Folgende Situation: Ich lebe als Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit gemeinschaftlich genutzem Treppenhaus und Hauseingangstür. Das Treppenhaus ist ohne Haustürschlüssel nicht zu betreten, wenn man nicht eingelassen wird.

Darf ich einen Vertreter, der bei mir geklingelt hat und den ich ins Treppenhaus gelassen habe wieder aus dem Haus schmeißen?

Mir ist klar das ich nur volles Hausrecht in meiner eigenen Wohnung habe, und ich somit z.B. nicht den Besuch anderer Mieter des Treppenhauses verweisen darf, aber wie ist es in dem genannten Fall, in dem der Vertreter eindeutig mein Besuch ist und ohne mich das Haus nicht hätte betreten können? Und: Wenn ich ihn nicht aus dem Haus werfe, habe ich dann eine "Mitschuld" wenn es ein Einbrecher oder randalierender Betrunkener ist?