige Familie - Vater ist der Sohn der oben erwähnten Mieterin) hat ebenfalls den Schlüssel. --> Beide Mietparteien haben ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter, da sie schon ca. 25 Jahre in diesem Haus wohnen. Die dreiköpfige Familie hängt da zum Beispiel im Winter ebenfalls die nasse Wäsche auf und nutzt den Keller ebenfalls zum Abstellen mit - obwohl sie einen eigenen haben.

Nun haben wir beim Vermieter auch einen Schlüssel zum Heizungskeller angefordert, damit die eine Mieterin uns das warme Wasser nachts nicht einfach abstellen kann, bzw. damit wir es wieder andrehen können. Außerdem würden wir gerne auch unseren Zähler regelmäßig prüfen wollen.

Mein Frage ist: Darf der Vermieter entscheiden, wem er Schlüssel zum Heizungskeller gibt oder nicht? Oder müssen entweder alle oder keiner einen Schlüssel bekommen? Wir finden das sehr ungerecht und vorallem unerhört, dass die Mieterin sich einfach das Recht nimmt, uns das warme Wasser abzustellen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Danke vorab!!!

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Heizung
Nachbarn werfen sachen aus dem fenster,verbrennen Unrat und müllen das haus zu!

meine ganze familie nervt es.es gibt hier nachbarn die unerträglich sind.die wohnen gegenüber von uns (wir wohnen in einem hochhaus und die haben die wohnung neben uns) und das ist nichtmehr zum aushalten.das wäre fall 1 :

  • Sie werfen dinge aus dem fenster

leere dosen,altes brot,müll,abfälle,abgefressene äpfel,Verpackungen,pizzaschachteln uvm. ständig werfen sie solche sachen aus dme fenster und diese fliegen draußen auf die fahrradständer und die fahhräder,ins gebüsch unter deren fenster und auf den gehweg.da sieht es mittlerweile aus,das ist ekelhaft.und das mehrmals täglich.

  • Sie verbrennen müll

ok,zugegeben das ist nur einmal passiert und sie haben aufgehört als wir damit gedroht haben sofort die polizei zu rufen.dennoch geht es nicht dass sie plastikzeugs,kartons und auch alufolie sowie (wenige) essensreste verbrennen und somit riesen gestank (wo mir sogar übel wurde) und rauch entwickeln.

  • sie müllen das haus zu

im keller in deren "abteil" (sie sind alle durch gitter getrennt,ca 2m hoch) liegen unmengen an müll.nicht nur sperrmüll,sondern auch mülltüten die auslaufen und anderer kram.der sperrmüll un die tüten ragen schon oben übers gitter und auch im gang liegt schon müll.die stellen deren kram einfach mal da hin im glauben jeden quadratzentimeter des hauses zum ablagern von unrat nutzen zu dürfen nur weil sie mieter sind.so steht schonmal im eingang unter den briefkasten ein blauer müllsack herum.

und wenn man sie anspricht werden die leute (die schlecht deutsch sprechen) schnell unfreundlich und aggressiv und hauen einem die tür vor der nase zu.es werden taten abgestritten die jeder andere mieter gesehen hat.als wir mal geklingelt haben um mit denen zu rede,konnten wir auch in die wohnung sehen.es geht und zwar nichts an,aber knöcheltiefer müll in dem kleine kinder spielen (Und wirklich müll,also pappschachteln,leere verpackungen,leere yoghurtbecher und flaschen)und enormer gestank nach zigaretten und alkohol sowie verunreinigungen an der tapete sind schon krass.

was sollen wir tun? Hilfe,das nervt uns und kann nichtmehr so weiter gehen!

Haus, Verhalten, Mieter, Nachbarn
Ich bin EIGENTÜMER-und mein MIETER IST EIN MESSI! HILFE°!°

ich und mein Mann haben uns vor 1 Monat ein 3 Familienhaus gekauft mit 3 weiteren Gewerbeflächen im Erdgeschoss... Wir haben vor einer Woche die Mieter mit Vorankündigung besucht und wollten die Wohnung als Neueigentümer betreten und uns ein Bild machen...Wir hatten leider das Objekt ohnevorherige Besichtigung gekauft, da das vorab ja verboten war...leide.

Zwei der Wohnungen sind wunderbar, ein Lehrer-Paar bewohnt eine der Wohnung, und eine WG mit drei Studenten bewohnen die 1. OG.

Die Besichtigung im 3. OG hat mich zum heulen gebracht...ich hatte richtig weiche zittrige Knie...ich konnte nicht mehr atmen. Ein Messi bewohnt den 3. OG und hat da alles gefetzt was es zu fetzen gab. Der Fußboden war komplett im WOhnzimmer aufgerissen, die Türen kaputt getreten, alles verdreckt...alles schwarz verkohlte wände, das "Wohnzimmer" war eine Müllhalde bis an die Decke....ich könnte immer noch heulen wenn ich daran denke... Ich bin noch immer unter Schock.

Das Lehrer-Paar hat sich schon bei uns 3 mal bereits beschwert, die WG Gruppe hat schon tausend mal angerufen,....bei denen in der Wohnung würden rießige Küchenscharben im Haus rumkrabbeln... da war schon durch die Messi-Bewohner ein Rohrbruch....das 2. OG war überflutet....und ich weiß nicht weiter... ICH WILL DEN RAUSSCHMEIßEN, aber ich weiß nicht wie!!!!???? Der Lebt seit 20 Jahren drin!? Was soll ich TUN ?? Ich bitte dringend um HILFE. BITTE BITTE BITTE

Mieter, messi, Eigentum

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